Pädophiler (53) nutzt genehmigten Ausgang aus dem BKH in Regensburg für neue Straftat

Von André Baumgarten · 27. Januar 2026 um 17:29

Mann zeigt einem Kind am Spielplatz „seinen Spatz“ – die Tat vom Sommer 2023 war nicht seine erste. Vor 26 Jahren schlug er in Kelheim zu und wurde verurteilt, 2006 dann in Ansbach. Jetzt startet sein dritter Prozess wegen sexuellen Missbrauchs – nun droht ihm die Sicherungsverwahrung.

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Im Sommer 2023 spricht ein heute 53-Jähriger mitten in einem Wohngebiet in Regensburg ein kleines Mädchen an, ob es „seinen Spatz“ sehen wolle – und lässt die Hose runter. Sollte stimmen, was in der Anklage steht, geschieht das schon zum dritten Mal. Zweimal wurde er für sexuellen Missbrauch von Kindern schon verurteilt. Bei der jüngsten Tat hatte der Mann genehmigten Ausgang aus dem Bezirksklinikum. Seit fast 20 Jahren ist der Pädophile in der Psychiatrie untergebracht – und bekam immer wieder Lockerungen.

Auf einem Schotterweg nahe einer Kindertagesstätte und ei-nes Spielplatzes soll der Angeklagte dem Opfer aufgelauert haben. Die Frage nach dem Weg in die Arcaden dürfte ein Vorwand gewesen sein. Als das Kind das nicht sagen kann, folgt die Frage mit dem „Spatz“ und er zieht blank. Was das Mädchen unter ihrer Unterhose hat, wie er fragt, will sie nicht zeigen. Sie rennt weg und erzählt ihrem Vater davon.

Parallelen zu Fall eins in Kelheim unübersehbar

Die Parallelen zu einer der älteren Verurteilung sind markant, wie MZ-Recherchen zeigen: Auch im Jahr 2000 ist ein Spielplatz der Tatort; damals in Kelheim. Auch da fragt er nach dem Weg und präsentiert drei Kindern dann sein Glied. Dreimal fährt er mit dem Rad weg und kommt zurück. Als die Kinder auf eine weitere Frage dann nicht reagieren, greift er einem Mädchen in den Schritt. So stellte es das Landgericht in Regensburg im Urteil einst fest.

Im neuen Prozess vor der Jugendkammer schweigt der Angeklagte. Auf den ersten Blick wirkt der Mann unauffällig, angepasst, fast bieder: Die hinten schon spärlichen Haare fallen ungestylt ins fahle Gesicht. Er trägt eine schmale Brille, beige Hose, grauen Pulli, Rollkragen darunter und eine braune Wildlederjacke. Ihr Mandant wolle „zu diesem Zeitpunkt keine Angaben machen“, sagt seine Anwältin. Vertreten wird der Mann von der Juristin einer auf Maßregelvollzug spezialisierten Kanzlei in Saarbrücken.

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Das kleine Mädchen, das vor knapp zweieinhalb Jahren zum Opfer geworden sein soll, muss nicht vor Gericht aussagen. Die Eltern hatten ein Attest vorgelegt, dass eine Retraumatisierung drohe. Die Verteidigerin stimmte zu – eine Videovernehmung ersetzt die Aussage des taffen Kindes. Darin schilderte es drei Wochen nach der angeklagten Tat wortgewandt und mit guten Erinnerungen, was die Anklage wiedergab.

Vertreten wird der Angeklagte von Rechtsanwältin Veronika Sauer (re.) aus Saarbrücken. - Foto: Baumgarten

Ihre Eltern sitzen später im Zeugenstand und berichteten von ihrer zitternden Tochter, die total aufgelöst nach Hause kam. Die Kleine habe noch einige Zeit an Schlafproblemen gelitten, war unruhig, erklärt der Vater. „Wir haben versucht, kein Drama daraus zu machen“, sagt die Mutter. Mittlerweile habe ihr Kind das Ganze wohl ganz gut verarbeitet.

Lockerungen: Angeklagter hatte genehmigten Ausgang

Seit 2006 sitzt der als pädophil diagnostizierte Angeklagte mit einer schweren Persönlichkeitsstörung im Maßregelvollzug. Trotz der Diagnosen gab es immer wieder Lockerungen und er bekam Ausgang – so, wie es das Gesetz auch vorsieht. Im Sommer 2023 kam es dann erneut zu einem Übergriff auf ein kleines Kind. Die Regensburger Staatsanwaltschaft will deshalb die Sicherungsverwahrung des mehrfach einschlägig vorbestraften Mannes beantragen.

Statt in einem psychiatrischen Krankenhaus wie dem Bezirksklinikum in Regensburg zu wohnen, würde er dann wohl in die gesicherte Einrichtung der JVA Straubing umziehen müssen, wo Hangtäter wie er untergebracht sind. Darüber muss die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Knott entscheiden. Es sind vier weitere Prozesstage in dem Fall angesetzt, bei denen auch die früheren Taten und Verurteilung Thema werden dürften.

Das Urteil gegen den 53-Jährigen soll am 11. Februar fallen.