Oberpfälzer Mordfall sorgt im Münchner Wahlkampf für Wirbel

Von André Baumgarten, Isolde Stöcker-Gietl · 6. Februar 2026 um 16:24

2004 bringt ein Mann in Furth im Wald seine Nachbarin (87) um. 22 Jahre später taucht sein Name wieder auf: Er wollte für die AfD in den Münchner Stadtrat. Der Wahlausschuss streicht ihn aber von der Liste – wegen Unwählbarkeit nach dem Urteil in Regensburg. Es ist nicht die erste mysteriöse Wende in dem Fall.

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Einen Tag vor ihrem 88. Geburtstag wird 2004 eine Seniorin tot in ihrer Wohnung in Furth im Wald (Lkr. Cham) aufgefunden. Erst Wochen später ist klar: Es war Mord. DNA an einer Wolldecke überführt den Nachbarn, damals 21 Jahre jung. Nun ist der Fall wieder in den Schlagzeilen: Der Mann, der ein „Lebenslänglich“ kassierte und jahrelang im Gefängnis saß, kandidierte für die AfD im Münchner Stadtrat. Allerdings ist ihm das untersagt – er ist bis 2031 vom Wahlrecht ausgeschlossen, sagt die Staatsanwaltschaft in Regensburg. Mit der dunklen Vergangenheit konfrontiert, „spielte er den Fall herunter“, teilt die AfD mit.

Der Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit tritt ein, wenn man „wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt wird“. So steht es im Gesetz. Fünf Jahre gilt das, greift aber erst nach Ablauf der Bewährung. Und die läuft für den 2021 Entlassenen bis Ende März 2026, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher der Mediengruppe Bayern bestätigte. Der Mann habe „17 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt und sich in der Bewährung gut geführt“, so der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft weiter.

Trotz mysteriöser Umstände war der Fall schnell geklärt

Die Tat, für die der Mann 2005 vom Schwurgericht in Regensburg verurteilt wurde, ist den Menschen in Erinnerung geblieben – auch wegen zahlloser mysteriöser Umstände. Viermal brannte es in dem Mehrfamilienhaus, zuletzt kurz nach dem Tod der 87-Jährigen. Ihr Hausarzt ging von einem Sturz als Todesursache aus, kreuzte jedoch auf dem Totenschein nichts an. Weder die Würgemale noch die massiven Gesichtsverletzungen waren ihm wohl aufgefallen. Im Standesamt wurde ein „natürlicher Tod“ eingetragen und die Frau beigesetzt. Dann kamen Zweifel auf. Gerade noch rechtzeitig.

Michael Rebele, 2004 Pressesprecher am Polizeipräsidium Oberpfalz, kann sich noch gut erinnern. Erst gut drei Wochen nach dem Tod der Frau sei eine mögliche Gewalttat ins Spiel gekommen. „Ein Verwandter hat den Verdacht ausgesprochen, weil ihm die schweren Gesichtsverletzungen aufgefallen waren“, so Rebele. Die Ermittler hätten alle Register gezogen, um das Verbrechen trotz der nicht mehr vorhandenen Spuren aufzuklären. Denn die Wohnung war bereits geräumt, der Hausrat der Toten in einem Container im Hof.

Nach 17 Jahren hat er das verfassungsgemäße Recht, nicht auf seine Tat reduziert zu werden, sich mit seiner Kandidatur aber leider selbst wieder in die Medien gebracht.Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, Sprecher Staatsanwaltschaft Regensburg

Die Leiche wurde exhumiert und der schlimme Verdacht bestätigte sich. Den Container mit „Unbrauchbarem“ aus dem Nachlass durchforstete eine Hundertschaft der Polizei. So wurde eine Wolldecke aus der Wohnung der Seniorin gefunden, an der DNA des 21-Jährigen haftete. Denn das Kabel einer Heizdecke, mit der er das Opfer erdrosselte, hatte er nach der Tat mitgenommen. Vier Monate nach dem Mord klickten dann die Handschellen.

Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Werner Ebner sprach 2005 das Urteil gegen den Mann – lebenslänglich. - Foto: Baumgarten

Laut dem Urteil des Regensburger Landgerichts blieb im Prozess 2005 ungeklärt, warum der Täter gegen 22 Uhr an der Tür seiner Nachbarin klingelte. Seine Einlassung, er habe nur Kleingeld gewollt, um telefonieren zu können, wurde als Schutzbehauptung gesehen. Denn der Mann hatte ein Handy. Weil die Seniorin aus Angst um Hilfe schrie, stieß er ihr im Schlafzimmer zweimal sein Knie ins Gesicht und tötete sie. Das Schwurgericht sah darin Mord zur Verdeckung einer anderen Straftat. Mit 20 Euro Beute verließ er die Wohnung, rauchte vor dem Haus eine Zigarette und legte sich dann schlafen.

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Am 26. März 2021 wurde der Mann auf Bewährung entlassen. Nun holte ihn vor wenigen Tagen seine Vergangenheit ein: Der Wahlausschuss strich ihn von der Liste der AfD in München, wo er für den Stadtrat antreten wollte. AfD-OB-Kandidat Markus Walbrunn teilte mit, man habe erst am Dienstag davon erfahren. Der Mann habe die Verurteilung am Telefon bestätigt und erklärt, „es hätte sich um Körperverletzung gehandelt“. Er habe nicht gewusst, dass er nicht wählbar sei, behauptete er gegenüber den Parteikollegen.

Verurteilter verschwieg seinen Mord „aus Scham“

Wäre man bei der AfD über seine Vergangenheit im Bilde gewesen, wäre er „weder als Stadtratskandidat nominiert noch überhaupt in die Partei aufgenommen worden“, so Walbrunn. Vor einem Jahr sei er in die Partei eingetreten, habe vereinzelt Veranstaltungen besucht und sei „unauffällig“ geblieben. „Den Eindruck eines Gewalttäters vermittelte er zu keinem Zeitpunkt.“ Verschwiegen habe er die Tat „wohl aus Scham“. Das habe der Mann ebenfalls im Telefonat eingeräumt und den sofortigen Austritt erklärt – womit er, so Walbrunn, „der Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens zuvorkam“.

Bleibt die Frage, ob ein wegen Mordes verurteilter Straftäter nach Verbüßen seiner Strafe ein „Recht auf Vergessen“ hätte. Nach so langer Zeit„ hat er das verfassungsgemäße Recht, nicht auf seine Tat reduziert zu werden“, erklärte Oberstaatsanwalt Rauscher dazu. „Leider hat er sich durch die beabsichtigte Kandidatur selbst wieder in die Medien gebracht.“