Amtsgerichtsdirektor Dr. Strauß gibt Einblick in nicht öffentliche Abschiebehaftverfahren in Cham

Von Marius Göhl · 12. Februar 2026 um 05:00

Das Amtsgericht in Cham ist seit dem 1. Juli 2025 eines der neun zentralen Gerichte für Abschiebehaftverfahren in Bayern. Dr. Thomas Strauß kennt die Thematik. Der Direktor des Amtsgerichts Cham hat selbst Verfahren dieser Art verhandelt. Diese unterscheiden sich deutlich von anderen Prozessen – unter anderem auch, weil die Presse nicht zuhören darf. Der Amtsgerichtsdirektor gibt im Interview dennoch Einblicke in die speziellen, nicht öffentlichen Verfahren im Bayerwald.

Gibt es aus Ihrer Sicht besondere Gründe, warum das Amtsgericht Cham als ein zentraler Standort für Abschiebehaftverfahren in Bayern ausgewählt wurde?

Dr. Thomas Strauß: Da gab es verschiedene Kriterien, die eine Rolle gespielt haben. Zum einen die Grenznähe, zum anderen die Nähe zu einer Abschiebehaftanstalt. Cham ist ins Gespräch gekommen, weil wir im Jahr 2022 einen enormen Anstieg zu verzeichnen hatten – nämlich über 500 Abschiebehaftfälle. Der Hintergrund war, dass damals sehr viele Leute über die tschechische Grenze gekommen sind.

Welche Vorteile bringt die Zentralisierung in Bayern mit sich?

Strauß: An einem normalen Amtsgericht hat man vielleicht ein paar Abschiebehaftverfahren im Jahr. Es gibt aber zwölf Arten von Verfahren der Abschiebehaft. Also muss ein Richter alle zwölf Verfahren der Abschiebehaft beherrschen. Man muss diese auch rechtsförmig durchführen. Wenn man das – überspitzt gesagt – aber nur einmal im halben Jahr macht, ist das extrem. Das ist wie mit Ärzten. Wenn ich eine Operation hundert Mal mache, mache ich das besser, als wenn ich das nur einmal im Jahr mache.

Wer übernimmt bei Ihnen im Haus diese Verfahren?

Strauß: Bei uns macht das ein sehr erfahrener Richter, der früher auch in München Ermittlungsrichter war. Mittlerweile wissen die Ausländerbehörden, auf was er besonders Wert legt – das erleichtert auch die Arbeit für die Behörden. Sie müssen nicht mehr mit neun oder zehn unterschiedlichen Richtern zusammenarbeiten, sondern nur noch mit einem.

Wie viel Zeitaufwand birgt diese Art von Verfahren?

Strauß: Wir haben zwar interne Maßgaben dafür, wie ein solches Verfahren zeitlich bewertet wird, aber im Einzelfall dauert es eben so lange, wie es dauert. Manche Fälle sind einfacher, manche komplexer. Man muss auch berücksichtigen, dass bei jedem Abschiebehaftverfahren eine Anhörung notwendig ist. Es ist so, dass wir diese Aufgaben ungefähr mit einer halben Richterstelle zusätzlich bearbeiten. Das heißt, der zuständige Richter macht jetzt praktisch die Hälfte der Woche nur Abschiebehaftverfahren. Wir sind dafür personell nicht verstärkt worden. Letztlich müssen das dann die Kolleginnen und Kollegen mittragen. Das ist natürlich nicht ganz einfach. Aber letztlich war es für alle selbstverständlich, mitanzupacken und unseren Haftrichter von anderen Aufgaben zu entlasten.

Wie sieht die bisherige Bilanz am Amtsgericht Cham aus?

Strauß: Ungefähr 20 Prozent der Anträge werden als unzulässig zurückgewiesen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Wenn es aber tatsächlich nach einem zulässigen Antrag zu einer Anhörung kommt, wird der Betroffene in der Regel auch in Abschiebehaft genommen.

Wie läuft so ein Abschiebehaftverfahren genau ab?

Strauß: Wichtig ist zu verstehen, dass wir nicht über die Abschiebung, sondern über die Abschiebehaft entscheiden. Dass der Betroffene ausreisen muss, ist bereits letztinstanzlich entschieden, wenn der Fall zu uns kommt. Hauptanwendungsfall der Abschiebehaft sind erfolglose Asylverfahren, bei denen der Betroffene nicht freiwillig ausreist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in einem solchen Fall den Asylantrag abgelehnt. Dem Betroffenen steht dann der Verwaltungsrechtsweg offen. Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht sind öffentlich. Erst wenn ein Verwaltungsgericht letztinstanzlich entschieden hat, dass kein Asyl erteilt wird und keine sonstigen Gründe vorliegen, die zu einer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland führen, wird der Betroffene ausreisepflichtig. Er wird dann aufgefordert, freiwillig auszureisen. Wenn er das nicht tut, kann die zuständige Verwaltungsbehörde die Abschiebung einleiten. Zu uns kommt der Fall, wenn sich jemand der Abschiebung zu entziehen versucht. Unser Haftrichter prüft, ob sogenannte Haftgründe vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Betroffene über seine Identität getäuscht oder schon erklärt hat, er werde sich der Abschiebung entziehen. Die Ausländerbehörde muss zahlreiche rechtliche Voraussetzungen darlegen. Anträge sind zum Teil 40 oder 50 Seiten lang. Wenn der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, verfügt der Haftrichter die vorläufige Festnahme. Sobald die Person von der Polizei aufgegriffen worden ist, informiert diese unverzüglich das Gericht, und der Betroffene wird bei uns angehört.

Wie sind die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Schritten?

Strauß: Ein Antrag geht in der Regel mindestens eine Woche vorher ein. Unser Haftrichter legt Wert darauf, dass der Antrag frühzeitig da ist, um ihn gründliche prüfen zu können. Im Antrag müssen sich unter anderem Ausführungen zum Haftgrund finden, dazu , ob die Person aufgegriffen werden kann, und ob das Ursprungsland der Person bereit ist, ihn auch tatsächlich aufzunehmen. Wenn die Polizei den Betroffenen festgenommen hat, muss sie uns unverzüglich informieren, und in der Regel finden noch am gleichen Tag Anhörung und Entscheidung statt.

Das hört sich nach sehr viel Bürokratie an?

Strauß: So kann man das sehen, aber ich würde auch ein anderes Wort wählen. Das ist rechtsförmig. Unbürokratisch zu arbeiten heißt nämlich immer auch: ohne feste Regeln. Aber Regeln braucht man in einem Rechtsstaat. An die muss sich auch der Staat in Form der Ausländerbehörden halten. Das ist zum Schutz dieser Menschen. Man muss immer auch sehen, dass das keine Verbrecher sind. Sie sind verpflichtet, auszureisen und haben das nicht getan, aber deswegen sind sie noch keine Straftäter. Alle Menschen haben Grundrechte, und durch dieses bürokratische Vorgehen wird die Einhaltung dieser Rechte sichergestellt.

Woher kommen die Personen, die sich bei Ihnen einem Abschiebehaftverfahren unterziehen müssen?

Strauß: Wir sind zuständig für die Landgerichtsbezirke Regensburg und Amberg, für den Bezirks des Amtsgerichts Neumarkt sowie für den Landgerichtsbezirk Ansbach. Man kann sagen: Wir sind von der tschechischen bis zur baden-württembergischen Grenze zuständig.

Vor kurzem waren Abschiebehaftverfahren am Amtsgericht Cham angesetzt – wie gingen diese aus?

Strauß: Es waren sechs Verfahren angesetzt. Vier davon haben stattgefunden, bei zwei von ihnen kam es zu keiner Anhörung. Von den vier anderen sind alle vier Personen in Abschiebehaft genommen worden. Dieses Verhältnis ist auch ganz repräsentativ.

Wie sehen Sie die Zukunft? Wie werden sich die Zahlen entwickeln?

Strauß: Ich habe auch keine Glaskugel. Das wird von mehreren Faktoren abhängen. Zum einen kommt es darauf an, wie viele Menschen nach Deutschland kommen. Wenn mehr Leute ins Land kommen, müssen in der Regel auch mehr Personen wieder gehen. Dann wird es davon abhängen, wie sich die Politik zur Frage der Abschiebungen positioniert – ganz allgemein und auch speziell zur Abschiebung in einzelne Länder. Denken Sie an die Aussage des Bundesaußenministers zur Situation in Syrien und die Reaktionen darauf. Und schließlich wird es darauf ankommen, ob mit den Herkunftsländern Rücknahmeabkommen geschlossen werden können. Wir haben im Augenblick aber so viele Leute, die eigentlich ausreisen müssen, die aber nicht abgeschoben werden können, weil beispielsweise keine Rücknahmeabkommen oder zu wenig Abschiebehaftplätze da sind, dass ich glaube, dass uns die Arbeit auch in den nächsten Jahren nicht ausgehen wird.