Amtsgericht Cham wird eine der Schlüsselstellen für Abschiebungen aus dem Freistaat

Von Christoph Klöckner · 2. Juli 2025 um 19:00

Eine der letzten bayerischen Städte, die die tunesischen Straftäter des Regensburger Hauptbahnhofs zu sehen bekommen, könnte Cham sein. Denn seit Dienstagnacht, 0 Uhr, ist das hiesige Amtsgericht als eines von neun in Bayern Anlaufstelle für Verfahren zu Abschiebungen. Wer etwa aus Amberg, Kelheim, Regensburg, Neumarkt oder Ansbach abgeschoben wird, kommt ab sofort ans Amtsgericht in Cham.

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Die Tunesier waren vor einigen Monaten in Regensburg durch diverse Straftaten auffällig geworden. Einige davon sitzen nun in Haft – und könnten bei einer Abschiebeanordnung nach Cham gebracht werden. „Abschiebung ist auch aus der Strafhaft heraus möglich. Nur braucht es dann keine Abschiebehaft“, sagt Dr. Thomas Strauß, Amtsgerichtsdirektor in Cham.

Eines von neun Gerichten

Das hiesige Gericht ist eines von nur noch neun Standorten in Bayern, wo etwa über die Verhängung einer sogenannten Abschiebehaft entschieden wird. Eine solche Haft soll die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber durchsetzen.

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Bislang waren alle 73 bayerischen Amtsgericht mit solchen Dingen befasst. Das habe immer nur wenige Fälle für die einzelnen Gerichte ergeben und sei für den zuständigen Richter aufwendig gewesen, da er sich immer wieder neu in die komplizierte juristische Materie einarbeiten musste, erläutert Strauß auf Nachfrage die Gründe für die neue Chamer Zuständigkeit. „Es gibt allein zwölf verschiedene Arten der Abschiebehaft“, sagt er: „Das Ganze ist sehr kompliziert, deshalb ist es nun zentralisiert worden.“ Damit soll die Durchsetzung einer Ausreisepflicht schneller gemacht werden.

Bis zu 350 Verfahren

Eine Haftart sei etwa die Einreise ohne Aufenthaltserlaubnis, bei der die Einreisenden am Bahnhof festgenommen würden, um wieder zurückgeschoben zu werden. Weitere Haftarten seien der Ausreisegewahrsam, die Vorbereitungshaft oder die Überstellungshaft. Die Zentrale Ausländerbehörde stelle dabei den Antrag auf eine Unterbringung in einer Abschiebeeinrichtung, um die Abschiebung der abgelehnten Asylbewerber zu gewährleisten.

Für Cham rechne Strauß mit 300 bis 350 Fällen im Jahr, die der Chamer Richter Martin Hausladen, der für Abschiebehaftsachen zuständig ist, zu beurteilen habe. „Also etwa einen am Tag“, so Strauß, wobei diese Verfahren meist gehäuft aufträten. Vom Aufwand her gerechnet sei das eine halbe Richterstelle, die mit diesen Verfahren beschäftigt sei.

„Jeder muss gehört werden!“

„Jeder muss dabei angehört werden!“, so Strauß zum Verfahren selbst. Das bedeutet, dass jeder, der abgeschoben werden soll und dafür womöglich in Abschiebehaft genommen wird, nach Cham vor den Richter muss. „Das können auch Familien sein“, sagt der Richter. Wobei die Unterbringung nicht mit Haft vergleichbar sei, auch wenn der Begriff dies suggeriere. Da die abzuschiebenden Menschen in der Regel keine Straftat begangen, sondern nur keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hätten. Sie würden nicht in Justizvollzugsanstalten bis zum Flug in die Heimat untergebracht, sondern in dort angesiedelten Extragebäuden „mit besseren Bedingungen“, erläutert Strauß. Die Abzuschiebenden des Chamer Amtsgerichts kämen bis zum Abflug nach Hof.

Mit dieser Maßnahme solle eine Abschiebung gesichert werden, bevor ein Betroffener untertauchen oder weiterziehen könne. Er könne sich auch kurzfristig noch zur freiwilligen Ausreise entscheiden, wenn er das dem Gericht glaubwürdig vortragen könne – etwa mit einem Flugticket in die Heimat, das er gebucht habe. Vor der Entscheidung des Amtsgerichts stehe etwa bei Asylbewerbern ein Urteil des Verwaltungsgerichts, dass der Betroffene kein Asyl bekomme – und somit eine Ausreisepflicht hat.

Viel Aufwand bei Gericht

Involviert seien in der Regel bei den Verfahren in Cham wenigstens fünf Personen plus Sicherheitspersonal von Justiz oder Polizei. Das seien neben dem Richter auch Vertreter der Geschäftsstelle sowie ein Dolmetscher. Denn selbst der Beschluss zur Abschiebehaft, der auf Antrag der Zentralen Ausländerbehörde – im Fall von Cham sitze die in Regensburg – gestellt wird, müsse dem Abzuschiebenden übersetzt übergeben werden.

Daneben gebe es für ihn auch noch Rechtsmittel, um gegen den Beschluss des Amtsgerichts auf Abschiebehaft juristisch vorzugehen. Daher müsse dem Ausreisepflichtigen in Cham ein Volljurist zur Seite gestellt werden. Das sei erst mit der Ampelregierung hinzu gekommen, solle laut aktueller Koalition aber wieder rausgenommen werden.

Warum nun Cham als eines der neun Amtsgerichte vom Justizministerium ausgewählt worden sei, liege an der Grenznähe und der langen Grenze zu Tschechien, die es bei dem zu bearbeitenden Gebiet hier gebe.