Förderschäden: Stadt Burglengenfeld klagt gegen Bescheid der Regierung

Auch drei Jahre, nachdem in Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf) zwei sogenannte Förderschäden eingestanden werden mussten, ist nicht klar, ob dieselben noch geheilt werden können oder nicht. Nun aber wagt die Stadt einen interessanten Vorstoß: Sie klagt gegen den jüngsten Ablehnungsbescheid der Regierung der Oberpfalz.
Wie berichtet, hatte die Stadt bei zwei Bauprojekten (einem Kindergarten und einer Kinderkrippe) zu früh Aufträge vergeben. Durch einen Aktenvermerk flog das Vergehen auf, und die Regierung strich bereits zugesagte Fördermittel. Geld, das bereits ausgezahlt worden war, forderte sie zurück. In der Summe gingen Burglengenfeld damit 3,7 Millionen Euro verloren.
Ein Wechselbad der Gefühle für die Beteiligten
Erste Versuche, gegen die Bescheide vorzugehen, wurden wieder gestoppt, weil die Aussicht auf Erfolg gegen Null tendierte. Umso mehr hoffte man auf Schadenersatz durch die Versicherungskammer Bayern (VKB). Doch diese fordert eine lückenlose Aufklärung, wie es zu den Förderschäden kommen konnte – und wer dafür verantwortlich zu machen sei. Die Aufarbeitung ist aufwendig und kostet viel Zeit.
Im Frühjahr dieses Jahres keimte indes neue Hoffnung auf, die Fördermittel könnten doch noch fließen: Das Finanz- und Heimatministerium hatte nämlich beschlossen, die Zuweisungsrichtlinien für kommunale Baumaßnahmen zu ändern – zugunsten der Städte und Gemeinden.
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In den ergänzenden Bestimmungen heißt es seit Februar, die zuständige Bezirkregierung solle, „wenn die Maßnahme fachlich geprüft ist (...)“, einem vorzeitigen Baubeginn zustimmen. Im Einzelfall könne dies auch nachträglich erfolgen. Zentrale Bedingung: Die Maßnahme wurde erst begonnen, nachdem die Regierung dem Zuweisungsempfänger bestätigt hatte, dass die Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt sind.
Die Crux mit dem Stichtag
Genau das trifft nach übereinstimmenden Quellen auf Burglengenfeld zu, und deshalb beantragte die Stadt heuer auch eine Wiederaufnahme des Förderverfahrens. Die Ernüchterung ließ allerdings nicht lange auf sich warten: Laut Ministerium ist die Möglichkeit einer nachträglichen Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn auf die Fälle begrenzt, über die bis zum 1. Januar 2024 noch nicht abschließend entschieden wurde. Damit wäre Burglengenfeld aus dem Rennen. Seine Angelegenheiten wurden bereits 2022 final beurteilt, als die Regierung die Zuschüsse strich.
Vor rund einem Monat erreichte die Stadt der entsprechende Ablehnungsbescheid. Doch der Fachanwalt, der die Stadt bereits seit geraumer Zeit in der Causa unterstützt, hält es für ratsam, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen, berichtete 2. Bürgermeister Josef Gruber (CSU). Die neuen Zuweisungsrichtlinien böten nämlich durchaus Spielraum für unterschiedliche Interpretationen. Und weil sie sehr neu seien, existierten dazu auch noch keine Urteile.

Aus diesem Grund wurde kürzlich eine weitere Sondersitzung des Stadtrats einberufen. Ergebnis: Laut Gruber wurde beschlossen, den Fachanwalt mit einer Klage gegen den jüngsten Bescheid zu beauftragen. Er musste sich damit beeilen, denn das Zeitfenster, in dem Rechtsmittel zulässig waren, schloss sich am Dienstag.
Mit der Klage will die Stadt dem Vernehmen nach zeigen, dass sie selbst nichts unversucht lässt, den Schaden auch ohne Hilfe der Versicherung wenigstens abzumildern. Sie geht dabei ein nicht unerhebliches Risiko ein. Im Falle einer Niederlage könnten Kosten von rund 100.000 Euro anfallen.
Weiter ist viel Geduld gefragt
Eine zeitnahe Entscheidung ist indes nicht zu erwarten, im Gegenteil. Die Erfahrung zeigt, dass das zuständige Verwaltungsgericht oft Jahre braucht, bis strittige Fragen geklärt werden.
Beispiel: Die Landesanwaltschaft, die wegen der Förderschäden gegen Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) ermittelt hatte, legt ihm ein „schweren Dienstvergehen“ zur Last. Deshalb hat sie im September 2024 Disziplinarklage erhoben. Ziel ist eine Kürzung seiner monatlichen Bezüge für den Zeitraum von fünf Jahren um zehn Prozent. Bis heute kann das VG keinen Termin zur mündlichen Verhandlung in Aussicht stellen. Der Vorwurf wird also aller Voraussicht auf Gesche auch noch lasten, wenn er seinen Schreibtisch im Mai 2026 längst geräumt hat.