Förderschäden: Herber Rückschlag für die Stadt Burglengenfeld - neue Zuweisungsrichtlinie greift nicht

Durch eine Änderung der Zuweisungsrichtlinie für bestimmte kommunale Baumaßnahmen schöpfte Burglengenfeld im Frühjahr Hoffnung, die Förderschäden heilen zu können, die durch den verfrühten Start zweier Projekte entstanden sind. Doch diese Hoffnung ist wie eine Seifenblase wieder geplatzt. Der Kampf um entgangene 3,7 Millionen Euro geht in die nächste Runde.
Wie berichtet, hatte der Bayerische Städtetag Ende Februar seine Mitglieder darüber informiert, dass das Finanz- und Heimatministerium die Richtlinie zur Förderung kommunaler Bauprojekte modifiziert hat – und zwar zugunsten der Städte und Gemeinden.
Zuversicht war zunächst nachvollziehbar
Sinngemäß heißt es seit Januar in den ergänzenden Bestimmungen: Wenn einer Kommune bereits mitgeteilt worden war, dass die Voraussetzungen für die Förderung grundsätzlich erfüllt sind, kann ein vorzeitiger Baubeginn im Einzelfall auch nachträglich bewilligt werden.
Das weckte nicht nur bei zweitem Bürgermeister Josef Gruber (CSU) Zuversicht. Er spielt in der Angelegenheit ein besondere Rolle, denn er vertritt Rathauschef Thomas Gesche, gegen den die Landesanwaltschaft (LAB) wegen eines „schweren Dienstvergehens“ eine Disziplinarklage erhoben hat. Gibt es Neues zu den Förderschäden, leitet stets Gruber die Sitzungen des Personal- und Finanzausschusses.
Teil des Geldes war schon ausbezahlt worden
In einer ersten Beurteilung der geänderten Richtlinie war Gruber im April zu der Annahme gekommen, Burglengenfeld könnte von der Reform profitieren. Denn in der Tat hatte die Stadt die beiden Projekte, um die es geht, einen Kindergarten- und einen Krippenbau, bis ins Detail mit den zuständigen Stellen abgesprochen, die Förderfähigkeit stand außer Frage. Ein Teil der Mittel war sogar schon ausbezahlt worden. Erst bei der Überprüfung des Verwendungsnachweises war überhaupt aufgefallen, dass die Verwaltung Aufträge mutmaßlich zu früh vergeben hatte.
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Laut Gruber sollte sich der Fachanwalt der Stadt zeitnah schriftlich an die Regierung wenden, und wenig später wollte der zweite Bürgermeister persönlich am Emmeramsplatz vorstellig werden, um zu bitten, dass die „Soll-Bestimmung“ der Richtlinie auch auf Burglengenfeld angewandt werde.

Burglengenfelder Fälle liegen schon zu weit zurück
Doch alles diplomatische Geschick war vergebens. Recherchen der MZ-Redaktion haben ergeben, dass sich die federführende Abteilung der Regierung nicht im Sinne der Stadt positioniert hat. Pressesprecherin Kathrin Kammermeier bestätigte auf Anfrage die Prüfung des Anliegens. Zum Ergebnis wollte sie keine Angaben machen. Nach Recherchen der MZ gibt es aber einen Punkt, der dem zuständigen Regierungsbeamten offenbar gar keine andere Wahl ließ, als die Bitte aus Burglengenfeld abzulehnen.
Denn: Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums ist die Möglichkeit einer nachträglichen Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn auf die Fälle begrenzt, über die bis zum 1. Januar 2024 noch nicht abschließend entschieden wurde.
Damit ist die Stadt Burglengenfeld aus dem Rennen. Ihre Fälle wurden nämlich bereits 2022 final beurteilt, als die Regierung die Zuschüsse strich beziehungsweise zurückgefordert hat.
Ball liegt wieder bei der Kassenversicherung
Die Nachricht erreichte die Verwaltung in einer denkbar ungünstigen Zeit. Mehrere zentrale Figuren befinden sich im Urlaub. Die nächste Sitzung des Finanzausschusses ist erst für 25. Juni terminiert. Vorher wollte sich Gruber zu dem Fall nicht äußern.
Nun liegt der Ball wieder bei der Versicherungskammer Bayern (VKB). Auch sie hatte sich nach MZ-Informationen eine Chance ausgerechnet, dass die Fördergelder doch noch bewilligt werden. Damit wäre sie aus dem Schneider gewesen. Jetzt sieht es wieder danach aus, als könnte die Stadt nur über die Versicherung zu einem Schadensausgleich kommen.
Bereits vor einem Jahr hatte die VKB einen Deal angeboten. Durch die Zahlung von einer Millionen Euro glaubte sie, die Stadtväter zufriedenstellen zuz können. Doch obwohl mit der Offerte ein Regressverzicht gegenüber involvierten Personen verbunden gewesen wäre, zogen die Mandatsträger nicht mit.
Bessert die Versicherung ihr Angebot noch einmal nach?
Der Grund: Pro Schadensfall ist die Stadt mit bis zu drei Millionen Euro versichert. Als Mindestsumme wurde bei Vertragsabschluss pro Fall eine Million vereinbart. Weil nach Überzeugung der Räte in Burglengenfeld zwei Förderschäden vorliegen, war das Angebot inakzeptabel.
Die Reaktion der Versicherung: Im zweiten Anlauf bot sie 1,5 Millionen Euro. Ob sich die Räte nach der zermürbenden Auseinandersetzung darauf einlassen oder auf eine Klage dringen, wird sich zeigen. Vielleicht erhält aber auch der Anwalt den Auftrag, bei der Regierung einen erneuten Vorstoß zu unternehmen und auf einen Sinneswandel zu dringen.