Wegen Förderschäden: Disziplinarklage gegen Burglengenfelds Bürgermeister Gesche

Von Thomas Rieke · 8. Oktober 2024 um 19:00

In der Aufarbeitung der Förderschäden von Burglengenfeld ist eine erste Entscheidung gefallen: Die Landesanwaltschaft (LAB) kam zu der Überzeugung, dass Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) ein „schweres Dienstvergehen“ anzulasten sei. Deshalb wurde beim Verwaltungsgericht Regensburg eine Disziplinarklage erhoben. Der Rathauschef warnt vor einer Vorverurteilung.

Wie vielfach berichtet, hat Burglengenfeld Fördermittel in Millionenhöhe verloren, obwohl diese von der Regierung teils bereits zugesagt worden waren. Ursächlich für den Verlust ist der verfrühte Baubeginn bei zwei Projekten in den Jahren 2019 und 2020: In einem Fall ging es um den Kindergarten neben der St.-Josef-Kirche, im anderen um eine Krippe im Naabtalpark.

Insgesamt wären für diese Maßnahmen 3,7 Millionen Euro an Zuschüssen in die Stadtkasse geflossen. Als die Regierung erkannte, dass die Stadt zu früh losgelegt hatte, waren erste Gelder bereits ausgezahlt worden. Letztlich wurden diese aber zurückgefordert und der Rest gestrichen.

Ermittlungen wurden Anfang des Jahres ausgedehnt

Über ein Jahr nach Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Gesche wurde ein weiterer mutmaßlicher Förderschaden bekannt: Weil für die Anmietung von Containern für eine Betreuungseinrichtung keine Ausschreibung erfolgt war, dehnte die LAB ihre Untersuchungen Anfang 2024 aus.

Im Sommer hatte die Versicherungskammer der Stadt einen Deal angeboten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Der Schriftverkehr zwischen den Beteiligten dürfte mittlerweile viele Aktenordner füllen. Nicht nur Gesche wurde von der LAB mehrfach um Stellungnahmen gebeten, sondern auch Zeugen beziehungsweise bestimmte Mitarbeiter der Verwaltung. Nach MZ-Informationen steht eine Person bis heute im Verdacht, an dem Desaster eine Mitschuld zu tragen. Doch mangels Zuständigkeit dafür konzentrierte sich die Landesanwaltschaft auf Gesche.

LAB spricht von grob fahrlässigem Handeln

Im Sommer deutete sich endlich ein Abschluss der Ermittlungen an: Der Bürgermeister wurde über das Ergebnis informiert, um ihm sogleich letztmals die Chance zu einer Reaktion zu geben. Von dieser machte Gesche, wie er bestätigte, mit Unterstützung seines Rechtsbeistands im September ausführlich Gebrauch. Geholfen hat es allem Anschein nach nur bedingt.

In diesen Tagen informierte die LAB, am 27. September sei beim Verwaltungsgericht Disziplinarklage erhoben worden. Als konkrete Gründe nannte die Pressestelle der Behörde, dem „kommunalen Wahlbeamten“ sei im Hinblick auf den vorzeitigen Baubeginn „grob fahrlässiges Handeln“ und im Hinblick auf die Anmietung der Container ein „zumindest fahrlässiger Verstoß gegen Vergaberechtsgrundsätze“ vorzuwerfen.

Unter Berücksichtigung der hohen Schadenssumme spricht die LAB von einem „schweren Dienstvergehen“. Ziel der Klage ist eine empfindliche Kürzung der Dienstbezüge, und zwar monatlich um zehn Prozent – über einen Zeitraum von fünf Jahren. Laut Verwaltung ist der Bürgermeister in Besoldungsgruppe B2 eingestuft, was rund 8500 Euro entspricht.

Jetzt ist der Bürgermeister wieder am Zug

Ob dies je so eintreffen wird, steht in den Sternen. „Wir sind ganz am Anfang des Verfahrens“, betonte eine Sprecherin des Gerichts. Die Klage des Freistaats sei eingegangen, bis Ende November habe nun der Bürgermeister Zeit, seine Sicht der Dinge zu schildern.

Gesche erklärte auf Anfrage, er habe damit gerechnet, dass die Angelegenheit irgendwann auch das Verwaltungsgericht beschäftigen würde. Das sei gut so. Damit sei eine ganzheitliche Aufklärung garantiert. Dies sei von Anfang an in seinem Sinne gewesen. Genau deshalb habe er selbst 2022 das Disziplinarverfahren gegen sich eingeleitet. Er habe die Rechtsaufsicht gebeten, als übergeordnete Behörde eine objektive Aufarbeitung zu betreiben. Daraufhin habe die Aufsicht „standardgemäß“ das Verfahren an die LAB weitergereicht. Das, was nun vorliege, sei nur das Ergebnis einer Behörde – kein Urteil.

Wie wird der Ausschuss reagieren?

Die Landesanwaltschaft, so Gesche weiter, habe die Förderschäden bisher ausschließlich in Bezug auf seine Person beleuchtet. Ob andere Akteure etwas „getan, oder gar vorsätzlich getan oder unterlassen haben“, sei nicht explizit geprüft worden. Doch auch in diesem verengten Fokus habe die LAB bereits erkannt, dass er, Gesche, der Stadt nicht vorsätzlich Schaden zugefügt habe. Das Verwaltungsgericht werde alsbald auch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entkräften.

Der Abschluss des Disziplinarverfahrens dürfte auch für den Personal- und Finanzausschuss des Burglengenfelder Stadtrats von Bedeutung sein. Das Gremium hat vielfach hinter verschlossenen Türen getagt, um zu beraten, wie mit dem Förderschaden umzugehen sei. Auch läge es in seiner Zuständigkeit, gegen die Person aus der Verwaltung, die eine Mitschuld tragen könnte, ein Verfahren in die Wege zu leiten. Bisher hat die Mehrheit der Ausschussmitglieder davon Abstand genommen. Man wolle erst das „Ergebnis aus München“ abwarten, hieß es immer wieder.

Nicht nur in diesem Punkt blieb der Ausschuss bis dato unentschlossen. Dasselbe gilt in einem weiteren Punkt: Die Versicherungskammer Bayern, bei der die Kommune auch gegen Förderschäden versichert ist, hat der Stadt bereits im Sommer einen Deal angeboten. Dieser würde eine teilweise Schadensregulierung vorsehen. Dem Vernehmen nach wagten die Mandatsträger es aber bisher nicht zuzustimmen. Ihre Sorge: Bürger könnten sie verklagen, weil die Zustimmung ja auch einen Verzicht auf einen siebenstelligen Betrag an Steuergeldern bedeuten würde.