Achtparteienhäuser auf Nachbargrundstück: Bau-Streit landet vor Regensburger Verwaltungsgericht

Auf dem Nachbargrundstück von Gerhard Schmid in der Prüfeninger Schloßstraße entstehen zwei große Mehrfamilienhäuser – das lasse sich nicht mit dem bestehenden Bauplan in Einklang bringen, sagt er. Der Anwohner klagt deshalb vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Stadt.
Der Rohbau zweier Mehrfamilienhäuser auf dem Nachbargrundstück von Gerhard Schmid in der Prüfeninger Schloßstraße steht bereits zu großen Teilen. Nichtsdestotrotz beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Regensburg gestern mit der Rechtmäßigkeit der Bauvorhaben. Während Schmid als Nachbar in den Bauprojekten einen Verstoß gegen den Bebauungsplan sieht, vertreten Stadt und Bauträger eine andere Auffassung.
Bereits im Juni hatte sich Schmid gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung geäußert, dass der Bau zweier Achtparteienhäuser samt Tiefgarage seiner Ansicht nach nicht mit dem bestehenden Plan in Einklang zu bringen sei.
Bauplan soll aufgehoben werden
Während er, der 2010 ein Einfamilienhaus baute, für Abweichungen wie eine andere Dachform die Genehmigung der Nachbarn einholen musste, sei er vom Bauträger bezüglich mehrerer Abweichungen nicht um Zustimmung gebeten worden. „Mir wurde das Bauvorhaben überhaupt nicht vorgestellt von Seiten des Bauträgers“, merkte er damals an. Klage hatte Schmid zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits eingereicht. Für ihn liege „eine Ungleichbehandlung der Bürger durch die Behörden“ vor, hatte er erklärt. Der Bauträger habe sich nicht an die eingetragenen Baufelder gehalten, zudem sei in diesem Gebiet nur eine Bebauung mit einem Ein- oder Doppelhaus vorgesehen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl, der sich im Namen des Bauträgers äußerte, hatte dagegen angemerkt, dass die Stadt vorhabe, den bestehenden Bebauungsplan aufzuheben. Die Stadt selbst bestätigte, dass „die Aufhebung des Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit eingeleitet“ worden sei.
Vollzogen ist diese Aufhebung bislang noch nicht – doch nun trafen die Parteien vor Gericht aufeinander. Wie der Vorsitzende Richter Herbert Straubmeier zu Beginn der Sitzung erklärte, seien in der Verhandlung drei Klagen zusammengefasst worden: der Bau des ersten und des zweiten Hauses sowie die Errichtung der Tiefgarage. Für jedes Vorhaben seien getrennte Genehmigungen erteilt worden.
Bau-Streit in Regensburg: Diskussion um Tiefgarage
Thematisch ging es dann allerdings weniger um die Frage, ob im Fall von Schmid eine Ungleichbehandlung bezüglich der Baugenehmigungen vorliegt. Wie eine Bebauung in der Vergangenheit abgelaufen ist, so der Vorsitzende Richter, sei nicht Gegenstand dieser Verhandlung. „Wie es früher gewesen war, können und wollen wir hier nicht bewerten. Was wir hier zu prüfen haben, ist, ob Rechte verletzt worden sind.“
Ganz konkret kamen unter anderem die Errichtung der Tiefgarage sowie der Einbau von Wärmepumpen zur Sprache. „Ist die Tiefgarage komplett unterirdisch geplant? Wenn nicht, könnten Abstandsflächen verletzt werden“, so Straubmeier. Rechtsanwalt Troidl, der als Vertreter des beigeladenen Bauträgers geladen war, gab dazu an, dass es sich, wenn überhaupt, um „etwa zehn Zentimeter“ handle. „Aus meiner Sicht eine Kleinigkeit, die man heilen können wird.“ Bezüglich möglicher Lärmprobleme durch die eingebauten Wärmepumpen winkte er ebenfalls ab: „Der Bauherr will weder Lärm für den Kläger noch für sich selbst.“
Auch die Frage, ob die Neubauten als „übergroße Baukörper“ zu einer „Gefängnissituation“ für den Nachbarn führen würden, wurde angesprochen. „Was das Rücksichtnahmegebot betrifft, muss immer im Einzelfall entschieden werden“, erklärte Straubmeier. „Wir werden uns Lagepläne und Fotos noch einmal anschauen – aber grundsätzlich handelt es sich um ein großes Grundstück.“
Ungleiche Behandlung?
Klägervertreterin Christina Dinesen ging am Ende noch einmal auf das Hauptanliegen ihres Mandanten ein: die Ungleichbehandlung durch die Behörden. „Herr Schmid hätte auch gern drei Geschosse gebaut. Doch damals hieß es, das geht nicht.“ Auch der Kläger selbst drückte sein Unverständnis aus. „Ich bin das erste Mal vor Gericht“, sagte er. „Es erstaunt mich, wenn es für alles Geschriebene Ausnahmen gibt.“ Für ihn sei das „als wenn jemand in einer 50er-Zone 60 oder auch 70 km/h fahren darf.“
Dass in Gebieten mit Ein- und Zweifamilienhäusern „groß gebaut“ werde, komme mittlerweile häufig vor, merkte der Vorsitzende Richter zu der Grundsatzdiskussion an. „Wir dürfen das nicht politisch bewerten.“ Ob aber etwa die Abstandsflächen bei der Tiefgarage nicht eingehalten worden waren, das werde das Gericht entscheiden und heute bekanntgeben. Stadt und Bauträger beantragten, die Klagen abzuweisen.