Hügel im Regensburger Gleisdreieck: Bund Naturschutz klagt nun gegen Bauplan

Das Gericht soll klären, ob bei der Schaffung von Ausgleichsbiotopen für den Landschaftshügel im sogenannten Gleisdreieck alles korrekt abläuft. Die Stadt Regensburg weist die Vorwürfe zurück und sagt, dass die aktuellen Pläne im Gegenteil „einen Mehrwert für den Naturhaushalt“ bedeuten würden.
Seit mehr als zehn Jahren plant ein Regensburger Investor, einen Landschaftshügel im sogenannten Gleisdreieck zu gestalten. Nach einer langen und hitzigen Debatte schien das Projekt nun auf die Zielgerade eingebogen zu sein, denn der Stadtrat stimmte für den Bebauungsplan. Kurz vor Ende der Einspruchsfrist gibt es nun aber wieder ein Fragezeichen. Der Bund Naturschutz hat am Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht. Die Stadt weist die Vorwürfe gegenüber der Mittelbayerischen allerdings zurück.
Im Gleisdreieck im Regensburger Osten treffen drei Bahnlinien aufeinander. Der Regensburger Immobilen-Unternehmer Ferdinand Schmack plant seit vielen Jahren, dass es dort einen Berg geben soll, der mit allgemein zugänglichen Gehwegen drei Stadtviertel verbindet. Die Stadt hatte im vergangenen Jahr auch einen Bebauungsplan genehmigt. Dabei lag die Kommune zuvor viele Jahre selbst mit Schmack im Clinch.
Stadt verlor gegen Investor
Sie hatte einst von dem Investor gefordert, dass dieser den 230 000 Kubikmeter umfassenden und bis zu elf Meter hohen Erdhügel wieder beseitigen soll. Und dabei auch mit einer Strafe von einer Million Euro gedroht. Schmack hatte 2014, als das Candis-Quartier gebaut wurde, nämlich den Erdaushub von insgesamt gut 400 000 Tonnen in das benachbarte Areal bringen lassen. Die Stadt deklarierte dies später als unzulässige Abfall-Deponie – scheiterte mit ihrer Argumentation aber vor Gericht.
Schmack trieb fortan sein geplantes Projekt wieder voran. Im Oktober vergangenen Jahres wurde auch der Bebauungsplan genehmigt. Der Bund Naturschutz habe schon damals im Beteiligungsverfahren Einwände vorgebracht, sagt der Regensburger Kreisvorsitzende Raimund Schoberer. Diese hatten die Genehmigung aber nicht verhindern können. „Wir haben dann lange überlegt, ob wir wirklich juristisch dagegen vorgehen wollen“, sagt Schoberer. Er verwehrt sich gegen Vorwürfe, dass der BN grundsätzlich alles blockiere: „Wir sind explizit keine Streithanseln. Hier war der Leidensdruck aber einfach sehr groß. Die große Mehrheit im Vorstand war letztlich dafür, dass wir etwas machen.“
In seiner Klage blickt der Bund Naturschutz auf die Vereinbarungen zurück, die beim Baugebiet Das Dörnberg getroffen worden seien. Ein Großteil der anvisierten Biotop-Ausgleichsfläche sei nämlich nicht artenschutzkonform ortsnah geschaffen, sondern in das Gleisdreieck gelegt worden, sagt der Verein. Die Verpflichtung zur Umsetzung der dortigen Ausgleichsleistung für die Natur sei von der Firma Schmack mit städtebaulichem Vertrag übernommen, aber nie umgesetzt worden. „Anstelle dessen wurde ein Schuttberg aufgehäuft und als zukünftiger Landschaftsberg in spe angepriesen.“ Die im Dörnberg ursprünglich vorhandenen Trockenlebensräume sollen dem Bund Naturschutz zufolge zudem „in großen Teilen durch eine mit Wasser gefüllte und durchströmte Donauflutmulde ersetzt werden, wohl damit im Gleisdreieck gebaut werden kann. Dies ist artenschutz- und baurechtlich äußerst fragwürdig und für die betroffenen Spezies verheerend“.
„Mehrwert für Naturhaushalt“
Investor Ferdinand Schmack sagte am Mittwoch zur Mittelbayerischen: „Zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir uns nicht dazu äußern. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Stellungnahme nach ausführlichem Studium der Normenkontrollklageunterlagen abgeben.“ Die Stadt teilte mit, dass ein Ziel der Änderung des Dörnberg-Bebauungsplans gewesen sei, „die ökologische Ausgleichsfläche, die im Bereich des sogenannten Gleisdreiecks lag, teilweise zu verlagern und dadurch eine zügige Umsetzung der bisher nicht hergestellten Ausgleichsfläche zu ermöglichen“. Darüber hinaus gebe es noch weitere Regelungen in den Plänen, die, „einen klaren Mehrwert für den Naturhaushalt“ darstellen würden: „Vor diesem Hintergrund scheint das Klageziel unklar, da mit der Normenkontrolle eine zügigere und umfangreichere Ausgleichsmaßnahme angegriffen wird.“ Weitere Auskünfte seien wegen des laufenden Verfahrens noch nicht möglich.