Erdwall im Regensburger Gleisdreieck: Gerichts-Schlappe ärgert Koalition

Von Juliana Ried · 22. September 2023 um 15:34

Der SPD-Fraktionschef fordert nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Aufklärung von der Oberbürgermeisterin, ein FDP-Stadtrat nennt die Niederlage „peinlich“. Doch die OB verteidigt das Vorgehen der Stadt.

Aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Sache „Erdwall“ erledigt. Die Aushübe der Firma Schmack im Gleisdreieck im Stadtosten sind kein Abfall, das ist letztinstanzlich entschieden. Bestätigt fühlt sich jetzt nicht nur die Schmack Immobilien Gruppe, die dort einen Berg formen und bauen möchte, sondern auch die CSU, die ihre Kritik an Rechtsreferent Walter Boeckh erneuert. Auch weitere Vertreter der Koalition fordern: Die Sache muss ein Nachspiel haben.

CSU-Fraktionschef Jürgen Eberwein kündigt an: „Wir werden es auf jeden Fall in der Koalition besprechen und infrage stellen, ob das alles so richtig ist, was der Dr. Boeckh macht.“ Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte bereits im Juni 2022 einen Bescheid der Stadt gegen Schmack aufgehoben, in dem diese die Beseitigung von circa 230000 Kubikmeter Erdaushub angeordnet hatte und mit einer Strafe von einer Million Euro gedroht. Eberwein sagt: Für die CSU sei dieses Urteil stichhaltig gewesen, das hätten Juristen innerhalb und außerhalb der Fraktion so gesehen. „Insofern haben wir das für Geldverschwendung gehalten, dass man Rechtsmitteln zustimmt.“ Die Mehrheit im Stadtrat gab jedoch das Geld dafür frei. Die Stadt stellte Antrag auf Zulassung der Berufung – und blitzte ab.

Die Kritik von FDP-Stadtrat Horst Meierhofer daran fällt noch schärfer aus. „Das ist natürlich eine peinliche Schlappe, die mich sehr ärgert, zumal der Eindruck erweckt wurde, dass das juristisch genau anders wäre“, sagt er.

Wie informiert war der Regensburger Stadtrat?

Thomas Burger, der als SPD-Fraktionschef die Partei der OB vertritt, fühlt sich von der Verwaltung übergangen. „Ich bin sehr irritiert, dass es diese neue Entscheidung gegeben hat.“ Seine klare Botschaft sei gewesen, „dass man schleunigst auf dem Verhandlungsweg ein gutes Ergebnis erzielen muss“. „Dass man schon wieder vor Gericht geht und sich diese Niederlage abholt, kann ich nicht nachvollziehen“, sagt er. „Ich würde mir gern von der OB erklären lassen, wie es zu diesen Ereignissen kam und wie denn nun der aktuelle Sachstand ist. Er wolle einen Plan, „wie wir diesen Berg bekommen und diese Bebauung“.

Die Opposition ist in der Sache gespalten. Während Brücke-Stadtrat Thomas Thurow von einer „Blamage“ für die Stadt spricht, erklärt Grünen-Fraktionschefin Maria Simon, das Urteil schaffe Klarheit.

Die Firma Schmack verfolgt seit 2012 das Ziel, im Gleisdreieck das Viertel „Dreibrücken“ entstehen zu lassen. Zunächst will sie einen Landschaftsberg modellieren, der später als Basis dienen soll für Brücken in benachbarte Stadtteile, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekräftigt. Darin heißt es: „Die Schmack Immobilien Gruppe sieht sich durch den Gerichtsbeschluss bestätigt, dass es sich bei der Ablagerung zu keinem Zeitpunkt um Abfall handelte, sondern vielmehr um Baumaterial für den Berg im Eigentum der Schmack Immobiliengruppe.“ Mit dem Gerichtsbeschluss herrsche nun langersehnte Klarheit. „Somit steht einer zügigen Umsetzung des Vorhabens nicht mehr im Weg.“

Die Stadt verteidigte ihren Gang in die zweite Instanz am Freitag in einer Pressemitteilung als den „richtigen Weg“. OB Gertrud Maltz-Schwarzfischer wird darin so zitiert: „Die Einlegung des Antrages basierte auf einer fundierten Stellungnahme einer auf Abfallrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zu den gegebenen Erfolgsaussichten, die so auch Grundlage einer städtischen Gremienentscheidung zur Anbringung des Antrages gewesen ist.“

Stadtverwaltung: Gerichtliche Klärung war nötig

Das Vorgehen sei auch mit Blick auf die unterschiedlichen Einschätzungen der Gerichte, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange zur Einordnung des Materials dringend angezeigt gewesen, insbesondere, um unnötige weitere kostenintensive Verfahren zu vermeiden. Boeckh erklärt: „Die Stadt musste mit Blick auf das übergeordnete Ziel zur zeitnahen Verwirklichung des Landschaftsberges im Gleisdreieck eine abschließende Klärung dieser Frage durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof herbeiführen.“ Das Gerichtsverfahren kostete die Stadt der Pressestelle zufolge 186250 Euro; der Großteil sei in der ersten Instanz angefallen.

Das Verfahren

Der aktuelle Beschluss: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. September den Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Regensburg in Sachen Gleisdreieck abgelehnt. Das teilte das Gericht an diesem Mittwoch mit. Nach seiner Auffassung stelle der von der Klägerin, also von Schmack Immobilien, gelagerte Erdaushub keinen Abfall dar. Im Übrigen sei der Bescheid der Stadt Regensburg ermessensfehlerhaft und unverhältnismäßig.

Die Reaktion der Stadt: Nun sei erfreulicherweise geklärt, dass der Hügel kein Abfall sei, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Das bedeute selbstverständlich nicht von vornherein, dass die Ablagerungen, die der Investor aktuell beprobe, dort bleiben könnten oder anderer Stelle eingebaut werden. Im Übrigen sei das Rechtsreferat am Zustandekommen des vom Gericht als „ermessensfehlerhaft und unverhältnismäßig“ eingeordneten Bescheides nicht beteiligt gewesen.