Regensburger Gleisdreieck-Streit: Stadt verliert endgültig

Von Jürgen Scharf, Christian Eckl · 20. September 2023 um 14:36

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Regensburger Gleisdreiecks-Streit einen Antrag der Stadtverwaltung auf Berufung abgelehnt. Die Kommune hat die juristische Auseinandersetzung mit dem Bauträger Ferdinand Schmack damit endgültig verloren, da die nun gefallene Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann.

Die Stadt hatte einst von Schmack gefordert, dass dieser einen 230000 Kubikmeter umfassenden und bis zu elf Meter hohen Erdhügel im Gleisdreieck im Stadtosten wieder beseitigen soll. Und dabei auch mit einer Strafe von einer Million Euro gedroht, falls dies nicht gesehen sollte.

Insgesamt gut 400000 Tonnen

Schmack hatte 2014, als das Candis-Quartier gebaut wurde, den Erdaushub von insgesamt gut 400000 Tonnen in das benachbarte Areal bringen lassen. Das ist in einem Dreieck von Bahnschienen umgeben, die Bebauung dort gilt als extrem schwierig. Mit dem Erdaushub aus dem Candis wollte der Bauträger nach eigenen Angaben nun aber gleich einen Lärmschutzwall errichten, der dann später eine Bebauung möglich machen würde. Vom Bauordnungsamt gab es für Schmack zunächst eine sogenannte Duldungszusage. Schon 2014 gab es aber auch eine Warnung des zuständigen Umweltamts: Es könnte sich bei dem aufgeschütteten Wall mit Erdaushub um eine wilde Deponie handeln. 2016 wurde die Duldung durch die Stadt zurückgenommen. Kurze Zeit später erließ die Stadt einen Bescheid: Schmack müsse die Erde entfernen. Der wehrte sich dagegen und reichte Klage ein.

Das Verfahren zog sich lange hin. Es gab mehrere Ortstermine. Das Regensburger Verwaltungsgericht hatte unter anderem auch versucht, einen Kompromiss vorzuschlagen, um nicht ein Urteil sprechen zu müssen. Letztlich ließen sich aber beide Parteien nicht wirklich auf einen Vergleich ein. Das Verwaltungsgericht musste also entscheiden und urteilte, dass es sich bei der Erde nicht um Abfall handle.

Streit in der Koalition

Danach entzündete sich sogar an der Frage, ob die Stadt eine Berufung gegen das Urteil beantragen sollte, ein parteipolitischer Streit. Darüber musste nämlich der Vergabeausschuss des Stadtrats abstimmen. Bei der nichtöffentlichen Sitzung soll es damals einen harten Schlagabtausch innerhalb der Regierungskoalition gegeben haben. Die CSU-Vertreter sollen dagegen, andere Parteien der Koalition aber dafür gestimmt haben. Letztlich gab es dann auf jeden Fall eine Mehrheit für den Beschluss, es mit dem Antrag auf Berufung zu versuchen.

Der wurde nun allerdings abgelehnt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilte am Mittwoch mit, dass er das erste Urteil bestätigt. Auch nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungshofs stellt der Erdaushub keinen Abfall dar, wie er mitteilte. Im Übrigen sei der Bescheid der Stadt Regensburg „ermessensfehlerhaft und unverhältnismäßig“. Der Rechtsstreit ist damit endgültig abgeschlossen.