Zweierlei Maß beim Bauen in der Prüfeninger Schloßstraße? Anwohner klagt gegen die Stadt

Von Marion Neumann · 24. Juni 2025 um 08:00

Gerhard Schmid fühlt sich von den Behörden ungerecht behandelt: Während der Regensburger sich beim Hausbau an klare Vorgaben halten musste, entstehen jetzt auf dem Nachbargrundstück in der Prüfeninger Schloßstraße zwei große Achtparteienhäuser samt Tiefgarage. Ein Verstoß gegen den Bebauungsplan? Stadt und Bauträger sehen das anders.

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Gerhard Schmid wohnt idyllisch. Eine lange Einfahrt führt zu seinem Haus in der Prüfeninger Schloßstraße. Auf dem Grünstreifen hinter dem 2010 errichteten Einfamilienhaus zieht an diesem Nachmittag ein Mähroboter seine Kreise. Im vorderen Teil des Anwesens ist ein Garten angelegt, der an dem warmen Tag Schatten spendet. Doch so schön es Schmid hier im Westen auch hat: Es gibt einen Umstand, der ihn seit eineinhalb Jahren belastet – und der hat mit dem Nachbargrundstück zu tun.

Hier sollen zwei Achtparteienhäuser samt Tiefgarage entstehen. Laut Schmid ein Projekt, das nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan in Einklang zu bringen sei. „Ich habe mich auch an den Plan halten müssen“, sagt er. Unter anderem bezüglich einer abweichenden Dachform musste er das Einverständnis seiner Nachbarn einholen. „Außerdem sind im Bebauungsplan Baufelder eingezeichnet, in denen man sich bewegen darf. Ich bin weiter nach vorne gerutscht, als vorgesehen war. Auch dafür brauchte es eine Genehmigung.“

Baugrube auf dem Nachbargrundstück

Generell war es Schmid wichtig, dass die Nachbarschaft mit seinen Plänen einverstanden ist. „Ich bin damals zu den Anwohnern gegangen und habe mein Vorhaben vorgestellt – auch die anderen Nachbarn halten das so. Erst kürzlich ist ein Nachbar zu mir gekommen, weil er ein Gewächshaus anbauen wollte. Dazu hat er meine Unterschrift eingeholt – und das, obwohl sein Grundstück nicht einmal direkt an meines grenzt.“

Umso mehr wundert sich Schmid nun über die neue Bebauung auf dem Nachbargrundstück. Mittlerweile hat sich dort eine Baugrube aufgetan. Vor kurzem wurde ein Kran aufgestellt. „Mir wurde das Bauvorhaben überhaupt nicht vorgestellt von Seiten des Bauträgers“, sagt er. Im Oktober 2023 habe er lediglich die Baugenehmigungen von der Stadt Regensburg zugeschickt bekommen. „Es hieß darin, dass die entsprechenden Unterlagen der Bebauung eingesehen werden können – und dass es eine vierwöchige Klagefrist gibt.“

„Massive Abweichungen“ von Bebauungsplan?

Damals schaute sich Schmid die Unterlagen an – und entschied, über eine Anwältin Klage einzureichen. „Aus meiner Sicht sind die Abweichungen zu massiv“, sagt er. So sehe der Bebauungsplan für das Nachbargrundstück für den vorderen Bereich eine Bebauung mit einem Ein- oder Doppelhaus vor. Für den hinteren Bereich des Grundstücks sei dagegen kein Baufeld ausgewiesen.

Die Arbeiten auf dem Nachbargrundstück schreiten voran. Wann der Gerichtstermin stattfinden wird, ist dagegen noch unklar. - Foto: Marion Neumann

„Die Tiefgarage ist ein weiterer Punkt“, sagt er. „Der Voreigentümer meines Grundstücks hatte auch so eine Anlage geplant. Von der Stadt wurde das mehrmals abgelehnt, mit der Begründung, dass der Bebauungsplan solche Ausmaße nicht vorsieht. In meinen Augen liegt hier eine Ungleichbehandlung der Bürger durch die Behörden vor.“

Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest, heißt es vom Verwaltungsgericht auf Nachfrage unserer Zeitung. „Wir warten weiter auf eine Entscheidung – aber auf der Baustelle wird weiter gebaut“, sagt Schmid.

Stadt bestätigt: Bebauungsplan soll aufgehoben werden

Dass der Bebauungsplan „obsolet“ sei, heißt es von Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl, der sich im Namen des Bauträgers äußert. „Die Stadt hat beschlossen, den Bebauungsplan aufzuheben.“ Des Weiteren sei jeder Einwand zu der Bebauung sorgfältig geprüft worden. Schmid sagt, dass die Aussetzung des Plans im Bereich der Prüfeninger Schloßstraße aber noch nicht weiter umgesetzt worden sei.

Die Stadt Regensburg bestätigt auf Anfrage, dass „die Aufhebung des Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit eingeleitet“ worden ist. Abgeschlossen sei das Verfahren noch nicht. „Allerdings widerspräche es jeder Logik, Bauherren zu zwingen, den Bebauungsplan vollständig zu berücksichtigen, den die Stadt selbst bereits als funktionslos bezeichnet hat“, so die Stadt.

Prüfeninger Schloßstraße: Auch andere Nachbarn klagen

Wie Schmid erfahren hat, gehe es einigen Nachbarn mit vergleichbaren Bauprojekten anderer Bauträger ähnlich. „Eine Nachbarin strebt ebenfalls eine Klage an, da neben ihrem Grundstück zwei Siebenparteienhäuser entstehen sollen. Außerdem weiß ich noch von zwei weiteren Klagen“, sagt er.

Wie soll man einen Kompromiss finden, wenn niemand mit mir spricht?

Gerhard Schmid, Anwohner Prüfeninger Schloßstraße

Schmid betont, dass er nicht generell gegen eine Bebauung sei. Was ihn am meisten störe, sei, dass in all der Zeit niemand das Gespräch gesucht habe. „Unser Zusammenleben basiert auf Regeln. Aber jetzt habe ich den Eindruck, dass das, was für mich gegolten hat, nicht für andere gilt.“ Größere Abstandsflächen zu seinem Grundstück oder auch ein höherer Sichtschutz – das seien Maßnahmen, auf die man sich hätte einigen können. „Aber wie soll man einen Kompromiss finden, wenn niemand mit mir spricht?“

Von der Stadt heißt es dazu, dass „die ‚Information‘ von Nachbarn im Sinne der Nachbarbeteiligung dem Bauherrn obliege“. Troidl sagt, dass ein klärendes Gespräch nicht mehr möglich sei, da Klage eingereicht wurde. „Nun muss das Gericht entscheiden“, sagt er.