Deutliche Abweichung von Genehmigung: Regensburger Amt stoppt Bau am „Balkon“ der Stadt

Die Stadt spricht zwar nicht von einem „Schwarzbau“ auf dem „Balkon“ Regensburgs, vorerst eingestellt hat sie ihn dennoch: Die genehmigte Planung und die Umsetzung waren zu verschieden.
Erst am Sonntag hat diese Aussicht wieder zahlreiche Regensburger fasziniert. Sie saßen beim Dreifaltigkeitsbergfest bei Bier und Brotzeit und erfreuten sich zudem am wohl größten Genuss der Veranstaltung, dem freien Blick auf die quasi zu Füßen liegende Stadt. Diese Perspektive immer von der eigenen Wohnung aus zu haben, ist für viele eine verlockende Vorstellung, aber nur für wenige realisierbar. Denn Neubauvorhaben sind auf dem „Balkon“ Regensburgs kaum umzusetzen – und auch bei Umbauten sind die Möglichkeiten nicht unbegrenzt, wie ein aktueller Fall zeigt.
Wenige Meter westlich vom Dreifaltigkeitsberg, in Richtung Schelmengraben, ist derzeit eine stillgelegte Baustelle vorzufinden. Der über die Kuppe des Bergs hinausragende Kran bewegt sich nicht, der Zugang zum Rohbau ist versperrt, Arbeiter sucht man vergeblich. Juliane von Roenne-Styra, die Sprecherin der Stadt, kann den Grund für diese seltsame Ruhe nennen: „Die Stadt hat den Bau per Bescheid eingestellt.“
Kein Nachbar hat gepetzt
Diese von Bauordnungsamt vorgenommene Maßnahme sei unausweichlich gewesen, „da die Bauausführung deutlich vom Antrag mit eingereichtem Plan und den Genehmigungen der Stadt abweicht“.
Mit anderen Worten: Der seit etwa eineinhalb Jahren laufende Umbau des Bestandsgebäudes wurde in auffälliger Weise anders ausgeführt, als es erlaubt gewesen wäre. Dem Vernehmen nach sollte die ursprüngliche Anzahl von vier Wohnungen in dem Haus auf zwölf erweitert werden, inklusive Terrassen und Stellplätzen – zwischen vorgelegter Planung und Umsetzung ergab sich dann jedoch eine Diskrepanz.
„Nach heutiger Einschätzung muss das Verfahren nicht streitig vom Verwaltungsgericht entschieden werden.“
Juliane von Roenne-Styra, Stadt-Sprecherin
Zu den genauen Dimensionen und wie weit diese wirklich über die Genehmigung hinausgehen nimmt die Stadt keine Stellung, auch das Wort „Schwarzbau“ nimmt sie nicht in den Mund. Doch festgestellt hat den Verstoß offenbar die Behörde selbst, ein wie auch immer geartetes „Verpetzen“ war dazu nicht vonnöten. „Hinweise von Nachbarn gab es nicht“, betont die Stadt daher.
Wie geht es nun weiter mit dem schon weit fortgeschrittenen Bauvorhaben? Zu dieser Frage erklärt die Sprecherin, dass der Bauherr zur Fristwahrung Klage eingereicht habe. Dieser Schritt sei allerdings nur als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Rechte des Klägers zu verstehen. Ein Gerichtsprozess ist aus Sicht der Stadt deshalb nicht die unausweichliche Folge.
„Konstruktiver“ Austausch zwischen Stadt und Bauherr
Vielmehr befinde man sich im Austausch mit dem Bauherrn, um eine anderweitige Lösung herbeizuführen. „Es werden laufend Gespräche in konstruktiver Weise geführt“, berichtet von Roenne-Styra und gibt als optimistische Prognose der beteiligten Ämter wieder: „Nach heutiger Einschätzung muss das Verfahren nicht streitig vom Verwaltungsgericht entschieden werden.“