Unfallopfer kann bis heute nicht arbeiten: Gemeinde Sinzing wird nach Sturz verklagt

Hat sich die Gemeinde Sinzing eine teure Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu Schulden kommen lassen? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Landgericht Regensburg.
Auf „mindestens 30.000 Euro“ beläuft sich eine Schmerzensgeld-Forderung, mit der sich die Gemeinde Sinzing konfrontiert sieht. Der Kläger wirft der Kommune eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Er war am Nikolaustag des vorvergangenen Jahres in der St.-Jakob-Straße gestürzt und hatte sich dabei schwer verletzt. Da eine gütliche Einigung nicht möglich war, muss nun das Landgericht eine Entscheidung treffen. Wie diese ausfallen wird, erscheint nach der mehr als zweistündigen Verhandlung am Mittwoch völlig offen.
Bis heute nicht arbeitsfähig
Zu Beginn schilderte der verunfallte Mitarbeiter einer Elektrotechnik-Firma das Malheur, das sein Leben bis heute verändert hat. Er führte aus, am 6. Dezember 2023 gegen 14 Uhr auf dem Weg zu Kunden im Neubaugebiet „Donaublick II“ gewesen zu sein. Das betreffende Haus befindet sich in einer der Stichstraßen, die von der U-förmig verlaufenden St.-Jakob-Straße aus zu erreichen sind. Auf dieser sei er nach dem Aussteigen aus dem Auto auf der abschüssigen Fahrbahn gegangen, weil der Bürgersteig wegen des an diesem Tag reichlich liegenden Schnees nicht begehbar gewesen sei. Beim Abbiegen in die Stichstraße sei er auf einer Eisplatte umgeknickt und gestürzt.
Die fatale Folge war eine komplizierte Unterschenkel-Spiralfraktur, die mehrere Operationen und Reha-Aufenthalte nach sich zog. Annähernd zwei Jahre nach dem Ausrutscher ist der Kläger immer noch nicht arbeitsfähig. „Da war eine erhöhte Kante, die im Schnee nicht ersichtlich war“, beschrieb er vor Gericht die verhängnisvolle Stelle, an der er zur Fall gekommen war. An seinem Schuhwerk habe es jedenfalls nicht gelegen: „Die waren erst drei Tage alt und hatten ein gutes Profil.“
Die Kunden, zu denen er an diesem Nachmittag eigentlich als Dienstleister wollte, wurden nun zu Ersthelfern. Sie entdeckten ihn schwer verletzt auf der Straße liegend und trugen ihn ins Haus. Beide waren am Mittwoch Zeugen vor Gericht, wobei vor allem der Mann deutliche Worte fand: „Die Stelle ist saugefährlich“ sagte er über den Unfallort. Nur wenige Wochen später sei hier erneut bei Schneeglätte ein Auto in das Nachbar-Grundstück gerutscht – und im Winter des Folgejahres, so erzählte er, sei er selbst mit dem Fahrrad gestürzt. „Da hat es mich auf die Schnauze gelegt.“ Verärgert habe er daraufhin bei der Gemeinde angerufen, seither werde auch in der Stichstraße Winterdienst geleistet.
Das ist eine reine Erschließungsstraße, weder verkehrswichtig noch gefährlich.Chef des Bauhofs der Gemeinde Sinzing
Wie der Zeuge weiter ausführte, sei das eigentliche Problem aber anders gelagert. Die „Hauptstraße“ sei zum Zeitpunkt des Unfalls des Klägers nämlich „ordentlich geräumt und gestreut“ gewesen. Am Übergang zur nicht bearbeiteten Stichstraße allerdings habe sich ein Wall aus Schnee und Eis aufgetan, glatt und tückisch. „Das ist die Gefahrenstelle.“ Und eben hier sei der Kläger auch gelegen.
Dass die St.-Jakob-Straße selbst in einwandfreiem Zustand gewesen sei, betonte auch der nächste Zeuge. „Ich stelle mein Fahrzeug erst dann ab, wenn die Straßen befahren und begangen werden können“, sagte der für den Winterdienst zuständige Bauhof-Mitarbeiter der Gemeinde. Zur Stichstraße konnte er hingegen keine klare Auskunft geben, denn hier sei ein Kollege mit einem kleineren Fahrzeug am Werk.
Urteilwird am 5. November verkündet
„Die noch untergeordneteren Straßen werden dann geräumt, wenn Zeit ist“, stellte hierzu dann der als vierter Zeuge geladene Chef des Bauhofs klar. Oft seien diese kleinen Stichstraßen jedoch zugeparkt, dann entfalle der Winterdienst. „Wenn man nicht wenden kann, sind die Mitarbeiter angewiesen, nicht in eine solche Straße hinein zu fahren.“ Weil darüber hinaus auch die St.-Jakob-Straße selbst das Prädikat „untergeordnet“ trage, sei das Räumen und Streuen hier eine Serviceleistung der Gemeinde, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehe. „Das ist eine reine Erschließungsstraße, weder verkehrswichtig noch gefährlich.“
Bürgermeister Martin Brix, der die Verhandlung über die gesamte Dauer von der Anklagebank aus verfolgt hatte, hatte zum Schluss noch eine meteorologische Anmerkung. Er sei damals zwar noch nicht Gemeindeoberhaupt, aber Feuerwehrkommandant gewesen. Deshalb könne er sich wegen großer Einsätze an den Tagen vor dem Unfall ganz genau erinnern: „In der Nacht auf den 6. 12. und auch in der Nacht vorher hat es nicht geschneit.“
Entscheidend aber, so stellte die Richterin am Ende der detailfreudigen Beweisaufnahme fest, sei eine einzige Frage: „Bestand eine Pflicht, ja oder nein, und wurde sie verletzt? Darauf kommt es an.“ Die Antwort wird sie am 5. November verkünden.