Im „Bienenstock“-Chat: 31-Jähriger verkauft in Regensburg Drogen an Minderjährige

Von André Baumgarten · 2. Oktober 2025 um 09:00

Gras, Koks und eine verschwundene Goldkette: Dank seines Geständnisses kommt der Dealer mit einer milden Strafe davon. Erst macht er nach einer Razzia einfach weiter, dann kooperiert der Mann mit den Rauschgiftfahndern. Im Prozess am Regensburger Landgericht bat er um Entschuldigung.

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Monatelang verkauft ein 31-Jähriger Marihuana – auch an Minderjährige. Er genießt den Respekt, der ihm zuteil wird, bereut aber heute zutiefst, dass er damit „Geld gemacht hat“, wie er gleich zu Prozessbeginn und im letzten Wort erklärt. Eine 8000-Euro-Goldkette, die der Regensburger mit dem Drogengeld kaufte und freiwillig herausgeben wollte, hat sich nicht mehr gefunden. Das Gericht rechnete dem Betreiber des „Bienenstocks“, wie er die Rauschgift-Chatgruppe nannte, seine Kooperation mit den Ermittlern aber hoch an.

Nur 15 Jahre war der Jüngste seiner Abnehmer zur Tatzeit im Herbst 2024 jung. Die Rekonstruktion der Verkäufe an diesen und weitere Jugendliche war möglich, weil der Dealer beim Zugriff der Polizei sofort reinen Tisch machte. Das hob seine Verteidigerin Narine Schulz im Prozess besonders hervor. Bereitwillig hatte der Angeklagte auch PIN-Codes für die Handy gesagt. Der 31-Jährige hatte bis dahin eine weiße Weste.

Bewaffnetes Handeltreiben als Tatbestand erfüllt

Und er traf eine weise Entscheidung, wie es Vorsitzender Richter Dr. Guth nannte, als die Beamten im Februar an der Tür standen. Denn zunächst hatte er sich damals in seinem Apartment bewaffnet, als die Einsatzkräfte in die Wohnung wollten. Das Messer hatte er dann aber wieder weggelegt. Sonst hätte das „auch anders ausgehen können“. Den Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens habe der Angeklagte so jedoch ebenfalls erfüllt.

In diesem Punkt schloss sich die siebte Strafkammer des Regensburger Landgerichts klar dem Plädoyer der Staatsanwältin an. Beim Strafmaß hingegen folgten die Richter dem Antrag der Verteidigerin. Narine Schulz hatte nicht über drei Jahre gefordert und pochte darauf, dass ihr Mandant zur Finanzierung der eigenen Sucht gedealt habe. Dieser Argumentation folgten die Richter in ihrem Urteil allerdings nicht. Die Anordnung einer Drogentherapie gab es nicht für ihn.

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Laut der Anklage verkaufte der 31-Jährige vor ziemlich genau einem Jahr mehrfach an Jugendliche. Ob das jedem oder jeder seiner Abnehmer anzusehen war, spielte am Ende keine Rolle. Er nahm das laut dem Urteil zumindest billigend in Kauf. Neben Marihuana hatte der Mann auch Kokain im Angebot. Aus der Auswertung von Handy-Chats konnten die Ermittler zudem Deals ab Januar 2023 zusammentragen.

Als bei einer Hausdurchsuchung im Oktober vergangenen Jahres gut 300 Gramm bei ihm sichergestellt worden waren, endete das Geschäft nicht. Dass die Polizei ihn im Visier hat, war dem 31-Jährigen keine Warnung. Der Kick war wohl zu groß – nur kurz nach der ersten Razzia legte er eine neue Chatgruppe namens „Bienenstock Neu“ an. Die Einsicht kam aber, wie Richter Guth ihm zugute hielt. Die acht Monate in U-Haft wirkten zudem.

„Sie sind einmal komplett falsch abgebogen und haben danach den Weg wieder in die richtige Richtung gesucht“, so Guth. Das spiegele sich im Urteil wieder. Das Geständnis ohne Deal sei der Aspekt im Prozess gewesen, „mit dem sie am meisten gepunktet haben“. Für die Abgabe von Drogen an Minderjährige „bekommen sie hier ihre Strafe“, betonte Guth. Angesichts des möglichen Strafrahmens von bis zu 15 Jahren blieb die Kammer mit drei Jahren im unteren Bereich.

Das Landgericht ging zugunsten des angeklagten Regensburgers von minderschweren Fällen aus, was das bewaffnete Handeltreiben und die Abgabe von Rauschgift an Minderjährige betrifft. Der Verkauf von Kokain wurde im Gegensatz dazu als besonders schwerer Fall eingeordnet, weil der Mann nach Überzeugung der Richter gewerbsmäßig handelte, also das Ganze auf Gewinn ausgerichtet war. Einige Monate hatte das Geschäft „gut floriert“, stellte die Kammer dazu in seinem Urteil fest.

Keine Name, nur Adresse: Spur zur Goldkette verliert sich

Wie der 31-Jährige seine Erlöse investierte,dokumentierten Videos, die per WhatsApp an einen Schmuckhändler gingen. Darin präsentiert er mehrere dicke Bündel Geldscheine. Der Angeklagte orderte im August 2024 eine Goldkette mit Kreuzanhängern – für stolze 8000 Euro. Und er wollte diese Kette auch liefern, wie er zu Prozessauftakt erklärte. Doch bei der Person, bei der er das Schmuckstück vermutete, fand sich bei einer Nachschau nichts. Den Beamten nannte der Angeklagte nur eine Adresse , der Name fiel ihm nicht ein.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, muss sich zeigen. Als die Anklage sich nicht sofort erklären wollte, zog auch der Angeklagte sein Einverständnis wieder zurück – um es sich lieber eine Woche zu überlegen. Die Zeit hat er. Denn binnen sieben Tagen ab Urteil müsste eine Revision eingelegt werden.