Attacke auf Hannover-96-Fans: Jahn-Ultra (28) aus Regensburg muss ins Gefängnis

Von André Baumgarten · 18. September 2025 um 19:00

Attacken auf offener Straße und in einem Friseursalon blieben von fünf Anklagen am Ende hängen. Ein wohl nicht vollständig verpixeltes Foto aus der Fankurve des SSV Jahn Regensburg überführte den Mann. Gnade gab es im Prozess vor dem Amtsgericht keine für ihn.

Fotos, auf denen Gesichter erkennbar sind, gibt es von ihnen im Internet nur ganz selten. Man mag die Anonymität, wie selbst offizielle Seiten belegen. „Probleme“ regelt man unter sich und vor allem ohne die Polizei. Das sind ungeschriebene Gesetze bei Ultras, einer verschworenen Fangruppe, wie auch der SSV Jahn Regensburg eine hat. Einer aus ihren Reihen stand nun vor Amtsgericht.

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Der 28-Jährige, den Ermittler „immer in der ersten Reihe“ verorten, wurde am Donnerstag nun zu einer Haftstrafe verurteilt – obwohl nach den drei Prozesstagen nur noch zwei der anfangs fünf Anklagen gegen den Jahn-Ultra Bestand hatten. Doch die Taten wogen schwer, genau wie seine Vorstrafen. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht; der Gang in die Berufung vor dem Landgericht sehr wahrscheinlich.

Mittäter der brutalen Attacke wurde nie identifiziert

Das, wofür der Mann im weißen Hemd nun ins Gefängnis soll, spielte sich laut der Anklagen im Februar dieses Jahres und fast auf den Tag genau zwei Jahre zuvor in der Regensburger Altstadt ab. 2023 soll der 28-Jährige Fans von Hannover 96 brutal überfallen und verprügelt haben. Wer seine drei Mitstreiter waren, die mit ihm in jener Nacht mehrere Männer attackierten, blieb offen. Sie wurden nie identifiziert.

Anders im Fall des Angeklagten: Einem der Opfer fiel bei der Internetrecherche ein Foto auf, wo er den Angreifer am Rand zu erkennen glaubte. Wohlgemerkt: das einzige Bild, worauf nicht alle Gesichter – wie sonst üblich – verpixelt oder unscharf gemacht sind. Der 32-Jährige tat dann etwas, was in Ultra-Kreisen dem Hochverrat gleichkommt: Er gab das Bild in Niedersachsen an die Behörden, wie er an Tag eins im Prozess erläuterte. Die wiederum reichten es an Szenekenner der Polizei in Regensburg weiter und der Name des Jahn-Ultras war schnell klar.

Für das Opfer, das den 28-Jährigen vor Gericht eindeutig wiedererkannte, hatte das Folgen: Er flog aus dem Vorstand der Roten Teufel, dem Fanclub von Hannover 96. Ultras des Fußballclubs sollen im Hintergrund Druck ausgeübt haben, berichtete er. Laut seiner Anwältin war er seither nie wieder in einem Stadion – um nicht mehr „daran erinnert zu werden, dass er überredet werden sollte, seine Aussage zurückzuziehen“. Sie und der Vertreter des zweiten Nebenklägers hatten sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Die Anklage forderte ein Jahr und zehn Monate Haft für den Jahn-Fan. Obwohl drei weitere Anklagen gegen den 28-Jährigen eingestellt wurden. Als erwiesen sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Vorfall vom 21. Februar in einem Friseursalon. Vor sieben Monaten soll der Angeklagte da einen vermeintlichen Sprayer zur Rede gestellt, ihn gewürgt und bedroht haben – offenbar war das aber ein Missverständnis. Dafür entschuldigte sich der 28-Jährige gestern auch direkt.

Verteidiger „pfeift“ auf unbelegte Einschätzungen der Polizei

Strafverteidiger Tim Fischer beantragte eine Geldstrafe und im ersten Fall Freispruch. Er kritisierte das Bild, das von seinem Mandanten gezeichnet worden sei. Als wäre der 28-Jährige jemand, der „durch die Straßen rennt und Leute zusammenschlägt“. Auf unbelegte Einschätzungen, die ein szenekundiger Beamter der Regensburger Polizei vorgebracht hatte, „da pfeif ich drauf.“ Nichts davon sei noch Thema im aktuellen Prozess, betonte Fischer im Plädoyer. Fakt sei außerdem, dass keine einzige der Vorstrafen des Angeklagten – immerhin sechs an der Zahl – mit einer Gewalttat zu tun hatte.

Man könnte sagen, sie haben sich hier zwei Eigentore geschossen.

Richter Charitopoulos in der Urteilsbegründung

Die Vorstrafen waren es, die für Richter Charitopoulos am Ende den Ausschlag gaben. Angesichts der drei offenen Reststrafen bis 2027 sei nun keine weitere Bewährung mehr möglich. „Man könnte sagen, sie haben sich zwei Eigentore geschossen“, sagte er mit Blick auf die beiden Taten, für die der Jurist den 28-Jährigen schuldig sprach. Wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen in Tatmehrheit mit der Körperverletzung im Friseursalon verhängte er gegen ihn eineinhalb Jahre Haft. Ohne Bewährung.

Sollte das Urteil auch in der nächsten Instanz Bestand haben, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Mann die drei offenen Reststrafen ebenfalls noch absitzen muss. Sie stammen aus früheren Verurteilungen in Amberg und Schwandorf. Ob man in Berufung gehe, wolle er mit seinem Mandanten erst in Ruhe besprechen, erklärte Tim Fischer auf Nachfrage.