Pannen-Prozess um Angriff auf Polizisten: Video endlich aufgetaucht – Verfahren eingestellt

„Es geht noch mal von vorne los.“ Mit diesen Worten begrüßte Richterin Dr. Stopp am Dienstag einen 31-jährigen Doktoranden vor dem Amtsgericht Regensburg. Er soll am Rande einer rechten Demonstration massiven Widerstand gegen Polizisten geleistet haben. Das Problem der Ankläger: Beim ersten Termin hatte vom entscheidenden Beweis, einem Video der Tat, jede Spur gefehlt. Mittlerweile ist es aufgetaucht – und das Verfahren eingestellt.
Rückblende ins Jahr 2024: Es ist ein aufgeheizter Winter. Enthüllungen um „Remigrations“-Pläne rechtsextremer Kreise treiben im Januar Massen auf Deutschlands Straßen, um für Vielfalt einzustehen. Auch die Gegenseite mobilisiert: Am 27. Januar zieht wieder mal eine Demonstration aus dem rechten Milieu durch Regensburg. Der Angeklagte und weitere Aktivisten stellen sich dem Zug in den Weg. Die Polizei weiß das zu verhindern. Mit Schlagstöcken lösen die Einsatzkräfte die Blockade auf. Dagegen habe der Promotionsstudent Widerstand geleistet und einen Polizisten geschlagen, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Von einem tätlichen Angriff und versuchter Körperverletzung in zwei Fällen ist in der Anklage die Rede.
Vorfall bei Demo in Regensburg: Entscheidender Beweis fehlt vor Gericht
Der Prozess begann im November 2024. Der Angeklagte bestritt damals die Tat. Einziger Zeuge war der Polizist, der vom heute 31-Jährigen im Gedränge auf den Helm geschlagen worden sein soll. Er habe nicht gesehen, wer es war, sagte der Beamte bei seiner Vernehmung. „Vielleicht ist es einfacher, wenn wir uns die Aufnahmen anschauen“, meinte er. Doch besagtes Video, auf dem der Polizist den Angeklagten wiedererkannt hatte, war nicht Teil der Akten. Auf den unkonventionellen Vorschlag des Richters, er könne einfach gestehen, um die Sache hinter sich zu bringen, ging der Angeklagte nicht ein.
Das Verfahren wurde daraufhin ausgesetzt und komplett neu aufgerollt: neue Richterin, neue Zeugen, neuer Verteidiger – und neue Beweise. Diesmal hat es das Video nämlich in die Akten geschafft. „Der Sachverhalt ist bestens dokumentiert“, befand daher Verteidiger Dr. Georg Karl am Dienstag in einer Stellungnahme, die er für seinen Mandanten abgab. „Was man sieht, streitet keiner ab.“ Nun gehe es um die juristische Einordnung.
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Der Angeklagte selbst entschuldigte sich mehrfach für sein Verhalten auf der Demo. Er sprach von einer „stressigen Situation“, von einem „Tumult“ und „zwei Minuten“, die er hätte weiterdenken sollen. Auf Demos wolle er nicht mehr gehen, sagte der der 31-Jährige, der im blauen Anzug vor Gericht erschienen war. Die „Solidarische Prozessbegleitung“, zu der die Antifa wie schon im November aufgerufen hatte, blieb im Gegensatz zum Prozessauftakt am Dienstag der Verhandlung fern.
Dafür endlich da: das verschollene Video. Richterin Stopp spielte einzelne Sequenzen mehrfach ab. Von den Zuschauerplätzen in Sitzungssaal 203 aus war nicht viel mehr als ein Gerangel zu erkennen. Der „Geschädigte“ – er wurde bei dem Einsatz nicht verletzt – verwies im Zeugenstand mehrfach auf seine Einlassung vom November, da der Vorfall mittlerweile sehr lange her sei und er sich nicht mehr so genau erinnern könne. Der 25-jährige Polizist aus Nürnberg sprach von einem „dynamischen Miteinander“ und einem Handgemenge, bei dem er auf den Helm geschlagen worden sei. Der Angeklagte habe die Arbeit der Polizei massiv behindert.
Bemerkenswerter Prozess um Widerstand gegen Polizei bei Demo in Regensburg
„Mein Verhalten dir gegenüber tut mir sehr leid“, ließ der Doktorand den Polizisten wissen. Schon bei der Verhandlung im November hatten sich die beiden per Handschlag voneinander verabschiedet.
Den Durchbruch in dem durchaus bemerkenswerten Prozess brachte nun, knapp zehn Monate später, ein Rechtsgespräch. Es dauerte keine zehn Minuten, bis sich die Richterin, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage einigten. Das habe durchaus Seltenheitswert, erklärte Amtsrichterin Stopp, da die Staatsanwaltschaft Tätlichkeiten gegen Vollstreckungsbeamte „sehr restriktiv“ handhabe. Jedoch sei die Intensität der Tat im „unteren Bereich“ anzusiedeln. Zudem habe sich das Verfahren in die Länge gezogen. Dadurch sei der Angeklagte geschädigt worden.
Zahlt der Doktorand binnen sechs Monaten 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, hat sich der Vorfall vom 27. Januar 2024 für ihn erledigt.