Justiz-Panne in Regensburg: Prozess um angebliche Schläge gegen Polizisten muss neu aufgerollt werden

Wurde ein Polizist am Rande einer rechten Demo geschlagen, oder nicht? Mit dieser Frage wird sich das Amtsgericht Regensburg in wenigen Wochen beschäftigen – und das nicht zum ersten Mal. Beim ersten Termin im November wurde eine Justiz-Panne offenbar.
Rückblick: Januar 2024, eine Demo will durch Regensburg ziehen. Gegendemonstranten vermuten bei der Kundgebung Bezüge in das rechte Milieu und stellen sich dem Aufzug an der Kreuzung der Maximilianstraße mit der Drei-Kronen-Gasse in den Weg. Die Polizei will die beiden Lager trennen. Dabei soll ein Gegendemonstrant aus dem eher linken Spektrum einen Beamten geschlagen haben – so sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft.
Hat er einen Polizisten geschlagen? Angeklagter bestreitet die Tat
Knapp ein Jahr später, im November 2024, beginnt der Prozess. Der Andrang am Amtsgericht ist groß. Zahlreiche Unterstützer aus der linken Szene nehmen im kleinen Gerichtssaal Platz. Die Anklage wird verlesen, der Angeklagte (30) bestreitet die Tat. Als erster und einziger Zeuge wird der Polizist gehört, der geschlagen worden sein soll.
Der Beamte erkennt den Angeklagten zwar wieder – Zitat: „Wir haben immer wieder miteinander gequatscht.“ –, aber ob er von ihm geschlagen wurde, wisse er nicht. Im Einsatz sei es drunter und drüber gegangen. Was er noch wisse: Irgendwann habe er einen Schlag auf den Helm bemerkt und dabei den 30-Jährigen gesehen. Juristisch also eine durchaus heikle Situation, für die der Bereitschaftspolizist allerdings eine vermeintlich einfache Lösung parat hatte: „Vielleicht ist es einfacher, wenn wir uns die Videos anschauen.“ Auf Aufnahmen sei zu sehen, wie der 30-Jährige zuschlägt.
Richter findet Beweisvideo nicht
Das Problem: Keiner im Gerichtssaal weiß, wo diese Videos sind. Der Richter versucht, sie in der Akte zu finden, dort sind allerdings nur Aufnahmen anderer Demonstrationen zu finden. Das Video, das es von der angeblichen Tat geben soll, taucht aber nicht auf. Das Amtsgericht hatte die Anklage also allem Anschein nach zugelassen, ohne die Akten genau zu studieren. Der Richter hat allerdings ein Angebot an den Angeklagten: Er könne doch einfach gestehen, dann habe er die Sache auch hinter sich. Das lehnt der 30-Jährige jedoch ab, obwohl ihm der Prozess und eine mögliche drohende Strafe durchaus zusetzten, wie er im Vorfeld des Prozesses bekundet hatte.
Auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft sah dieses „Angebot“ durchaus kritisch. Der Mann könne nichts gestehen, was er am Ende des Tages nicht getan habe. Um eine Entscheidung zu fällen, brauche es das Video. Die Verfahrensbeteiligten vertagten die Verhandlung, kurz vor Weihnachten wollte man den Prozess fortsetzen. Weihnachten kam und ging, ebenso der Winter und der Frühling – doch das Verfahren tauchte nicht auf den Sitzungslisten auf. Das soll sich nun bald ändern.
Prozess soll im August fortgesetzt werden – mit dem Video?
Wie Patrick Tschech, Sprecher des Amtsgerichts der MZ mitteilt, wird das Verfahren aller Voraussicht nach im August neu aufgerollt. „Das zuständige Richterreferat ist derzeit noch unbesetzt, wird aber bis zum geplanten Termin nach derzeitigem Stand rechtzeitig nachbesetzt.“ Dabei wird auch der Polizist, der geschlagen worden sein soll, wieder aussagen müssen. Darüber hinaus werden drei weitere Zeugen gehört, bestätigte der Amtsgerichtssprecher. Um welche Zeugen es sich handelt, führt Tschech nicht weiter aus.
Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens bleibt allerdings das ominöse Video. Auf die Frage, ob die Aufzeichnung inzwischen aufgetaucht ist, sagt Tschech: „Neue Beweismittel wurden seit Anklageerhebung nicht zur Akte genommen.“ Es habe sich allerdings herausgestellt, dass zum Zeitpunkt der Verhandlung im November nicht alle Video-Dateien aufgerufen werden konnten, die sich auf den Datenträgern befunden hätten. „Soweit dies nachvollzogen werden kann, beruhte dies auf technischen Schwierigkeiten.“
Jede Woche, die dieses Verfahren weiter läuft, belastet mich mehr.
Angeklagter
Ob das Video, auf dem der Schlag zu sehen sein soll, dem Gericht inzwischen vorliegt, bleibt folglich unklar. Tschech betont: „Die Beurteilung des Inhalts von Videodateien, insbesondere auch, ob diese entscheidungserheblich sind, trifft der zuständige Richter oder die zuständige Richterin in richterlicher Unabhängigkeit aufgrund des Eindrucks in der Hauptverhandlung.“
Ob rund 85 Wochen nach der Tat endgültig ein Urteil gesprochen wird, bleibt vorerst offen. Für den Angeklagten stand jedoch schon bei der ersten Hauptverhandlung fest: „Jede Woche, die dieses Verfahren weiter läuft, belastet mich mehr.“