Bei einer Demo gegen Polizeigewalt griffen die Einsatzkräfte zu schnell zum Schlagstock

„Schluss mit Polizeigewalt“: Das forderte ein Aufzug aus dem Querdenker-Milieu am zweiten Adventssonntag 2023 einmal rund um die Regensburger Altstadt trommelnd. Dieser Demonstration stellten sich rund 40 linke Aktivisten entgegen – und gerieten heftig mit der Polizei aneinander. Ein 40-jähriger Mann musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.
Der Vorwurf: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Für Richter Zois Charitopoulos stand nach zweieinhalb Stunden Verhandlung fest: Das war das gute Recht des Mannes.
Der Sachverhalt, den die Staatsanwaltschaft dem mehrfach vorbestraften Angeklagten zur Last legte, war unstrittig. Zusammen mit seinen Mitstreitern hatte sich der Angeklagte dem Demo-Zug an der Ecke Speichergasse/Drei-Kronen-Gasse in den Weg gestellt. Als die Aktivisten die Kreuzung nach mehrfacher Aufforderung nicht frei machten, wandte die Polizei „unmittelbaren Zwang“ an. Der 40-Jährige schubste dabei einen Beamten mehrfach und ging ihn mit einer „schnellen Bewegung der Schulter gegen die Brust“ an – so die Worte der Staatsanwältin. Das ließ der Mann über seinen Verteidiger Marco Noli einräumen. Gefilmt wurde der Polizeieinsatz ohnehin. „Mehr war da nicht?, fragte der Richter, als das Video abgespielt wurde.
Polizei geht mit Schlagstöcken gegen Straßenblockade vor
Der „Geschädigte“, ein junger Polizist aus Nürnberg, sagte aus, weder zu Boden gegangen noch verletzt worden zu sein. Er sei an jenem Dezembersamstag, an dem insgesamt fünf Demonstrationen in Regensburg stattgefunden haben, für den vorderen Teil des Demo-Zuges zuständig gewesen. „Nach einer kleinen Chaosphase“ und mehrmaliger Aufforderung, den Weg frei zu machen, hätten er und seine Kollegen die Anweisung bekommen, die Aktivisten von der Straße „zu entfernen“. Heißt: zur Seite zu drängen. Ein weiterer Polizist bestätigte die Schilderungen seines Kollegen und erklärte, dass Schlagstöcke zum Einsatz kamen. Auch er sei vom Angeklagten „weggecheckt“ worden, schilderte der Zeuge. „Darum geht es heute gar nicht“, entgegnete der Richter.
Immer wieder wollte Charitopoulos von den beiden Zeugen wissen, welche Anweisungen von der Einsatzleitung ergangen waren. Auch den exakten Wortlaut erfragte er. Die Polizisten konnten sich jedoch nicht mehr erinnern. Der Richter fragte deshalb so genau nach, weil die Verteidigung unter Berufung auf zwei Münchner Urteile darauf pochte, dass die Straßenblockade vom Versammlungsrecht geschützt gewesen sei – und daher nicht ohne weiteres Zwang angewendet hätte werden dürfen.
„Dagegen darf der Bürger Widerstand leisten“
Nach der Lektüre der beiden Urteile schloss sich der Richter den Ausführungen der Verteidigung an. Freispruch. Die Blockade sei tatsächlich als Versammlung zu werten, erklärte Charitopoulos in seiner Urteilsbegründung. Er verwies darauf, dass die Aktivisten ein Transparent dabei hatten und ihre Aktion medienwirksam gewesen sei. Er verglich den Protest mit Klebeblockaden der Letzten Generation. Es brauche eine Auflösung einer Veranstaltung, bevor die Polizei zu deren Räumung Zwang anwenden dürfe. Die Diensthandlungen der Polizisten seien somit unrechtmäßig gewesen. „Dagegen darf der Bürger Widerstand leisten“, sagte Charitopoulos.
Die Staatsanwaltschaft deutete an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. „Lassen wir uns überraschen, wie es das Landgericht dann sieht“, meinte der Richter.
Ein ähnlicher Vorfall beschäftigt das Gericht
Demo: Auch im Januar 2024 gerieten linke Aktivisten bei der Blockade eines Demo-Zugs mit der Polizei aneinander. Ein Student soll dabei einen Beamten geschlagen haben.
Prozess: Ende November musste der Mann vor Gericht. Die Tat soll gefilmt worden sein. Allerdings war das Video nicht Teil der Akten. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist unbekannt.