Urteil im Prozess um BKH-Amoklauf in Regensburg: So nahm Dennis V. die Strafe auf

Vor dem Landgericht Weiden wurde am Donnerstag das Urteil im BKH-Amoklauf gesprochen. Der 15-jährige Dennis V. muss für unbegrenzte Zeit in die Psychiatrie und erhält zudem eine Jugendstrafe. Nicht alle Beteiligte sind zufrieden mit dem Richterspruch.
Noch einmal ist der Parkplatz abgesperrt. Noch einmal wurde vor dem Kellerabgang zum Landgericht Weiden ein mobiler Sichtschutz aufgebaut. Nach neun Verhandlungstagen läuft die Maschinerie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des 15-jährigen Angeklagten Dennis V. routiniert. Am Donnerstag ist er nun wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Der Amoklauf am Bezirksklinikum Regensburg am 26. Oktober 2023 hat damit einen vorläufigen juristischen Abschluss gefunden. Mit einem Urteil, das nicht alle Beteiligten so erwartet hatten.
Keine Androhung der Sicherungsverwahrung
Auch zur Urteilsverkündung dürfen keine Journalisten in den Sitzungssaal, der abgesperrt und von Polizei und Justizpersonal zusätzlich gesichert ist. Sie werden in Form einer Pressemitteilung über den Richterspruch unter Vorsitzendem Richter Peter Werner informiert. Dennis V. ist zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, außerdem wurde die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Kammer geht davon aus, dass bei der Tatbegehung die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer schweren seelischen Störung erheblich vermindert, aber nicht vollständig aufgehoben war. Der von der Generalstaatsanwaltschaft München beantragte Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wurde nicht ausgesprochen. Als Grund nannte die Kammer die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Maßnahme sei bis zu einer Heilung des jungen Mannes oder einem Wegfall der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit angeordnet – also unbefristet. Damit, so Richter Werner, sei die Voraussetzung für eine zusätzliche Sicherungsverwahrung nicht erfüllt.
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Dennis V. hat das Urteil laut Nebenklagevertreter Michael Haizmann vollkommen unbeeindruckt aufgenommen. „Er blieb unberührt, so wie er sich den ganzen Prozess auch wenig berührt gezeigt hat.“ Der 15-Jährige hatte während des Verfahrens geschwiegen. Seine Verteidigerin Susanne Karl sagt nach der Urteilsverkündung im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern, dass ihr Mandant zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens sei. „Ich denke, wir werden das Urteil auch so akzeptieren“, so Karl. Die Eltern von Dennis V. saßen während der Verlesung des Urteilsspruchs mit im Gerichtssaal.
Familie des Opfers verfolgt Urteilsspruch
Dort saßen auch die Eltern des getöteten siebenjährigen Jungen. Im Vorfeld hatten sie auf Nachfrage wissen lassen, dass sie das Verfahren sehr mitnehme und sie sich deshalb auch nicht mehr öffentlich äußern wollen. Der Familie hatte es auch sehr zugesetzt, dass sich der Prozess vier Wochen länger hinzog als ursprünglich geplant. Ihre Anwältin Narine Schulz erklärt nach der Verhandlung: „Das Urteil war so, wie es die Eltern erwartet hatten.“ Für die Familie sei es aber letztlich egal, welches Urteil hier gefallen sei, es bringe ihr Kind nicht zurück. Dennoch seien sie erleichtert, dass der Prozess nun beendet sei.
Anwältin Iris Nickl, die den jungen Krankenpfleger, der Dennis V.s Amoklauf stoppte, vertrat, ist nicht zufrieden mit der Einordnung des Gerichts. Die Attacke gegen ihren Mandanten sei nur als fahrlässige Körperverletzung gewertet worden. „Ich warte jetzt die Urteilsgründe ab und werde in Revision gehen.“ Alle Nebenklagevertreter kündigten zudem an, dass sie weitere zivilrechtliche Verfahren anstreben werden. „Nehmen Sie einen Blick ins Bezirksklinikum Regensburg“, sagt Haizmann. Dort seien massive Fehler passiert, die erst zu der Tat geführt hätten.
Dennis V. hatte bereits als Zehnjähriger ein extremes Interesse an Amokläufen entwickelt. Mit 12 Jahren plante er einen Anschlag auf seine ehemalige Schule, der von der Polizei rechtzeitig gestoppt werden konnte. Seit April 2023 musste der 14-Jährige eine elektronische Fußfessel tragen. Dennoch gelang es ihm im Oktober 2023 zwei Messer in die Klinik zu schmuggeln. Vier Tage später stach er einen Lehrer der Schule für Kranke, einen siebenjährigen Patienten der Tagesklinik und einen Krankenpfleger nieder.
Der Richterspruch bedeutet für den 15-Jährigen die weitere Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Ob er am jetzigen Ort bleiben werde, 400 Kilometer von Regensburg entfernt, kann seine Anwältin noch nicht sagen. Fakt ist: In dieser Jugendforensik hat der 15-Jährige bereits wieder Todesdrohungen ausgestoßen.