Rechnungsprüfer wirft Kelheimer ÖPNV-Chef Geldverschwendung vor

Von Martin Rutrecht · 12. August 2025 um 19:00

Der Leiter des ÖPNV im Landkreis Kelheim steht unter Beschuss. Bernhard Rieger, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, wirft ihm Vernachlässigung der Basisarbeit, unnötige Auslandsaufenthalte sowie dem Sachgebiet Verschwendung von Steuergeldern vor. Das Landratsamt verteidigt den ÖPNV-Chef – er selbst äußert sich nicht.

Video ansehen

Bereits seit 2021 gebe es Kritik bei den Haushaltsausgaben im Sachgebiet, erklärt Rieger. Besonders heftig waren die Vorwürfe gegen den Leiter der Stabsstelle ÖPNV vor einem halben Jahr zum Abschluss der Jahresrechnung 2023. Rieger rügte damals in der Kreistagssitzung „Mängel in der Sach- und Verwaltungsarbeit und den notwendigen Vorbereitungen“.

Es sei auch nicht akzeptabel, wenn für den Landkreis bei Modellprojekten zum autonomen Fahren „Personalkosten etwa für Messebesuche in China, Dubai oder Las Vegas anfielen“. Der Kreistag stieß sich wenig an der Kritik und erteilte der Jahresrechnung ohne Gegenstimme die Entlastung. Doch jüngst kritisierte ein Kelheimer Stadtrat „Kommunikation und Verantwortung“ des Stabsstellenleiters erneut.

Im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern legt Rieger, SPD-Kreisrat aus Neustadt a. d. Donau, nun ebenfalls nach. Der Stabsstellenleiter „vernachlässigt die Basisarbeit in seinem Sachgebiet“. Was aus Sicht des Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistags nicht verwunderlich sei, da der ÖPNV-Leiter „laufend rund 50 Tage im Jahr auf Dienstreisen und im Ausland weilt“.

Der Rechnungsprüfer nennt beispielhaft Aufenthalte in Sacramento, Lissabon, Barcelona, Paris oder Suzhou (China). „Zudem ist auch die Stellvertreterin dabei, die dann als Vertretung im Landratsamt ausfällt. Ich frage mich, ob das sein muss, zumal der Kreishaushalt eng gestrickt ist.“

Kosten sind vom Bund abgedeckt

Diese Reisen dienten der Präsentation und dem Informationsaustausch bei „innovativen Forschungsprojekten“, so die Pressestelle des Landratsamts auf Anfrage unserer Zeitung. Die Beantwortung – auch weiterer Fragen unserer Zeitung – sei „die offizielle Auskunft“ der Kreisbehörde, der Stabsstellenleiter äußere sich daher nicht. Präsentiert würden Projekte wie KelRide, „Safestream“ (völlig autonom fahrende Shuttles) und „Sue“ (Self-Driving Urban E-Shuttle).

„Safestream“ ist eines der Projekte, die der ÖPNV-Stabsstellenleiterbei Messen vorstellte. Mittlerweile wurde dieser Modellversuch des autonomen Fahrens wieder ad acta gelegt. - Foto: Beate Weigert

Der Landkreis engagiere sich seit 2021 in Forschungsprojekten des automatisierten Fahrens. Was nicht zulasten von Landkreis-Mitteln gehe. „Die Förderquote liegt bei 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.“ KelRide werde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert, „Safestream“ und „Sue“ vom Ministerium für Wirtschaft. Mithin seien auch die Reise- und Aufenthaltskosten gedeckt.

Zwei Personen „sinnvoll“ wegen Aufbau und Dienst am Info-Stand

Kooperationen gebe es in „Konsortien“ unter anderem mit den TU Berlin, München und Braunschweig, der TH Ingolstadt, dem TÜV Rheinland und Regionalbus Ostbayern. „Die Projekte werden auf Messen und Tagungen im In- und Ausland präsentiert. Hierbei stellen die Projektpartner Standpersonal für die Veranstaltungen“, so die Kreisbehörde. Dass zu einzelnen Messen „zwei Personen anreisen, ist im Hinblick auf den Auf- und Abbau und die Standdienstzeiten vor Ort durchaus sinnvoll“. Auf verschiedenen Messen wie der IAA in München, UITP in Barcelona, Autonomy Paris „waren teilweise bis zu 15 Personen des Konsortiums vor Ort“.

Rieger hakt nach: „Aber müssen das 50 bis 70 Tage im Jahr sein?“ Dass alle Kosten über Bundes-Förderungen gedeckt seien, zweifelt der Rechnungsprüfer ebenfalls an. „In 2021 hatte ich eine Lücke beim Öffentlichen Personennahverkehr festgestellt, wo die Regierung von Niederbayern Kürzungen im Förderbescheid vorgenommen hatte.“ In der Höhe nicht weltbewegend, aber doch als Streichung erfolgt.

Auch wenn die Kosten über Fördergelder abgedeckt sind – es handelt sich trotzdem um Geld der Steuerzahler.

Bernhard Rieger, Rechnungsprüfer

„Ein etwaiges Defizit im Jahr 2021 könnte nur im Förderprojekt KelRide entstanden sein. Hier wurde der Haushalt jedoch mit null Euro an ungedeckten Kosten abgeschlossen“, sagt das Landratsamt. Generell würden alle Entscheidungen zu den Projekten durch den Mobilitätsausschuss im Landkreis legitimiert.

Rieger bleibt beim Vorwurf der Geldverschwendung und führt ein weiteres Beispiel an. „Für einen Imagefilm wurde in Ungarn mit erheblichem Aufwand gedreht. Dabei sind Kosten von etwa 100.000 Euro entstanden“, so seine Angaben. Zwar wäre dies durch Fördermittel abgedeckt, „aber es handelt sich trotzdem um Geld der Steuerzahler“.

Imagefilm für 100.000 Euro – gedreht unter anderem in Ungarn

Laut Landratsamt wurde der Imagefilm für das Projekt KelRide erstellt, „für den an verschiedenen Orten in Deutschland, Frankreich, Österreich und Ungarn Aufnahmen gemacht wurden“. In Ungarn wurde, so die Pressestelle, in Zalazone beim Test- und Forschungszentrum des TÜV Rheinland gedreht. Ein automatisiertes Fahrzeug war dort für einige Monate im Einsatz, um die Sensor-Sets durch den TÜV zu testen. Es hätten zwar auch etliche Drehtage in Kelheim stattgefunden, „ein reiner Dreh nur im Landkreis wäre hier unangebracht gewesen, da der Film die Arbeit aller Konsortialpartner repräsentiert“.

Dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses sticht ein weiterer Ausgabeposten ins Auge. „Für Unterhalt, Reparaturen und Verbesserung der Elektronik der autonomen Fahrzeuge waren 2023 rund 287.000 Euro veranschlagt und auch notwendig geworden.“ Die Fahrzeuge verlangten einen hohen Aufwand, räumt Rieger ein, aber: „Die Kosten wurden angeblich mit dem Projektträger abgerechnet. Bisher konnten jedoch noch keine Verwendungsnachweise eingesehen werden.“

Für sechs automatisierte Fahrzeuge wurden im Rahmen von KelRide „Ersatzteile beschafft“, so das Landratsamt. Die Kosten „wurden komplett über das Förderprojekt abgerechnet“. Wie die Beschaffung zu Überschreitungen im Haushalt geführt haben soll, „ist nicht verständlich und kann nicht nachvollzogen werden“.

Unterlagen für Sitzung fehlten – ein Softwarefehler

Zur unzureichenden Erfüllung von Aufgaben zählt Rieger die Vorbereitung einer Mobilitätsausschuss-Sitzung im März 2025. „Es gab keine Unterlagen für die Ausschussmitglieder zur Tagesordnung.“ Das Landratsamt erklärt: Dem Ausschuss würden die Unterlagen im Vorfeld über eine App bereitgestellt. „Hierbei kam es im März aufgrund eines Softwarefehlers, der nicht im Verantwortungsbereich der Stabsstelle lag, zu einem Fehler bei der fristgerechten Bereitstellung.“ Die Unterlagen konnten den Kreisräten jedoch vor Sitzungsbeginn ausgehändigt werden.

Für Bernhard Rieger liegt generell auf der Hand, „dass wir Geld einsparen und woanders einstellen könnten. Ich denke an Jugendhilfe oder Kliniken.“ Das sei, so das Landratsamt, nicht möglich. „Das Geld ist zweckgebunden. Eine Verwendung außerhalb der Förderprojekte ist verboten.“ Eine Einsparung bedeute daher keinesfalls eine Mehreinnahme im Haushalt des Landkreises.

ÖPNV: Aufgaben, Innovation und Finanzierung

Sachgebiet: Die Stabstelle S5 betreut den Bereich Mobilität, für den der Landkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV verantwortlich ist. Neben Pflichtaufgaben (Schülerbeförderung) reichen die Themenbereiche vom Kexi-On-Demand-Verkehr über Gestaltung des Regional- und Freizeitbusverkehrs bis zu innovativen Forschungsprojekten.

Forschungsprojekte: Unterschiedliche Organisationen schließen sich dafür jeweils zu einem Konsortium zusammen und können sich mit Projektanträgen bewerben, in denen auch die Förderung von qualifiziertem Personal berücksichtigt wird, so das Landratsamt. Alle Anträge werden geprüft, bevor einige für eine Förderung ausgewählt werden.

Geldmittel: Bei der Finanzierung autonomer Forschungsprojekte stellt der Bund gezielt Mittel bereit, um wichtige Themen und Entwicklungen voranzubringen, sagt die Kreisbehörde. Gegenüber Projektträger und Ministerium bestehe die Verpflichtung, „genau nachzuweisen, dass die Gelder sachgerecht und zielgerichtet eingesetzt werden“.