Groß angelegter BMW-Klau in Kelheim: Über zweieinhalb Jahre Haft für zwei Angeklagte

Von Martin Rutrecht · 8. August 2025 um 17:00

Auf sechs teure BMW im Gesamtwert von 750.000 Euro hatte es eine mutmaßlich polnische Bande Anfang des Jahres in Kelheim abgesehen. Der Raubzug flog durch eine nächtliche Polizeikontrolle auf, drei Männer wurden verhaftet. Der Prozess gegen sie offenbarte die akribische Ermittlerarbeit – und die Chats der Angeklagten. Am Freitag ergingen die Urteile.

Gegen drei polnische Staatsbürger (48, 44 und 41 Jahre) verhandelte das Amtsgericht Regensburg. Ihnen wurde vorgeworfen, in der Nacht auf den 5. Januar 2025 am Diebstahl von sechs BMW vom Auto-Terminal BLG Logistics in Kelheim beteiligt gewesen zu sein. Dazu reisten sie laut Anklage am Vortag mit weiteren vier Männern aus dem Nachbarland ein. Am BLG-Areal durchtrennten sie den Zaun und parkten die sechs Autos vor dem Gelände.

Bei der Abfahrt geriet ein Täter aber bei Saal in eine Polizeikontrolle. Eine Streife sah den Wagen an der Auffahrt zur B16 stehen und fuhr auf den BMW M4 zu – der Fahrer flüchtete, landete aber im Straßengraben. In der Folge stellte die Polizei vier weitere BMW sicher. Ein X4 aber war weg: Dem Tatplan folgend schaffte ihn ein Beteiligter nach Polen.

Chatnachricht an Drahtzieher: „Wir öffnen jetzt das Tor“

Für die drei Angeklagten klickten auf der A93 bei Nabburg die Handschellen, als sie sich am Tattag absetzen wollten. Ein Beamter wertete die Handys der Festgenommen aus und gab Chatverläufe vor Gericht wieder. „Wir werden jetzt das Tor öffnen“, tat ein Angeklagter einem offensichtlichen Drahtzieher kund. Wenig später tippte er ein: „Wir sind nah am Fluss und verstecken uns im Gebüsch.“ Der Raubzug war aufgeflogen.

Auf dem Schirm hatten die Ermittler die Bande bereits bei ihrer Anreise. Vor zwei Jahren gab es in Franken einen Klau von Wohnmobilen. „Dabei tauchte eine Handynummer auf und wir haben sie überwacht“, so ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Am 4. Januar 2025 setzte sich dieses Handy in Bewegung und wurde nach dem Grenzübertritt bei Görlitz auf dem Weg nach Kelheim geortet. „Die PI Selb hat die Einreisenden kontrolliert. “ Doch allein eine Fahrt durch Bayern ist nichts Widerrechtliches.

Verteidiger zweifelt Handy-Verortung am Tatort an

Die Polizei blieb dran. Dieses und nach der Tat sicher gestellte Handys wurden bei einem Schnellimbiss und einem Dönerstand in Kelheim über GPS-Daten und Funkzellenabfrage verortet – und am Tatort. Der Verteidiger des 48-Jährigen zog die Beweislast in Zweifel. „Vom Handy meines Mandanten gibt es keine GPS-Standorte und Funkzellen lassen keine genaue Verortung zu“, so Rechtsanwalt Adam Zurawel. Überdies habe man weder in den gestohlenen Autos noch an Tatwerkzeugen DNA des Angeklagten gefunden. „Das ist für eine Verurteilung zu wenig.“

Doch das Schöffengericht sah die Tatbeteiligung als erwiesen an und verurteilte den 48-Jährigen wegen schweren Bandendiebstahls und Sachbeschädigung zu zwei Jahren und sieben Monaten. Zwei Monate mehr erhielt der 41-Jährige wegen derselben Delikte. Beide hatten ihr Mitwirken an der Tat beharrlich bestritten.

Mit Bewährung kam der 44-Jährige davon. Er räumte von Beginn an seine Mittäterschaft ein und bekam zwei Jahre, muss aber nicht in Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.