Regensburg bekommt eine Katzenschutzverordnung: Das müssen Halter bis Anfang 2026 erledigen

Regensburg sagt Katzenleid den Kampf an. Vergangene Woche hat der Stadtrat eine Kennzeichnungspflicht für Freigänger auf den Weg gebracht. Was bedeutet das für Halter? Ein Blick in die neue Katzenschutzverordnung.
Wunden, Abszesse, Augenentzündungen, Atemwegserkrankungen: 281 Streuner, die unter erheblichen Schmerzen litten oder schon tot waren, hat das Umweltamt in den Jahren 2020 bis 2023 in Regensburg registriert. Das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein; es sei von einer „erheblichen Dunkelziffer“ auszugehen, wurden die Mitglieder des Umweltausschusses kürzlich unterrichtet. Erfasst hat die Zahlen unter anderem CSU-Stadträtin Ariane Weckerle in ihrer Funktion als Vorsitzende des Tierschutzvereins Regensburg. „Diese Datenbasis bildet die Grundlage für die Katzenschutzverordnung“, sagt sie.
Vergangene Woche nahm die Verordnung die letzte Hürde im Stadtrat. Anfang kommenden Jahres wird sie in Kraft treten. Sie erlaubt es der Stadt, freilebende Katzen – also jene ohne Halter – in Obhut zu nehmen und zu kennzeichnen, zu registrieren und zu kastrieren. Dabei dürfen städtische Mitarbeiter oder von der Stadt beauftragte Personen auch Privat- und Betriebsgrundstücke betreten. Eigentümer, Pächter oder Mieter müssen das laut der Verordnung dulden und sogar unterstützen.
Katzenschutzverordnung soll Stress ersparen und Kosten senken
Wer eine freilaufende Katze hält, muss sie chippen lassen und anschließend bei den Haustierregistern Tasso e. V. oder Findefix registrieren lassen. „Die Kennzeichnung mit einem Mikrochip kann in Tierarztpraxen oder im Tierheim durchgeführt werden“, erklärt Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra. Die Registrierung müsse der Halter selbst erledigen.
„Es ist ein unschlagbarer Vorteil für die Rückvermittlung von gefunden Katzen, wenn die Tiere gechippt und registriert sind“, sagt Weckerle. Es brauche dann nur einen Anruf bei dem Register, um die Daten eines Eigentümers zu ermitteln. Das erspare sowohl der Katze als auch ihrem Eigentümer viel Stress und minimiere die Kosten für die Unterbringung im Tierheim.
Um zu überwachen, ob die Verordnung eingehalten wird, darf die Stadt ab Januar 2026 freilaufende Katzen vorübergehend in Obhut nehmen, um den Halter abzufragen. „Der Stadt Regensburg oder von ihr Beauftragten ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kennzeichnung und Registrierung vorzulegen“, heißt es in der Katzenschutzverordnung. Sollten Verstöße festgestellt werden, treffe die Stadt „Anordnungen“.
Regensburg und seine Katzenschutzverordnung – Ein zahnloser Tiger?
Tina Voigt, Leiterin des Umweltamtes, erklärte kürzlich im Stadtrat, Verstöße seien nicht bußgeldbewehrt und stellten keine Ordnungswidrigkeit dar. Ist die Verordnung also ein zahnloser Tiger? Und was passiert, wenn jemand seine Katze partout nicht chippen lassen will? „Die Behörde hat bei der Wahl der Anordnungen ein Auswahlermessen“, sagt von Roenne-Styra. In Betracht käme zum Beispiel die Anordnung, die Katze chippen zu lassen und zu registrieren – oder dies in „Ersatzvornahme“ selbst zu tun. Heißt: Die Stadt bringt die Katze auf Kosten des Halters zum Tierarzt und lässt sie chippen. Auch ein Zwangsgeld kann die Stadt von Roenne-Styra zufolge verhängen.
Sollten die angeordneten Maßnahmen nicht ausreichen, wird dann automatisch geprüft, ob Änderungen erforderlich sind.
Ariane Weckerle, Vorsitzende des Tierschutzvereins Regensburg

Weckerle sieht in der Katzenschutzverordnung lediglich den „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Sie fordert eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Mehrere Mitglieder des Umweltausschusses sprachen sich ebenfalls dafür aus. Laut Weckerle wird die Katzenschutzverordnung drei Jahre lang evaluiert. „Sollten die angeordneten Maßnahmen nicht ausreichen, wird dann automatisch geprüft, ob Änderungen erforderlich sind“, erklärt sie. Das bedeute aber nicht, dass der Stadtrat nicht schon vorher eine Verschärfung beschließen könnte.
Der Tierschutzverein, die Streunerhilfe und andere Tierschützer sammeln weiter Daten zum Zustand von Fundkatzen ein, da es die Kastrationspflicht Weckerle zufolge unbedingt brauche. „Da bleibe ich natürlich dran“, sagt sie.