Stadt Regensburg sagt Katzenleid den Kampf an – und will Kennzeichnungspflicht einführen

Von Juliana Ried · 31. März 2025 um 05:00

In Regensburg gibt es zu viele Streunerkatzen, so sieht es die Stadt. Eine Katzenschutzverordnung soll bald dafür sorgen, dass weniger verwilderte Tiere elend zugrunde gehen. Ehrenamtliche Tierschützer freuen sich – fordern aber einen zweiten Schritt.

Das schwarz-weiße Fell von Kater Joschi ist struppig, er hat roten Schorf an der Nase und schnauft hörbar schwer: Wie viele verwilderte Katzen hat er Katzenschnupfen. Gerade erholt er sich in einer Quarantäne-Box im Tierheim des Regensburger Tierschutzvereins von seinem Streunerleben, das ein Ende fand, weil ihn jemand im Stadtwesten fand und in die Tierklinik brachte. Weil es so viele Katzen wie Joschi in Regensburg gibt, will die Stadt jetzt eine Katzenschutzverordnung einführen, wie sie sich auch der Tierschutzverein wünscht. Der Umweltausschuss des Stadtrats soll diese am Dienstag auf den Weg bringen, eine Mehrheit gilt als sicher.

Stadt erfasste drei Jahre lang Zahl der Streunerkatzen

Drei Jahre lang beobachtete die Stadt mithilfe von Organisationen wie dem Tierschutzverein, wie es den Katzen auf den Regensburger Straßen geht. Ihre Daten beruhten nur auf Stichproben, betont sie in der Beschlussvorlage für die Stadträte. Dass es vielen Tieren schlecht gehe, werde dennoch klar: Zwischen 2020 und 2023 seien in der Stadt 281 wohl freilebende Katzen mit „erheblichen Schmerzen und Schäden“ aufgegriffen worden. Unter diese Zahl fallen tote Tiere ebenso wie abgemagerte oder solche mit Katzenschnupfen, der kleine Tiere auch erblinden lassen kann, mit Wunden oder Abszessen. Die Katzenschutzverordnung soll nun die Zahl freilebender Katzen verringern und so das Leid mindern.

Die Gesamtzahl der freilebenden Tiere belaufe sich auf ein Vielfaches der erfassten 281, heißt es in der Beschlussvorlage. Auch zeichne sich ab, dass in einigen Stadtvierteln – genannt werden das Hohe Kreuz, Wutzlhofen und Königswiesen – besonders viele verwilderte Katzen unterwegs seien. Vor diesem Hintergrund seien die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erlass eine Katzenschutzverordnung – zumindest für die Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht – gegeben. Die habe auch den Vorteil, dass registrierte Fundtiere künftig schneller an die Eigentümer zurückgegeben werden könnten. „So kommt es zu kürzeren Verweildauern im Tierheim und damit auch zu geringeren Kosten.“

Die Katzenschutzverordnung solle sich an den Empfehlungen und Handreichungen des bayerischen Umweltministeriums orientieren und dabei zwischen „freilebenden“ und „freilaufenden“ Katzen, die von einem Menschen gehalten werden, unterscheiden. Freilaufende Katzen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Freilebende Katzen darf die Stadt in Obhut nehmen und kastrieren lassen. Dazu darf sie auch Privatgrundstücke betreten, Wohnungen nicht.

Tierschutzverein wünscht sich Kastrationspflicht

Der Tierschutzverein wünsche sich eine solche Verordnung schon lange, sagt Vorsitzende Ariane Weckerle, die auch CSU-Stadträtin ist. Als Vorsitzende des Tierschutzvereins sagt sie: „Wir sind sehr froh. Aber wir müssen den zweiten Schritt auch noch gehen.“ Der erste sei die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, die jetzt kommen soll. Dann wisse der Tierschutzverein zumindest bei vielen Katzen, die im Tierheim landen, wem sie gehören. Tierpflegerin Birgit Färber bedauert, bis jetzt seien nur „ganz wenige“ Katzen gekennzeichnet, „obwohl das nur ein kleiner Chip ist“. Den dafür nötigen Pieks in den Nacken machten selbst kleine Kätzchen mit. Weckerle sagt: „Der zweite Schritt muss natürlich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen sein.“ Dass sie sich mit dieser Forderung nicht nur Freunde macht, weiß sie. „Die Begeisterung wird sich in Grenzen halten.“ Nötig sei die Auflage trotzdem. „Die Tiere vermehren sich und sind halt nicht gesund draußen. Sie haben viele Parasiten, sind sehr infektionsanfällig, haben grässliche Krankheiten wie Katzenschnupfen und gehen dann auch elendig zugrunde.“

Derzeit sind 45 Katzen im Tierheim. Im Durchschnitt kümmert es sich um 400 im Jahr, 100 aus der Stadt Regensburg und 300 aus dem Landkreis. Zuletzt sei der Zulauf größer geworden. Im vergangenen Jahr habe es zweimal einen Aufnahmestopp gegeben, berichtet Weckerle. Es handle sich wohl bei etwa einem Viertel der aufgenommenen Katzen um Streuner. Das Tierheim vermittelt sie weiter, falls möglich. Falls sie zu scheu bleiben, werden sie gesund gepflegt, kastriert und wieder dort ausgesetzt, wo sie gefunden wurden.

Die Rechtslage

Gesetz: In Bayern dürfen Landkreise und kreisfreie Städte Gebiete festlegen, in denen an freilebenden Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf deren hohe Anzahl zurückzuführen sind. Dort erlaubt das Tierschutzgesetz Verordnungen zur Verminderung der Zahl der Katzen.

Praxis: Dem Umweltministerium zufolge gibt es bislang neun Katzenschutzverordnungen in Bayern, etwa in Aschaffenburg und Würzburg. In der Oberpfalz gibt es bisher noch keine.