Vorstandschaft des Schwandorfer Tierschutzvereins wirft Mitglieder raus – Betroffene poltern

Es brodelt gewaltig hinter den Kulissen des Schwandorfer Tierheims. Nachdem zunächst überraschend die komplette Vorstandschaft ausgetauscht worden war und die neue Schatzmeisterin nach nur einem halben Jahr hingeworfen hatte, gibt es nun erneute Aufregung: Mehrere Mitglieder wurden aus dem Tierschutzverein rausgeschmissen.
In einer Facebook-Gruppe postete eines der betroffenen Mitglieder anonym das entsprechende Schreiben. „Wer hat noch so ein Pamphlet bekommen? Handelt es sich hier um einen Fehler seitens der neuen Leitung des Tierheims?“, fragte der Nutzer – und fügte ein Foto des Briefes hinzu, der in seinem Postkasten lag.
In dem Kommentarspalten wurde daraufhin scharf geschossen. Und über allem stand die Frage: Ist das Schreiben echt? Und wenn ja, warum hat die Vorstandschaft dieses in Umlauf gebracht?
Auf Nachfrage der Mittelbayerischen meldete sich nun Jana Nießen, 2. Vorsitzende des Tierschutzvereins Stadt und Landkreis Schwandorf, zu Wort. „Das in der Facebook-Gruppe veröffentlichte Schreiben stammt tatsächlich aus unserem Verein. Die darin getroffene Entscheidung zum Ausschluss einzelner Mitglieder erfolgte nach sorgfältiger Abwägung und auf Grundlage unserer Vereinssatzung“, teilte Nießen in einer schriftlichen Stellungnahme mit.
Fünf Schreiben gingen raus
Sie ist seit der Vorstandswahl im vergangenen März die stellvertretende Vorsitzende des mehr als 2500 Mitglieder zählenden Vereins. Die anwesenden Mitglieder hatten bei der Vorstandswahl im vergangenen März quasi das gesamte Führungsteam einmal komplett ausgetauscht. Lediglich Gabi Hahn sollte weiterhin als Vorsitzende fungieren. Da diese aber nicht ohne ihr bewährtes Team arbeiten könne, wie sie damals sagte, erklärte Hahn am selben Abend ihren Rücktritt. Seither ist Jana Nießen die Interimschefin im Tierheim.
Doch seit der Abwahl der bisherigen Vorstandschaft im März diesen Jahres sorgte der Verein wegen öffentlicher Reibereien immer wieder für Schlagzeilen. Erst vor wenigen Wochen verließ die neue Schatzmeisterin Jennifer Post nach nicht einmal einem halben Jahr den Verein. Den Posten hatte daraufhin Carmen Müller aus Schwandorf als kommissarische Schatzmeisterin übernommen. Ihr Amt als Schriftführerin beim AfD-Kreisverband Schwandorf-Cham kam nicht bei jedem gut an.
Nicht nur Verantwortung gegenüber den Tieren
Nun sorgen die Ausschlüsse einzelner Mitglieder für neuen Zündstoff. Nießen erklärte, dass die Vorstandschaft sich nach reiflicher Überlegung dazu gezwungen sah, diesen Schritt zu gehen: „Als Tierschutzverein tragen wir Verantwortung – gegenüber den uns anvertrauten Tieren ebenso wie gegenüber unseren Ehrenamtlichen, Mitarbeitenden und Mitgliedern. In den letzten Monaten kam es – insbesondere nach dem Vorstandswechsel im Frühjahr 2025 – zu wiederholten Störungen des Vereinsfriedens.“ Fünf Mitglieder wurden laut der Interimschefin ausgeschlossen.
Eine, die davon betroffen ist, ist die Tochter der ehemaligen Vorsitzenden, wie Gabi Hahn auf Nachfrage bestätigte. Auch der Freund ihrer Tochter habe dieses Schreiben bekommen. „Wir wissen nicht warum? Es ist uns ein Rätsel, warum meine Tochter und ihr Freund ausgeschlossen wurden?“, berichtete Hahn. Ihre 23 Jahre alte Tochter sei praktisch im Tierheim aufgewachsen und habe auch schon immer mitgearbeitet und sich engagiert, so auch ihr Freund. „Was haben die verbrochen?“, fragt sich die ehemalige Vorsitzende.
Die Vorgehensweise stimmt Hahn zudem wütend. „Es gibt ein Vereinsrecht. Auch wenn es nicht so in der Satzung steht, steht das Recht über der Satzung“, erklärt sie. Ihrer Meinung nach könne ein Ausschluss nur mit einer Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Vor dieser Entscheidung müsse dem Mitglied aber die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu nehmen. Zudem muss laut Hahn der Ausschluss auch begründet werden. „Das ist eine ernste Sache. Es schädigt den Ruf der Leute“, so die ehemalige Vorsitzende, die die Geschicke des Vereins 28 Jahre leitete.
Das ist eine ernste Sache. Es schädigt den Ruf der Leute.
Gabi Hahn, ehemalige Vorsitzende des Tierschutzvereins
Verfolgt man die Diskussionen in der Facebook-Gruppe, kommt bei den Usern immer wieder die Vermutung auf, dass es vor allem die Leute getroffen hat, die sich kritisch zum Tierheim und der Vorstandschaft geäußert hätten.
Der Ton wird immer schärfer
Dass es Kritik gibt, weiß auch Jana Nießen. „Wir bedauern sehr, dass sich der Ton in sozialen Medien zuletzt deutlich verschärft hat. Besonders bedenklich ist dabei, dass die immer gleichen wenigen Personen hinter den öffentlichen Angriffen stehen – eine kleine Gruppe von etwa fünf bis acht Menschen, nicht ganz Schwandorf. Diese Minderheit verbreitet seit Monaten gezielt Unwahrheiten und persönliche Angriffe, um Stimmung gegen den Verein zu machen“, teilt Nießen mit.
Diese Vorwürfe streitet Gabi Hahn im Namen ihrer Tochter und deren Sohn vehement ab: „Mit Sicherheit nicht. In einem Verein sollte man sich kritisch äußern dürfen.“
Von Anfang an war es nie unser Wunsch, diese Entwicklungen öffentlich zu diskutieren.
Jana Nießen, Interimschefin im Schwandorfer Tierheim
Interimschefin Nießen kontert: „Von Anfang an war es nie unser Wunsch, diese Entwicklungen öffentlich zu diskutieren. Warum interne Vereinsangelegenheiten absichtlich in soziale Netzwerke und in die Presse getragen werden, ist für uns nicht nachvollziehbar. Doch angesichts der verzerrten Darstellungen in der Öffentlichkeit sehen wir uns nun gezwungen Stellung zu beziehen.“
Auch Hahn betont, dass sie dem Verein, der ihr Lebenswerk sei, nur das Beste wünsche. In einer Sache sind sich Hahn und Nießen einig: Das Wohl der Tiere muss im Vordergrund stehen.
So ist die Rechtslage
• Letzes Mittel: Der Ausschluss aus dem Verein ist nur dann zulässig, wenn er in der Satzung vorgesehen ist. Die Satzung kann zur besseren Vorhersehbarkeit für die Mitglieder einzelne Ausschlussgründe aufnehmen. Fehlen in der Satzung Bestimmungen über den Ausschluss vollständig, ist er nur im Einzelfall aus wichtigem Grunde denkbar.
• Verfahren: Sind keine abweichenden Bestimmungen in der Satzung getroffen, ist die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über den Ausschluss zuständig. Ihr bleibt, auch wenn die Satzung die Zuständigkeit des Vorstandes vorsieht, zwingend die Kontrolle der Ausschlussentscheidung vorbehalten. Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied stets die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Bei der Ladung zu der Versammlung, in der über den Ausschluss entschieden werden soll, ist der beabsichtigte Ausschluss gesondert, in der Regel unter Angabe der für den Ausschluss maßgeblichen Gründe, anzukündigen. Dem auszuschließenden Mitglied muss ein faires Verfahren gewährt werden. Dazu gehört auch die (zumindest kurze) Begründung der Ausschlussentscheidung. Hat das zuständige Organ den Ausschluss aufgrund eines bestimmten Sachverhaltes einmal abgelehnt, kann auf dessen Grundlage auch später kein Ausschluss mehr erfolgen.
• Wirksamkeit: Die endgültige Entscheidung über die Wirksamkeit eines Ausschlusses kann einem Schiedsgericht übertragen werden. Es ist dagegen nicht möglich, Rechtsbehelfe gänzlich auszuschließen. Ist keine Schiedsklausel vorgesehen, ist daher immer die Anrufung der Zivilgerichtsbarkeit (Amtsgericht) möglich. Hier kann das Mitglied einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses erheben.
• Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Referat für Öffentlichkeitsarbeit; Broschüre: Vereinsrecht – Rund um den eingetragenen Verein; Stand: 1. Juli 2024; 4. Auflage