Reaktion auf Bombenfund in Cham: „Verdachtsgebiet Blindgänger“ soll Bauherren sensibilisieren

Im Zentrum des Bombenabwurf-Areals der Alliierten vom 18. April 1945 hebt ein Bagger in Cham-West eine Bombe aus einer Baustelle. Es ist die zweite innerhalb von zwei Jahren. Doch die Folgen sind gravierender als je zuvor. Erstmals in der Geschichte der Stadt werden Krankenhaus und Seniorenwohnheim evakuiert (wir berichteten). Nun beschäftigen sich die Behörden mit der Frage nach den Konsequenzen.
Bereits am Donnerstagmittag – sechs Stunden nach der Entschärfung der Bombe – hatte Landrat Franz Löffler angekündigt, dass die Frage nach den Auflagen auf der Baustelle an der Josef-Heilingbrunner-Straße in Cham-West beantwortet wird.
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Berichte von Bombenentschärfungen im Umgriff Gartenstraße, Bäumelstraße und Josef-Heilingbrunner-Straße finden sich in unseren Ausgaben in den Jahren 1998, 2000 und 2002. Die letzte Entschärfung war 2023.
Was passiert künftig?
Am Freitag war klar: Es hat diesmal keine Auflagen gegeben. Landrat Löffler betont in seiner Begründung, dass er in erster Linie jeweils den Bauherrn in der Verantwortung sieht. Er könne auch nicht einfach ohne jede Erkenntnis eine Baubegleitung durch eine Spezialfirma anordnen: „Das sind Kosten von rund 20 000 bis 30 000 Euro.“ Allerdings werde er gemeinsam mit Experten sich die Abwurf-Bilder von damals ansehen und dann ein künftiges Vorgehen erarbeiten.
Anhand von Luftbildern der Bombeneinschläge werden Experten eine grundstücksscharfe Gebietskulisse erarbeiten. Innerhalb dieses Risikogebiets wird eine Kampfmitteluntersuchung faktisch verpflichtend sein
Franz Löffler, Chamer Landrat
Dieses Vorgehen zeichnet sich nun zumindest in ersten Konturen ab. Der Landrat bleibt dabei: „Grundsätzlich haben der Bauherr und in seinem Auftrag die bauausführenden Firmen sicherzustellen, dass von einem Baugrundstück keinerlei Gefahren ausgehen. Dazu zählen beispielsweise Setzungen oder Rutschungen, aber auch das Thema Kampfmittel. Wenn es für ein Grundstück hierfür einen Verdacht gibt, ist der Bauherr verpflichtet, vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks sicherzustellen. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist hierfür nicht erforderlich.
Die Verantwortung der Bauherren
Allerdings macht Löffler auch klar, dass sich das Landratsamt nicht komplett aus dem Thema ausklinken wird, und beschreibt die Rolle seines Amtes als Baugenehmigungsbehörde: Das Landratsamt kann im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens auf bestimmte, uns aus offiziellen Datenbanken – etwa dem Altlastenverzeichnis – bekannte Verdachtsmomente für mögliche Gefahren auf dem Grundstück hinweisen. Das fragliche Grundstück mit dem aktuellen Fundort der Bombe war bislang jedoch nicht in diesen Datenbanken verzeichnet, sagt Löffler.

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Das ändere aber ohnehin nichts an den grundsätzlichen Verantwortungen: „Auch durch diese Informationsweitergabe entbinden wir den Grundstückseigentümer nicht von seiner eigenen Verantwortung, sondern unterstützen ihn lediglich bei deren Wahrnehmung.“Allerdings sieht auch der Landrat angesichts der jüngsten extremen Auswirkungen durch den großen Evakuierungsumkreis von sieben Kilometern und der gestiegenen Häufigkeit neuen Handlungsbedarf: „Aufgrund der beiden Bombenfunde innerhalb von zwei Jahren, zuletzt letzte Woche, drängt sich aber die Frage auf: Wie gehen wir in Zukunft nun mit dieser Rollenverteilung um?“
Die grundsätzliche Rollenverteilung, so Löffler, ist gesetzlich definiert. Der Bauherr ist nach wie vor für sein Grundstück der Hauptverantwortliche. Aber der Landkreis und die Stadt Cham werden diese Eigenverantwortung der Bauherren durch eine erweiterte Informationsbasis zusätzlich unterstützen. Anhand von Luftbildern der Bombeneinschläge werden Experten eine grundstücksscharfe Gebietskulisse erarbeiten, sozusagen ein „Verdachtsgebiet Blindgänger“.
Die Folgen in Cham-West
Ohne damit in die Eigenverantwortung der Bauherren einzugreifen, wird auf Grundstücken innerhalb dieses Risikogebiets eine Kampfmitteluntersuchung damit faktisch verpflichtend sein, sagt der Landrat. Da dies aber einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bleibt die Frage: Was passiert bis dahin? Diese Frage beantwortet Löffler selbst: „Bis dahin werden Bauherrn in diesem Gebiet besonders sensibilisiert und umfangreich informiert.“ Die Stadt Cham hatte im Stadtrat erst vor kurzem eine solche Auswertungskarte für den Bereich der Eichenstraße in Cham-West vorgelegt. Dort waren Bombentrichter und bekannte Blindgänger verzeichnet. Die Stadt muss in Cham-West die Straße sanieren und die angrenzende Stützmauer umfangreich abfangen, weil sie einsturzgefährdet ist. Die neue Mauer wird durch Erdanker im Untergrund der Eichenstraße befestigt.
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Die Bombenfunde haben hier zum Teil extreme Folgen, wie stellvertretender Stadtbaumeister Josef Ried berichtet. Der Tiefbau-Ingenieur bescheibt das Vorgehen für die mehr als 100 Erdanker so: „Wir bohren einen Meter und lassen dann sondieren. Dann bohren wir wieder einen Meter...