Landratsamt Cham legt Bomben-Baustelle still: Warum es keine Kampfmittel-Aufklärung gab

Wie konnte es sein, dass der Bagger auf der Baustelle an der Josef-Heilingbrunner-Straße In Cham einfach eine Bombe aushebt? Gibt es im Zentrum des Abwurfgebietes aus dem 2. Weltkrieg und in Steinwurfweite zu den Gleisen keine Auflagen? „Nein, gab es nicht“,sagt Landrat Franz Löffler. Dafür hat er eine Erklärung, die er aber mit einem Versprechen verknüpft: „Es wird eine zukunftsträchtige Lösung geben.“
Es hat wohl alle Verantwortlichen aufgeschreckt, dass es nun innerhalb von zwei Jahren zwei Evakuierungen gegeben hat. Die letzte davon in bisher ungekanntem Ausmaß. Wie kann man so etwas verhindern? „Im Grunde gar nicht“ sagt Landrat Franz Löffler. Denn auch die Aufklärungsbilder geben ja nur Aufschluss über detonierte Bomben. Oder über die Ausdehnung der Bombardierung.
Gute Begründung nötig
„Wir stehen da vor einem echten Problem, das wir für die Zukunft lösen müssen“, sagt Löffler. Allerdings geht er davon aus,dass es eine Einzelfallprüfung geben muss. Immerhin kostet eine solche Baubegleitung durch eine Spezialfirma, die Bomben und Munition orten kann, 20 000 bis 30 000 Euro. „Das kann man einem Bauherrn nicht einfach so aufbürden. Da muss es schon eine Begründung geben“, sagt er.
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Im Fall des Bauherrn an der Josef-Heilingbrunner-Straße gab es keine Baubegleitung. Und es ist schief gegangen. „Wir werden uns mit Spezialisten zusammensetzen und dann eine Lösung erarbeiten. Dazu werden wir mit Leuten reden, die sich mit Bombenfunden und der Auswertung der vorhandenen Fotos auskennen.“ Die Bombenbaustelle ist aktuell stillgelegt und darf erst wieder weiterlaufen, wenn die Kampfmittelüberwachung vor Ort ist. „Das konnten wir im Hinblick auf den Bombenfund anordnen“, so Löffler.
Schwierige Abägung - hohe Kosten
Der Landrat ist sicher, dass es auch in der Zukunft eine schwierige Abwägung bleiben wird, wer seine Bauarbeiten überwachen lassen muss. „Am Ende ist es auch immer die Verantwortung des Bauherrn, was er tut und was er lässt.“
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Apropos: Der Landrat hat ja am Donnerstag um 20.30 Uhr den Katastrophenfall ausgerufen. Wer zahlt jetzt die ganzen Rechnungen für die Einsätze bei Evakuierungen, Räumungen und Bombenbeseitigung? Michael Gruber von der Pressestelle des Landratsamtes hat dazu folgende Antwort gegeben: Sobald der Katastrophenfall festgestellt worden ist, greifen differenzierte kostenrechtliche Regelungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes. Grundsätzlich tragen das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde und die zur Katastrophenhilfe verpflichteten Körperschaften und Hilfsorganisationen ihre Kosten selbst.
Zur Abfederung dieser Kostenbelastung existiert in Bayern ein Katastrophenschutzfonds, aus dem die entstanden Kosten zum einem Teil wieder ausgeglichen werden können. Die Feststellung des Katastrophenfalls liegt in der alleinigen Verantwortung des Leiters der Katastrophenschutzbehörde, also beim Landrat. Bisher gibt es aber noch keine Aufstellung der Kosten für die Begleiterscheinungen des Bombenfundes. Transporte im Rahmen der Räumung von Gefahrenbereichen, die vom BRK als zur Katastrophenhilfe verpflichtete Organisation durchgeführt worden sind, trägt sie grundsätzlich selbst, sagt Gruber.
Vor einer etwas schwierigeren Situation steht offensichtlich der Geschäftsführer der Sana Kliniken, Thomas Koch, der sich am Donnerstag noch gefragt hatte, ob er auf den Kosten für die Evakuierung sitzenbleiben könnte. „Das ist eine diffizile Frage, auf die derzeit erst eine Antwort gesucht werden muss“, sagt der Pressesprecher des Landratsamtes.
Kann man sich versichern?
Eine weitere Frage, die Leser und Besitzer von Häusern im Gefährdungsbereich rund um den Bahnhof beschäftigt: Kann man sich dagegen versichern, wenn so ein Blindgänger hoch geht. Wir haben den Versicherungsmakler Karl Wutz dazu befragt: „Kriegsereignisse sind ein klassischer Ausschluss im Bedingungswerk von Versicherungsgesellschaften. Gebäudeversicherer machen da keine Ausnahme.“ Explodiert eine Weltkriegsbombe, so Wutz, sehen das viele Experten als Folge eines Kriegsereignisses an. Wie lange dieses zurückliegt, spielt dabei keine Rolle.
Das heißt aber nicht, dass es keinen Versicherungsschutz gibt. Wutz verweist auf den GDV, den Gesamtverband der Versicherer. Der stellt fest, dass in der Vergangenheit Gebäudeversicherer beispielsweise bei der Sprengung einer Bombe 2010 in Göttingen und 2012 in München für die Schäden aufgekommen sind, obwohl diese grundsätzlich nicht mitversichert gewesen wären. Schäden am Haus hat die Gebäudeversicherung beglichen, Schäden im Haus die Hausratversicherung, sagt der GDV. Wer bei seinem Auto auf Nummer sicher gehen will, muss außerhalb der Evakuierungszone parken. Damit wäre man insgesamt aber auf die Kulanz des Versicherers angewiesen.
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„Allgemeine Handhabung ist gut – niedergeschriebene Bedingungen sind jedoch besser“, sagt Fachmann Karl Wutz. Es gibt Versicherungen, die einen solchen Schutz vor Blindgängern anbieten. Das Fazit des Versicherungsmaklers: „Jeder muss selbst entscheiden, ob er eine niedergeschriebene Deckung möchte oder ob die allgemeine Handhabung in der Vergangenheit ausreichend erscheint.“