Gefahr von Waldbränden im Kreis Cham hoch: Dürfen Landwirte Wasser in Güllefässern bereithalten?

In den vergangenen Wochen hat sich der Sommer im Landkreis Cham von seiner besten Seite gezeigt – zur Freude von Sonnenanbetern und Badenixen. Ein Blick auf den Waldbrandgefahrenindex lässt diese Freude jedoch wieder verfliegen, denn dort sieht man rot. Muss sich der Landkreis nun auf Wald- und Flächenbrände einstellen? Und dürfen Landwirte für den Ernstfall Güllefässer mit Wasser bereithalten? Wir haben bei Chams Kreisbrandrat Michael Stahl und bei der unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Cham nachgefragt.
Der Waldbrandgefahrenindex für den Landkreis steht auf der Stufe vier von fünf, wobei Letztere eine „sehr hohe Gefahr“ bedeutet, wie der Internetseite des Kreisfeuerwehrverbandes Cham zu entnehmen ist.
Gefahr für Wald- und Flächenbrände ist heuer höher
Die Gefahr für Wald- und Flächenbrände sei zum jetzigen Zeitpunkt höher als im vergangenen Jahr, sagt Stahl. In den Sommermonaten 2024 sei durch den vielen Regen und die Hochwasser „alles sehr gesättigt“ gewesen. Da dem heuer nicht so ist, gebe es „schon gefährdete Gebiete“, sagt Stahl und fügt an: „Spannend wird’s im Wald, wenn’s nicht regnet.“
Spannend werde es auch im August: „Wenn es so trocken bleibt und die Felder abgedroschen werden, kann die Gefahr für Flächenbrände schon steigen.“
Um potenziellen Bränden schnellstmöglich den Garaus machen zu können, ordnet die Regierung der Oberpfalz im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg ab dem Index 4 die sogenannten Waldbrandluftbeobachtungen an, sagt Stahl.
Bis jetzt sind wir mit einem blauen Auge davongekommen.
Michael Stahl, Chams Kreisbrandrat

Zweimal täglich, einmal um circa 13 Uhr und dann wieder um etwa 18 Uhr, würden ein ehrenamtlicher Beobachter und ein Pilot vom Stützpunkt Cham-Janahof aus starten und gewisse Routen abfliegen.
Im Ernstfall würden die Waldbrandluftbeobachter ebenfalls anrücken, beispielsweise um den Brand zu lokalisieren und dies den Aktiven am Boden per Funk mitzuteilen.
In den vergangenen zwei Monaten seien die Feuerwehren im Landkreis Cham zu etwa zehn Einsätzen wegen „kleineren Sachen“ wie Vegetationsbrände ausgerückt. „Bis jetzt sind wir mit einem blauen Auge davongekommen“, sagt der Kreisbrandrat.
Damit das auch so bleibt, setzen manche Feuerwehren auf die Unterstützung durch Landwirte. Beispielsweise rufen die Aktiven im Landkreis Kelheim dazu auf, dass Landwirte Güllefässer mit Wasser gefüllt bereithalten. So auch in Cham?
Laut Stahl ist die Rechtslage hier schwierig. Zunächst einmal stellt der Kreisbrandrat klar, dass die Landwirte den Feuerwehren im Kreis Cham „sehr gut helfen“. Beispielsweise ist Lohnunternehmer Christoph Dietl aus Waffenbrunn zum Wurzelfeuer in Obernried mit einem 25 Kubikmeter-Hänger voll Löschwasser angerückt. Dabei handelte es sich schließlich auch um einen Akutfall.


Jedoch würden die Feuerwehren die Landwirte im Landkreis nicht dazu aufrufen, Wasser in Güllefässern und Co. bereitzuhalten, um mögliche Probleme mit der unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Cham zu vermeiden. Jede Feuerwehr pflege aber Kontakt zu den Landwirten in ihrer Gemeinde, damit schnell gehandelt werden kann, wenn einmal „Gefahr im Verzug ist“, so Stahl.
Wie die untere Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Cham dazu auf Nachfrage mitteilt, bewege sich die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zur Bevorratung „in einem Spannungsfeld zwischen den Belangen des Brand- und Katastrophenschutzes, aber auch dem Erhalt der Gewässerökologie und dem Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten“. Deshalb sei die Entnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Feuerwehren können Situation vor Ort am besten einschätzen
„Wasserentnahmen in langanhaltenden Hitze-/Trockenperioden sind weiterhin möglich, wenn diese in Abstimmung mit der jeweils örtlichen Feuerwehr geboten sind. Dabei vertraut das Landratsamt auf das Augenmaß und den Pragmatismus der örtlichen Feuerwehren. Diese können die Situation vor Ort am besten einschätzen und haben den direkten Kontakt zu den Bauern“, so die untere Wasserrechtsbehörde.
Dabei gelte es zu beachten, dass die Entnahme auf Gewässer mit einer „ausreichenden Wasserführung“ beschränkt ist. Zudem sollen die Gewässer, die Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind, laut Behörde „möglichst nicht beeinträchtigt und nicht verschmutzt werden“. Dabei dürfen auch Biotope und schützenswerte Uferbereiche nicht beeinträchtigt werden. „Die Befüllung soll daher an dafür geeigneten Stellen erfolgen und immer mit dem örtlichen Kommandanten abgestimmt sein“, teilt die untere Wasserrechtsbehörde mit.