So begründet das Landgericht Regensburg die hohen Haftstrafen im Further Pfleger-Prozess

Dramatischer Abschluss eines aufsehenerregenden Prozesses: Am Montag verurteilte das Regensburger Schwurgericht vier Angeklagte wegen versuchten Mordes und Beihilfe zum versuchten Mord zu hohen Haftstrafen. Der Hauptangeklagte, der 40-jährige Betreiber der Einrichtungen im Landkreis Cham, wurde zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wird vom Gericht Zeit seines Lebens verboten, im Pflegebereich zu arbeiten.
Während der Vorsitzende Richter Thomas Polnik das Urteil verkündete, kam es zu einer dramatischen Szene. Der Angeklagte erlitt einen Schwächeanfall und brach zusammen. Das Gericht unterbrach die Urteilsbegründung. 24 Minuten dauerte es, bis ein Sanka in den Gerichtssaal kam, um den Angeklagten zu versorgen. Der konnte zwar selbst den Gerichtssaal verlassen, nahm dann aber nicht mehr an der Urteilsbegründung teil.
Verurteilt wurden auch eine 55-jährige Pflegekraft mit Leitungsfunktion sowie ihre 51-jährige Kollegin, beide zu jeweils sechs Jahren Haftstrafe. Ein 30-jähriger ehemaliger Einrichtungsleiter wurde zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum versuchten Mord verurteilt. Er war der einzige der Angeklagten, der nicht mehr in Untersuchungshaft einsaß.
„Keine Mitleidstötung“
Im Mittelpunkt des Prozesses stand der Tod von drei Senioren zwischen 84 und 93 Jahren, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in einer der Einrichtungen untergebracht waren. Ohne ärztliche Verordnung haben drei der Angeklagten Fentanylpflaster verklebt oder Morphin hoch dosiert verabreicht. Die Angeklagten hatten sich in ihren Einlassungen darauf berufen, dass sie Mitleid gehabt hätten mit den Senioren am Ende ihres Lebens.
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Das ließ die Kammer aber nicht gelten. „Eine Beschleunigung des Sterbeprozesses war von den Angeklagten gewollt und konnte durch die eingesetzten Medikamente auch erreicht werden“, sagte Polnik. Insbesondere der Einrichtungsbetreiber „ließ sich von der Vorstellung leiten, eine Abkürzung des Sterbeprozesses war für die Patienten gut“, so Polnik in seiner Urteilsbegründung. Doch es lagen in allen drei Fällen weder die Voraussetzungen für eine indirekte Sterbehilfe vor, noch handle es sich um eine „echte Mitleidstötung“, deren Motiv laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein „unwiderstehliches Ausmaß“ haben müsse.
„Ein bisschen nachgeholfen“
Insbesondere glaubte die Kammer den Angeklagten das Mitleidsmotiv nicht. So zitierte Richter Polnik aus WhatsApp-Nachrichten, in denen fast schon hämisch über den Tod der Heimbewohner geschrieben wurde. In einer Nachricht an seine Mutter, die sich nach dem plötzlichen Tod eines 92-Jährigen erkundigte, schrieb der Betreiber der Einrichtungen gar, er habe „ein bisschen nachgeholfen“.
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Manche dieser Nachrichten waren mit sogenannten „Emojis“ versehen, die einen Affen zeigen, der sich die Hände vor die Augen hält. Ein Großteil der Nachrichten hätten sich laut Polnik darum gedreht, die Taten zu verschleiern. Dass eine Tatbegehung aus Mitleid übrigens nicht nachvollziehbar ist, hat auch damit zu tun: Zumindest eine der Verstorbenen, eine 93-Jährige, hatte keine Schmerzen, erhielt aber dennoch zwei Fentanylpflaster. Ohne Schmerzen aber, der quasi als Gegenspieler zu dem starken Schmerzmittel wirkt, kann Fentanyl zum Tod durch Ersticken führen – ein grausamer Tod.
Weitere Prozesse erwartet
Weitere Anklagen erwartet weitere Prozesse werden nach dem Urteil sicher folgen. Denn der jüngste Angeklagte wurde wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er wusste, was vor sich ging – aber eben nicht eingriff. Das dürfte für all jene genauso gegolten haben, die beispielsweise in den WhatsApp-Gruppen der Einrichtung mitlesen konnten. Ein Arzt soll sogar nach dem Tod einer Bewohnerin dabei geholfen haben, ein nachträgliches Attest in die Patientenunterlagen zu schmuggeln. Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge der Ermittlungen zwei Exhumierungen der Leichname angeordnet. Da bei allen drei verstorbenen Senioren nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte, woran sie letztlich gestorben waren, klagte die Staatsanwaltschaft Regensburg versuchten Mord beziehungsweise Beihilfe an. Im Prozess war herausgekommen, dass die Medikamente von verstorbenen Heimbewohnern stammten, die einfach nicht entsorgt wurden.
Auf die Spur gebracht hatte die Ermittler eine Pflegekraft. Die Frau schilderte die Vorgänge ihrem Verlobten, der zu diesem Zeitpunkt in der JVA Bayreuth einsaß. Der wiederum vertraute sich einem Beamten an, der die Polizei informierte.