Further Pfleger-Mordprozess: Drei Angeklagte brechen ihr Schweigen

Von Antonia Zuruev · 28. Mai 2025 um 05:00

Im Prozess um mutmaßlich unrechtmäßige Medikamentengaben in zwei Pflegeheimen im Landkreis Cham haben sich drei der vier Angeklagten erstmals zu Wort gemeldet. Sie betonen, nur Leiden lindern und den Tod erleichtern gewollt zu haben.

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Im Prozess vor dem Landgericht Regensburg wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Medikamentengaben in zwei Pflegeeinrichtungen im Landkreis Cham haben sich am Dienstag drei der vier Angeklagten erstmals ausführlich geäußert – jeweils über ihre Anwälte. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe, darunter versuchten Mord. Ein vierter Angeklagter, der bereits zuvor Stellung bezogen hatte, schwieg. Der Vorsitzende Richter Thomas Polnik leitete die Verhandlung.

Morphin ohne ärztliche Anordnung verabreicht

Die erste Erklärung verlas Rechtsanwalt Michael Haizmann für seine Mandantin, eine Teamleiterin in einer der Einrichtungen. Sie schilderte, im Jahr 2023 einer schwer kranken, bettlägerigen Bewohnerin (93) Morphin verabreicht zu haben – ohne ärztliche Anordnung. Das Medikament habe sie vom Leiter der Einrichtung erhalten. Die Patientin habe stark an ihrem Lymphkrebs gelitten und gewimmert. Die Angeklagte betonte, dass sie nicht töten, sondern lediglich den Sterbeprozess erleichtern wollte. Eine Kollegin hingegen wertete die Tat als aktive Sterbehilfe – dieser Darstellung widersprach die Angeklagte deutlich.

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Der Betreiber der Pflegeeinrichtungen legte über seinen Verteidiger Philipp Pruy eine weitere Erklärung vor. Er räumte ein, einem 92-jährigen Patienten mit fortgeschrittenem Hautkrebs eigenmächtig ein Fentanylpflaster aufgeklebt zu haben, da das vom Hausarzt verschriebene Morphin in der Apotheke nicht verfügbar war. Der Mann habe stark gelitten und vor Schmerzen geschrien. Der Angeklagte betonte, aus „menschlicher Fürsorge“ gehandelt zu haben und verneinte den Vorsatz, jemanden töten zu wollen.

Hilfe in der Sterbephase?

In einem weiteren Fall gab er zu, zwei Fentanylpflaster an eine ebenfalls angeklagte Kollegin weitergegeben zu haben, um diese einem anderen sterbenskranken Patienten anzulegen. Auch hier sei das Ziel gewesen, Leiden zu lindern.

Die dritte Erklärung verlas Anwalt Marius Hoser für eine weitere Pflegekraft, die eine der Einrichtungen leitet. Sie erklärte, ihr Anliegen sei stets gewesen, Menschen zu helfen, und dass es schwer sei, Sterbephasen mitzuerleben, ohne helfen zu können. Sie wusste von der Gabe eines nicht ärztlich verordneten Fentanylpflasters an den krebskranken Patienten, der sich bereits in der Sterbephase befunden habe. Als sie später nachsah, habe sie das Pflaster nicht mehr an seinem Körper gefunden. Der Einrichtungsleiter habe ihr angekündigt, dem Patienten erneut ein Pflaster geben zu wollen.

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Bei einem anderen Patienten habe sie selbst zwei Fentanylpflaster angebracht, im Glauben, diese seien ärztlich verordnet gewesen. Der Mann habe massive Schmerzen gehabt und sei so geschwächt gewesen, dass man ihn kaum noch duschen konnte, ohne einen Kreislaufkollaps zu riskieren. Nach dessen Tod entfernte sie die Pflaster aus Unsicherheit, ob die Anwendung zulässig war.

Toxikologe stellt Gutachten vor

Zuvor hatte ein Toxikologe als Sachverständiger seine Gutachten vorgestellt. Bei zwei der drei Verstorbenen wurden Morphinrückstände festgestellt, jedoch ließ sich bei den beiden exhumierten Leichen aufgrund der fortgeschrittenen Verwesung kein eindeutiger kausaler Zusammenhang mit dem Tod herstellen. In einem Fall könnte die Morphingabe zu einer Atemlähmung geführt haben, dies sei aber nicht sicher feststellbar. Die dritte Leiche wies keine Opiate mehr auf – ein Ergebnis, das laut Gutachter nicht ausschließt, dass dennoch Medikamente verabreicht wurden, da diese durch die Zersetzung nicht mehr nachweisbar sein könnten.

Plädoyers am 5. Juni erwartet

Bei einem Patienten wurde neben Morphin auch Fentanyl nachgewiesen – letzteres nicht ärztlich verordnet. Der Toxikologe erläuterte, dass Wirkstoffrückstände durch Flüssigkeiten im Leichnam teilweise ausgewaschen worden sein könnten, sodass eine genaue Konzentrationsbestimmung unmöglich ist. Besonders Fentanyl sei rund 80-mal stärker als Morphin und könne in der Sterbephase rasch lebensbedrohliche Wirkungen entfalten. Die Verhandlung wird am 5. Juni mit der Verlesung der Plädoyers fortgesetzt.