Bizarre Einblicke in Pflegeeinrichtungen: Ein Mordkomplott gegen Sterbende?

Eine der renommiertesten Palliativ-Medizinerinnen Deutschlands sagte am Freitag im Prozess gegen drei Pflegekräfte und einen Betreiber von Pflege-Einrichtungen im Landkreis Cham vor dem Regensburger Landgericht aus. Ihr ernüchterndes Fazit: „Alte Menschen bekommen zu viele Medikamente“.
Sterben ist so individuell wie geboren werden. Mancher Mensch geht leicht, andere leiden. Sicher ist: Im hohen Alter Schmerzen zu haben, davor graut vielen. Insofern mag der Reflex naheliegen, ein gewisses Verständnis dafür zu haben, dass in Pflegeeinrichtungen im Landkreis Cham bis 2023 starke Opiate verabreicht worden sein sollen, ohne dass zuvor ein Arzt sie verschrieben hat. So stirbt es sich doch leichter, oder?
Eine der renommiertesten Palliativ-Medizinerin Deutschlands räumte beim Prozess gegen drei ehemalige Pflegekräfte und den Betreiber von Einrichtungen im Landkreis Cham damit auf. Überdosierungen und sogar Verabreichung von starken Schmerzmitteln ohne Grund sind wohl gang und gäbe gewesen in den Einrichtungen. Und offenbar gibt es ganz generell ein Problem mit der Übermedikamentation alter Menschen.
Im Zeugenstand sagten der Erlanger Rechtsmediziner Stephan Seidl und mit Claudia Bausewein die Expertin für humanes Sterben schlechthin aus. Bausewein ist Präsidentin der Gesellschaft für Palliativmedizin. Drei Todesfälle werden verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten versuchten Mord vor. Versuchter Mord auch deshalb, weil trotz zweier Exhumierungen nicht mehr geklärt werden kann, an was die drei ehemaligen Einrichtungsbewohner gestorben sind.
„Er hatte keine Schmerzen“
Seit 6. Mai läuft der Prozess vor dem Landgericht. Im Zentrum stehen drei Todesfälle: Der Tod eines 92-Jährigen im Jahr 2018. eines 84-Jährigen und einer 93-Jährigen im Jahr 2023. Zwei Exhumierungen hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg angeordnet, die 93-Jährige wurde nach ihrem Tod obduziert. Zweifelsohne standen alle drei früheren Einrichtungsbewohner am Ende ihres Lebens. Der 92-Jährige hatte einen aggressiven Tumor im Gesicht, der ihm erhebliche Schmerzen bereitete.
Die 93-Jährige litt an Lymphkrebs, hatte aber keine Schmerzen. Trotzdem bekam sie Morphium. Auch bei dem 84-Jährigen scheint laut den Gutachtern klar gewesen zu sein, dass es keine medizinische Indikation für die hohe Konzentration an Schmerzmitteln gab. Und dennoch wurden sie verabreicht. Gab es ein Komplott, sei es aus Mitleid mit dem Leiden der Heimbewohner oder um sie einfach ruhig zu stellen? Genau darum dreht sich der Prozess.
Die Gutachter bewerteten das, was sie noch rekonstruieren konnten, anhand der drei Todesfälle. Der 92-jährige Otto W. war bereits im Januar 2018 gestürzt, bereits da schon wegen einer Überdosierung mit einem starken Scherzmittel. Gutachter Seidl schilderte, der Leichnam sei zu verwest gewesen nach sechs Jahren in der Erde, um eine Todesursache gesichert festzustellen. Doch Spuren von Morphin im Körper und auch vom um ein Vielfaches stärkere Fentanyl konnten noch nachgewiesen werden. Gutachterin Bausewein schilderte, es sei eine Veränderung der Atmung kurz vor dem Tod W.s von Zeugen geschildert worden. „Das kann ein Hinweis auf den Sterbeprozess sein, aber auch einer Überdosierung“, sagte die Gutachterin. Sie stellte auch beider 93-Jährigen, die 2023 verstorben ist, fest: „Das Sterben per se ist kein Grund, Morphin zu verabreichen.“ Nur wer Schmerzen habe, brauche Schmerzmittel. Und nicht jeder stirbt mit Schmerzen.
„Es ist medizinischer Alltag, dass älteren Menschen zu viel Medikamente gegeben werden“, so Bausenwein weiter. Völlig ohne Indikation wäre Morphin oder gar Fentanylpflaster bei dem 84-jährigen Verstorbenen gewesen, der an einer Herzschwäche litt – von Schmerzen sei nichts dokumentiert. Bei diesem Patienten konnte der Rechtsmediziner aber kein Fentanyl nachweisen. Es soll aber Chats geben, die eine Gabe von zwei der Pflaster dokumentieren sollen.
Diese waren am Rande der Vernehmung von Polizisten bereits Thema. Anwalt Jörg Meyer merkte dazu an, dass aber nie von Fentanyl, sondern wenn dann nur von „denen“ oder „Pflastern“ die Rede war. Auch die Anwälte Philipp Pruy und Michael Haizmann versuchten, durch ihre Fragen an die Gutachter Zweifel aufkommen zu lassen, ob man auf den Rückständen an Morphin in den Leichnamen Rückschlüsse auf die tatsächliche Menge an verabreichten Schmerzmitteln ziehen könnte. Rechtsmediziner Seidl verwies aber auf das toxikologische Gutachten, das am Dienstag folgt.
Am Montag wird der Prozess fortgesetzt. Dann soll die Vernehmung der Schlüsselzeugin eingeführt werden. Diese hat die Aussage verweigert, weil sie sich selbst belasten könnte. Die Staatsanwaltschaft hat eine Reihe weiterer Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Raum steht, ob das System nicht unter den dortigen Angestellten bekannt war – und nichts dagegen unternommen wurde.
In der JVA mögliches Mordkomplott ausgeplaudert
Aufgekommen sind die Zustände in den Pflege-Einrichtungen deshalb, weil besagte Zeugin mit ihrem Lebensgefährten telefoniert hatte. Der saß aber zu dem Zeitpunkt in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt ein, als die Frau von einem System erzählt haben soll, wie die Senioren „beseitigt“ wurden. Angestellte der JVA berichteten davon ihren Vorgesetzten, so kam der Stein ins Rollen. Fragen wird sie das Gericht danach nicht können, was die Anwälte kritisieren.