Arzt verrät neues Detail: Neue Spur im Further Pfleger-Mordprozess?

Von Nils Mayer · 8. Mai 2025 um 19:00

Tag drei im Prozess um drei Todesfälle in Pflegeheimen im Landkreis Cham: Ein Arzt äußerte sich vor Gericht zur Nutzung von Fentanylpflastern und präsentierte ein möglicherweise neues Beweisstück. Zudem im Zeugenstand: zwei Angehörige, bei denen jeweils der Vater in den Pflege-Einrichtungen gestorben ist. Beide Male wollten die Zeugen die Senioren in eine andere Einrichtung bringen – beide starben, bevor es dazu kam.

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Der Prozess am Landgericht Regensburg läuft seit Montag. Drei Pflegekräften und dem Betreiber von zwei Pflegeeinrichtungen im Landkreis wird unter anderem gemeinschaftlicher versuchter Mord vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft sollen Fentanylpflaster ohne ärztliche Genehmigung verwendet worden sein.

Für eine Zeugin aus dem östlichen Landkreis, deren Vater in der Einrichtung im Herbst 2023 verstarb, war die Einweisung eines Familienmitglieds ins Pflegeheim nach eigenen Angaben kein leichter Schritt: „Ich konnte meinen Vater aber daheim einfach nicht mehr versorgen.“ Ihr Vater sei nach einem Herzstillstand als Palliativpatient in die Pflege-Einrichtung gekommen.

Mangelhafte Hygiene?

Mit der Zeit habe sich zwar der Gesundheitszustand des Seniors laut ihrer Aussage wieder gebessert. „Die Körperhygiene in dem Heim war aber mangelhaft. Er wurde kaum geduscht, und wenn ich das Personal darauf angesprochen habe, dann wurde ich immer nur vertröstet“, erzählte die Frau.

Unter anderem deshalb hat sie nach eigenen Worten das Pflegeheim kurze Zeit vor dem Tod des Vaters gekündigt und einen Wechsel in eine andere Einrichtung angestrebt. Dazu kam es dann aber nicht mehr, weil der Senior kurz darauf verstarb.

Zwar sei ihr Vater zuvor teils geistig verwirrt und auch körperlich angeschlagen gewesen,„trotzdem hat mich der Anruf an seinem Todestag vollkommen überrascht“, sagte die Zeugin. Vorsitzender Richter Thomas Polnik bohrte nach und wollte vor allem mehr über die eingenommenen Medikamente und eine eventuelle Verschreibung von Fentanylpflastern wissen.

Laut Aussage der Frau habe ihr Vater vor seinem Tod lediglich beruhigende Medikamente bekommen. Auch seinen Medikationsplan habe sie gekannt. „Fentanylpflaster standen nicht drauf“, sagte sie.

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Die Schilderungen des nächsten Zeugen – auch sein Vater starb im Pflegeheim – erinnerten stark an seine Vorrednerin. Der Senior war in fortgeschrittenem Alter in der Einrichtung verstorben, nachdem er laut Aussage seines Sohnes für längere Zeit körperlich angeschlagen und gebrechlich gewesen sei.

Ich habe trotz allem nicht damit gerechnet, dass es so schnell geht.

Zeuge auf die Frage des Richters, ob der Gesundheitszustand seines Vaters einen baldigen Tod habe erahnen lassen

„Ich habe trotz allem nicht damit gerechnet, dass es so schnell geht“, erklärte er mit Blick auf den Tod seines Vaters. Außerdem sei eine Verlegung in eine andere Pflegeeinrichtung geplant gewesen und der Einrichtung mitgeteilt – eher der Tod des Seniors diese Pläne durchkreuzte. Wie die Zeugin zuvor sah der Mann die hygienischen Zustände im Heim mit Besorgnis, wie er erklärte.

Auch hier fragte Richter Polnik nach der Medikamentengeschichte des Verstorbenen und möglichen Verknüpfungen zu Fentanylpfalstern. Der Zeuge wusste laut eigener Aussage aber „keine Details“ zu den genauen Medikamenten und konnte sich genauso wenig zum Einsatz der Pflaster äußern.

Arzt übergab Patienten

Hier konnte der ehemalige Arzt des verstorbenen Seniors etwas Licht ins Dunkel bringen. „Ich habe damals erfahren, dass mein Patient in eine Senioren-WG kommt und eine dort zuständige Gemeinschaftspraxis ab sofort übernimmt“, sagte der Mediziner und ergänzte: „Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang.“ Auch die Übertragung entsprechenden Diagnosen an die nächste Praxis sei gängige Praxis.

Doch dann erwähnte der Arzt noch ein Detail, dass Richter Polnik und auch die Verteidiger der beschuldigten Pflegekräfte hellhörig werden ließ. Laut seiner Aussage habe er, bevor der Senior in die Pflegeeinrichtung kam, bereits den Einsatz von Fentanylpflastern in Erwähnung gezogen, „um das Leid des Patienten zu mindern.“

Das Rezept sei bestellt worden, aber nie zum Einsatz gekommen. Könnte es sein, dass die Pflegeeinrichtung auch dieses Rezept übermittelt bekam und von einer zulässigen Methode bei der Behandlung des Seniors ausging?

Diese Frage beschäftigte Richter Polnik und die Verteidigung. Eine endgültige Antwort konnte der Arzt aber nicht geben.

Der Medikationsplan, also ein möglicher Nachweis, sei laut Arzt per Fax verschickt worden und möglicherweise nicht so leicht zurückzuverfolgen.

Der Prozess in Regensburg soll am heutigen Freitag fortgesetzt werden. Bis jetzt sind insgesamt 13 weitere Verhandlungstage angesetzt.