Prozess gegen Pflegekräfte: Drei Senioren starben – Betäubungsmittel nach Belieben?

Von Christian Eckl · 5. Mai 2025 um 17:11

Vier Angeklagte stehen wegen versuchten Mordes in zwei Einrichtungen im Landkreis Cham vor Gericht. Drei Senioren starben, kurz nachdem ihnen Fentanylpflaster verabreicht wurden – angeblich ohne ärztliche Anordnung. Nur einer der Angeklagten spricht. Seine Schilderungen legen unhaltbare Zustände in den Einrichtungen offen.

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Wenn der eigene Vater oder die eigene Mutter ins Pflegeheim müssen, vertrauen Angehörige darauf: Die Liebsten sind dort gut aufgehoben, sie sind sicher. Umso bewegender war es für die Angehörigen von drei hochbetagten Pflegebedürftigen, als sie erfuhren, dass ihre Liebsten Opfer eines Mordversuchs geworden sein sollen.

Jetzt hat der Prozess gegen drei Pflegekräfte und dem Betreiber zweier Alten-Wohngemeinschaften im Landkreis Cham begonnen. Drei der Angeklagten sagten nichts. Nur einer der Angeklagten brach zum Auftakt des Prozesses am Montag vor dem Regensburger Landgericht sein Schweigen – und er offenbarte schlimme Zustände in den Einrichtungen. Angeklagt hat die Regensburger Staatsanwaltschaft die Tode eines 92-jährigen Heimbewohners im Juni 2018, eines 84-jährigen Seniors im September 2023 sowie einer 93-jährigen Bewohnerin im Dezember 2023. Vor Gericht stehen unter anderem der 40-jährige Betreiber der Einrichtungen in Furth im Wald und Eschlkam und eine 55-jährige frühere Einrichtungsleiterin. Die beiden sollen selbst Fentanylpflaster verklebt haben. Sie sind deshalb wegen versuchten Mordes angeklagt. Fentanyl ist ein hochwirksames Schmerzmittel, das deutlich stärker als das bekannte Morphin ist. Den zwei weiteren Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord durch Unterlassen vor.

Leben der Gepflegten „nach Gutdünken“ verkürzt

Im konkreten Fall soll es laut Staatsanwaltschaft keine ärztliche Anordnung gegeben haben, die Pflaster zu verabreichen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Tatplan, um das Leben der drei Bewohner „nach Gutdünken zu verkürzen“. Lediglich ein heute 30-jähriger Gruppenleiter äußerte sich zu den Vorwürfen. Der gelernte Heilerziehungspfleger sagte aus, er sei zwar Gruppenleiter gewesen, habe aber die Aufgabe als solcher gar nicht wirklich erfüllt. Die Verabreichung von Fentanyl und Morphin sei ohnehin Sache des Einrichtungsbetreibers gewesen.

Ich habe ihm vertraut und ich habe niemals gedacht, dass er ohne ärztliche Anordnung selbst etwas verabreicht.

Angeklagter über seinen ehemaligen Chef

„Ich habe ihm vertraut und ich habe niemals gedacht, dass er ohne ärztliche Anordnung selbst etwas verabreicht“, sagte der Mann zu Vorsitzendem Richter Thomas Polnik. Überhaupt habe der Betreiber der beiden Einrichtungen den Kontakt mit den Ärzten „nicht aus der Hand gegeben“. Er habe auch die Handy-Nummern von Ärzten gehabt. Insofern habe er auch geglaubt, dass sein Chef die ärztliche Einverständnis für die Betäubungsmittel eingeholt hatte, bevor sie verabreicht wurden. Der Mann berichtete auch, wie einer der Pflegefälle, der damals 92-Jährige, vor Schmerzen laut „wimmerte“. Ein Tumor hatte sein Ohr zerfressen. Angehörige hätten sich um den Mann nicht gekümmert, sagte der Angeklagte aus. „ Und auf einmal, als er im Sterben war, kommt dann jeder“, so der 30-Jährige. „Das war heuchlerisch.“

„Zwei Pflegekräfte für 14 Senioren“

Die beiden Pflege-WGs setzten sich aus 13 bis 14 Senioren zusammen, betreut von lediglich zwei Pflegekräften. Und doch sei alles „familiärer gestaltet“ gewesen und ein bisschen kleiner als in großen Pflegeheimen. Dass Fentanylpflaster angeblich nicht im Tresor verwahrt wurden, wie gesetzlich vorgeschrieben, schilderte der frühere Gruppenleiter auch – und betonte: Er sei ja damals erst Anfang 20 und völlig überfordert gewesen.

Ein Angehöriger eines Seniors, der kurz nach einer Fentanylpflaster-Abgabe gestorben war, sagte zur Mediengruppe Bayern: „Wir haben nie etwas Schlechtes von den Einrichtungen gehört, haben unsere Angehörige guten Gewissens dort hingegeben.“ Dass die Staatsanwaltschaft am Ende die Leichen der Verstorbenen exhumieren lassen musste, das hätte er nie gedacht. Die Leichen waren aber bereits derart verwest, dass man nicht mehr mit Sicherheit sagen kann, woran sie gestorben sind. Deshalb klagten die Ermittler Mordversuche und keine vollendeten Morde an. Der Prozess wird fortgesetzt.