„Er hatte den Himmelwärtsblick“: Angehörige sagt im Pfleger-Mordprozess aus

Von Christian Eckl · 6. Mai 2025 um 15:32

Eine Angehörige eines 92-Jährigen Seniors, der in einer Pflege-Wohngemeinschaft im Landkreis Cham gestorben ist, sagt im Prozess in Regensburg wegen versuchten Mordes aus. Die Frau ist selbst Krankenschwester und arbeitet auf einer Paliativstation. Die Hausärzte des Mannes berichteten allerdings positiv über den Pflegedienst.

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Ihr Vater sei „orientiert, ansprechbar und Rollator-mobil“ gewesen, sagte eine 59-jährige Angehörige über ihren Vater, der mit 92 Jahren in einer Tagespflege in Furth im Wald verstarb. Dabei wollte Otto W., bekannt als Bäckermeister, doch 95 Jahre alt werden. Die Tochter im Zeugenstand, die auch als Nebenklägerin im Prozess wegen versuchten Mordes auftritt, hat selbst einschlägige Berufserfahrung: Sie arbeitet als Krankenschwester auf einer Palliativstation. „Ich habe schon viele Tode gesehen“, sagte die Frau zu Richter Thomas Polnik am Dienstag. „Er lag im Bett, kreidebleich, hatte den Himmelwärtsblick starr zur Decke“, beschrieb sie jenen 31. Mai 2018, als ihr Vater starb. Das war, sagte die Zeugin, überhaupt nicht absehbar.

Vier Angeklagte wegen versuchtem Mord

Seit Montag läuft der Prozess gegen drei Pflegekräfte und den Betreiber von zwei Pflegeeinrichtungen im Landkreis Cham vor dem Regensburger Landgericht. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftlicher versuchter Mord. Der Einsatz von Fentanylpflastern ohne ärztliche Anordnung steht im Zentrum des Verfahrens.

Zwar war der damals 92-Jährige krank. Das sagten auch seine beiden Hausärzte am Dienstag aus. Er litt an einer Herzschwäche, hatte Lungenprobleme und vor allem einen aggressiven Tumor, der bereits das ganze linke Ohr des Mannes abgefressen hatte. „Er verursachte starke Schmerzen und war für den Patienten unerträglich“, sagte einer der beiden Hausärzte. Schlechtes wussten die beiden Mediziner im Zeugenstand nicht zu berichten über die Pflegeeinrichtungen des 40-jährigen Angeklagten.

Die Angehörige im Zeugenstand hingegen berichtete, dass sie gar nicht auf die Idee gekommen wäre, am Körper ihres verstorbenen Vaters nach einem Fentanylpflaster zu suchen. Denn davon sei „nie die Rede“ gewesen. Auch einen vorangegangenen Sturz ihres Vaters in der Pflegeeinrichtung erklärte sich die Krankenschwester im Zeugenstand damit, dass er aufgrund des Fentanyls desorientiert gewesen sei. Das habe ihr auch ein diensthabender Arzt, der ihren Vater versorgt hatte, am Telefon bestätigt – das „überdosierte Fentanylpflaster“ habe zum Sturz geführt.

Klar wurde , dass der Mann am Ende seines Lebens stand und erhebliche Schmerzen hatte, wenn täglich der Verband des Tumors gewechselt wurde. Die Gabe von Fentanylpflastern in der Altenpflege ist aber durchaus umstritten, „zumal mein Vater noch schlucken konnte“. Aufmerksam wurden die Ermittlungsbehörden, weil eine Pflegekraft mit ihrem Lebensgefährten telefoniert, der damals in einer JVA inhaftiert war. Dabei soll sie geäußert haben, dass in den Einrichtungen Senioren durch die Pflaster zu Tode kämen. Einer der angeklagten Todesfälle geschah aber noch 2023.