Hohe Haftstrafen im Further Pflegeprozess – Angeklagter bricht bei Urteil zusammen

Das Urteil im Prozess gegen drei Pflegekräfte und den Betreiber von Senioren-Wohngemeinschaften vor dem Landgericht Regensburg ist gefallen. Das Schwurgericht kam dabei zu folgenden Einsichten.
Der 40-jährige Betreiber der Einrichtungen wurde zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und wegen Verabreichung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Verordnung verurteilt. Ihm wird vom Gericht Zeit seines Lebens verboten, im Pflegebereich zu arbeiten. Während der Vorsitzende Richter Thomas Polnik das Urteil verkündete, kam es zu einer dramatischen Szene. Der Angeklagte erlitt einen Schwächeanfall und brach zusammen. Das Gericht unterbrach die Urteilsbegründung.
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Doch zuvor hatte es noch die Haftstrafen für die weiteren Angeklagten ausgesprochen. Eine 55-jährige Pflegekraft mit Leitungsfunktion wurde zu sechs Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Eine 51-jährige Pflegekraft wurde ebenfalls zu sechs Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Ein 30-jähriger ehemaliger Einrichtungsleiter wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Er war der einzige der Angeklagten, der nicht mehr in Untersuchungshaft einsaß.
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Im Mittelpunkt des Prozesses stand der Tod von drei Senioren zwischen 84 und 93 Jahren, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in einer der Einrichtungen untergebracht waren. Ohne ärztliche Verordnung haben drei der Angeklagten hochdosierte Fentanylpflaster verklebt. Der vierte Angeklagte, der zeitweise eine der Einrichtungen leitete, hatte davon gewusst, wie das Gericht überzeugt ist, hatte aber nicht eingegriffen.
Zwei Leichen exhumiert
Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge der Ermittlungen zwei Exhumierungen der Leichname angeordnet. Da bei allen drei verstorbenen Senioren nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte, woran sie letztlich gestorben waren, klagte die Staatsanwaltschaft Regensburg versuchten Mord beziehungsweise Beihilfe an. Im Prozess war herausgekommen, dass die Medikamente von verstorbenen Heimbewohnern stammten, die einfach nicht entsorgt wurden.
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Auf die Spur der Pfleger gebracht hatte eine Pflegekraft die Ermittler. Sie war mit einem JVA-Strafgefangenen liiert, dem sie am Telefon von den Vorgängen in den Einrichtungen in Furth im Wald berichtete.
Die ausführliche Urteilsbegründung lesen Sie hier.