Pflege-Prozess Furth im Wald: Verteidiger fordern Freispruch und Bewährung

Freispruch, Entlassung aus der Untersuchungshaft und Zweifel an den Zeugen: Am Freitag standen im Landgericht Regensburg die Plädoyers der Verteidigung im Further Pflegerprozess an. Die Anwälte der vier Angeklagten ließen kein gutes Haar an den Zeugen und stellten sich entschieden gegen die Darstellungen der Staatsanwaltschaft, die noch am Vortag lange Haftstrafen gefordert hatte.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei angeklagten Pflegekräften und dem Betreiber von zwei Pflegeeinrichtungen im Landkreis Cham unter anderem gemeinschaftlichen versuchten Mord an drei älteren Heimbewohnern vor. Laut der Anklage sollen Fentanylpflaster sowie Morphium ohne ärztliche Genehmigung in den Einrichtungen verwendet worden sein.
Eine ganz andere Geschichte erzählten die Verteidiger in ihren Plädoyers. Den Anfang machte Strafverteidiger Michael Haizmann, der im Prozess eine Pflege-Teamleiterin vertritt. „Besonders verärgert haben mich im Prozess die entscheidenden Zeugen, die plötzlich den Schwanz eingezogen haben“, kritisierte er.
Auch dem Vorwurf, dass sich seine Mandantin des versuchten Mordes einer 93-Jährigen Heimbewohnerin strafbar gemacht habe, widersprach er: „Für mich ist die Anklage in den entscheidenden Punkten schwach und oberflächlich.“ Dass die Tat heimtückisch begangen worden sei, stellte er auch in Frage, „weil meine Mandantin immer ein gutes Verhältnis zu der Verstorbenen hatte“.
Protokoll des Sterbens
Der Gesundheitszustand der 93-Jährigen habe sich aber derart verschlechtert, „dass meine Mandantin mit dem verabreichten Morphium lediglich Schmerzen lindern wollte“.
Hinter die Glaubwürdigkeit der Zeugen mache ich mal fünf Fragezeichen.
Michael Haizmann, Strafverteidiger
Die Krankenakte der älteren Frau sei lang gewesen und beschreibe unter anderem chronische Schmerzen, verwaschene Sprache nach einem Schlaganfall und massive Entzündungen der Atemwege. „Das ist ein Protokoll des Sterbens“, so Haizmann. Für den Verteidiger seien die Anschuldigungen von Zeugen, dass die 93-Jährige vor ihrem Tod keine Schmerzen gehabt habe, reine Spekulation. „Hinter die Glaubwürdigkeit der Zeugen mache ich mal fünf Fragezeichen.“
Die Anklage, die von einem bewussten Tötungsvorsatz ausgeht, sah Haizmann aufgrund zweier Vorkommnisse als widerlegt an. Die Angeklagte habe nämlich vor der Verabreichung der Morphin-Tropfen diese mit Wasser verdünnt und anwesenden Personen gezeigt. „Warum sollte sie zwei Mitwisserinnen schaffen und die Wirkung durch Wasser abschwächen?“
Für Haizmann stand fest: „Es liegt weder ein Tötungsvorsatz noch Heimtücke vor.“ Laut eigenen Worten kam er deshalb zum Entschluss, dass sich seine Mandantin „nur der gefährlichen Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht hat“. Er empfahl dem Richter eine Bewährungsstrafe und forderte, den noch bestehenden Haftbefehl auszusetzen.
Ein ähnliches Strafmaß forderte auch Verteidiger Philipp Pruy für den angeklagten Heimleiter der Pflegeeinrichtung. Er stellte vor allem das Tatmotiv in Frage: „Es macht einfach keinen Sinn, dass der Betreiber einer Pflegeeinrichtung das Leben seiner eigenen Patienten verkürzen will.“
Im Fall des Heimbewohners Otto W. habe der Heimleiter zwar Fentanylpflaster ohne ärztliche Genehmigung eingesetzt, dabei „wollte er aber die extremen Schmerzen des Patienten lindern und nicht seinen Tod eigenmächtig herbeiführen“, meinte Pruy. „Er litt unter einem Tumor, der bereits das linke Ohr komplett zerfressen hatte und war unvorstellbaren Schmerzen ausgesetzt.“ Sein Mandant sei sich sicher gewesen, dass sich das Leben des Patienten dem Ende zuneige. „Ein würdevoller Sterbeprozess war das Ziel“, sagte Pruy.
Und auch wenn die Anklage den Heimleiter in allen drei Fällen als „eine Art Engel des Todes“ sehe, hat Pruy nach eigenen Worten einen ganz anderen Eindruck vom Angeklagten gewonnen. „Die Staatsanwaltschaft bezeichnete ihn als kleinherzig, ich habe ihn als warmherzig kennengelernt.“ Außerdem habe er Ähnliches von den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtung gehört, die laut Pruy stets das Bild eines engagierten Heimleiters gezeichnet haben. Sein Fazit: „Er hat sich der gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht und gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, aber es liegt weder ein Tötungsdelikt noch Mord vor.“ Deshalb kommt Pruy nach eigenen Worten auf eine zweijährige Bewährungsstrafe und die Entlassung aus der Untersuchungshaft.
Für Verteidiger Marius Hoser, der eine Pflegerin vertritt, steht nach eigenen Worten außer Frage, „dass der Tötungsvorsatz einfach nicht gegeben ist“. Seine Mandantin habe lediglich die Anweisungen des Heimleiters mit Blick auf die Fentanylpflaster befolgt. „Und was hätte sie denn machen sollen, er war halt ihr Chef“, so Hoser. Für seine Mandantin sei der Pflegeberuf eine Herzensangelegenheit und sie habe nur das Leiden der Patienten lindern wollen, berichtete der Verteidiger.
Auch Hoser sah keinerlei Belege für einen Tötungsvorsatz und zweifelte auch den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung an, weil einer der Patienten, der ein Fentanylpflaster geklebt bekam, aktiv um Hilfe gebeten habe. „Was bleibt, ist die Verwendung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Genehmigung. Eine Verfehlung, die nicht ungestraft bleiben darf.“ Laut Hoser sei deshalb eine Strafe auf Bewährung angemessen. Auch hier sei eine Aufhebung des Haftbefehls wünschenswert.
Für den letzten angeklagten Pfleger forderte Verteidiger Markus Ziesche einen Freispruch. „Es gibt keinen versuchten Mord“, meinte er. Sein Mandant sei zum Zeitpunkt der Verfehlungen der anderen Angeklagten gar nicht im Dienst gewesen. „Hätte er die Polizei rufen sollen, nur weil er ein paar Vorgänge mitbekommen hat?“
„Überzogene Anklage“
Die Anklage, die ihm Unterlassung vorwerfe, sei überzogen. „Nichts zu tun ist nicht per se strafbar“, sagte Ziesche. „Er war ein junger Pfleger ohne viel Erfahrung und sein Fehler war, dass er seinen Chef nicht kontrolliert hat?“ Der Rechtsanwalt sieht deshalb weder den versuchten Mord noch die gefährliche Körperverletzung oder einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz als belegt an.
Ganz zum Schluss ergriff noch einmal der Heimleiter das Wort und zeigte Reue: „Ich bin mir bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe, aber ich wollte nie jemanden umbringen.“
Das Urteil soll laut dem Vorsitzenden Richter Thomas Polnik am 23. Juni am Landgericht Regensburg verkündet werden.