Pflege-Prozess: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafen und lebenslanges Berufsverbot

Drei Heimbewohner,die hochbetagt in zwei Einrichtungen im Landkreis Cham gestorben sind, hatten keine „Vernichtungsschmerzen“, so sieht es Staatsanwalt Moritz Büchele in seinem Plädoyer. Deshalb forderte er im Prozess gegen den früheren Heimbetreiber eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Auch drei weitere Angeklagte sollen lange ins Gefängnis.
Staatsanwalt Dr. Moritz Büchele war am Donnerstag sicher: Drei Heimbewohner in zwei Einrichtungen im Landkreis Cham wurden zwar nicht ermordet, weil ein letztendgültiger Nachweis der Todesursache fehlt. Doch der seit einem Monat am Landgericht Regensburg geführte Prozess gegen einen früheren Heimbetreiber und drei Ex-Mitarbeiter habe zutage gefördert, dass es sich bei der Gabe von Fentanylpflastern um versuchten Mord gehandelt habe.
Büchele forderte deshalb für den Heimleiter eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und ein lebenslanges Berufsverbot. Für zwei ebenfalls angeklagte Pflegekräfte, eine davon die frühere Leiterin einer Einrichtung, forderte Staatsanwalt Büchele eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie ebenfalls ein lebenslanges Berufsverbot. Ein weiterer angeklagter früherer Einrichtungsleiter, der einzige, der sich nicht mehr in Untersuchungshaft befindet, soll nach dem Willen des Staatsanwalts für vier Jahre ins Gefängnis.
Büchele ging in seinem Plädoyer intensiv auf die drei Heimbewohner ein, die laut Anklage Opfer der Willkürhandlungen in den Einrichtungen geworden sein sollen. Da war der 93-jährige Otto W., der an einem schweren Tumor im Gesicht litt. Er starb am 31. Mai 2018 in einer der Pflegeeinrichtungen bei Furth im Wald. Bereits im Januar seines Sterbejahres war er schwer gestürzt. Ursache sei eine Überdosierung mit Schmerzmitteln gewesen. W.s Tochter, die sich als Nebenklägerin am Prozess beteiligte, ist selbst als Palliativkrankenschwester vielen Sterbenden in den letzten Tagen ihres Lebens begegnet. Der frühere Betreiber der Einrichtungen habe eigenmächtig Fentanylpflaster mit einer hohen Dosierung geklebt. Büchele ging auch auf eine WhatsApp-Nachricht des Angeklagten ein.
Verräterische Nachrichten
Als seine Mutter ihn gefragt habe, warum es nun doch so schnell gegangen sei mit dem Tod des hochbetagten, krebskranken Mannes, antwortete der: „Wir haben ein bisschen nachgeholfen.“ Die Aussage des Heimbetreibers, das sei in einem ironischen Kontext zu verstehen gewesen und überhaupt sei es nur um die Linderung der Schmerzen des Mannes gegangen, ließ der Staatsanwalt in seinem Plädoyer nicht gelten. „Vielleicht fehlt mir der Sinn für Ironie?“, fragte der Staatsanwalt. Und weiter: „Ich verstehe nicht, was mit einem Augenzwingern gemeint sein soll, wenn es heißt: Da haben wir nachgeholfen.“
Büchele führte auch aus, er sei nach der Beweiserhebung im Prozess zu der Überzeugung gekommen, dass auch genügend hoch dosierte Medikamente zur Verfügung gestanden hätten. Man habe sie einfach von verstorbenen Heimbewohnern aufgehoben und nach Gutdünken weiter verabreicht.
Besonders verletzend müsse es für die Tochter des Verstorbenen gewesen sein, dass behauptet wurde im Prozess, die Angehörigen hätten sich nicht um ihn gekümmert. Büchele stellte seine Sicht dar: Die Tochter habe ihn „sehr oft besucht, saß stundenlang am Bett und hat kein Wimmern wahrgenommen“. Dies aber hatten die Angeklagten behauptet.
Eine weitere Angeklagte habe in einer WhatsApp-Nachricht geschrieben: „Ok, hoffentlich geht es schnell.“ Als in einer Chat-Gruppe unter den Pflegebediensteten der Tod und die Gabe eines Fentanylpflasters diskutiert worden sei, schrieb eine andere Angeklagte: „Wir haben nicht zu entscheiden, wann jemand geht.“ Eine andere schrieb: „Ich möchte nicht in die Hölle kommen.“ Woraufhin eine der Angeklagten antwortete: „Da sind wir schon.“
„Welcher Angehörige würde denn sagen, gebt meinem Vater bei starken Schmerzen keine Schmerzmittel?
Dr. Moritz Büchele, Staatsanwalt
Auch beim Tod eines 84-Jährigen attestierte der Staatsanwalt den Angeklagten versuchten Mord oder Beihilfe dazu. Der Mann ist in einer der Einrichtungen im September 2023 gestorben. Die damalige Einrichtungsleiterin habe die Patientenverfügung des Mannes gekannt. Darin hatte er geregelt, keine medikamentöse Behandlung mehr zu wollen, wohl aber eine Schmerztherapie. Der Mann war bereits Palliativpatient. Und doch sollten die Angehörigen angeblich nichts von den Schmerzmitteln erfahren, sie seien laut den Angeklagten gegen die Gabe von schmerzlindernden Mitteln gewesen. „Völlig irrsinnig“ nannte das der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. „Welcher Angehörige würde denn sagen, gebt meinem Vater bei starken Schmerzen keine Schmerzmittel?“ Die Erklärung, die sich aufdränge, sei, „dass man durchaus gewusst hat, dass man etwas macht, das nicht in Ordnung ist“.
Hier führte Büchele aus, dass es Situationen geben kann, in denen auch Pflegepersonal Schmerzmittel ohne vorherige Verschreibung durch einen Arzt verabreichen darf. Der Bundesgerichtshof habe dies in einem Urteil 2020 mit „Vernichtungsschmerzen“ begründet. Doch diese sah der Staatsanwalt in keinem der Fälle.
Auch nicht im Falle einer 93-jährigen, bettlägerigen und dementen Heimbewohnerin. Eine der vier Angeklagten hatte argumentiert, die Morphintropfen, die beim Ableben der Seniorin auf einem Tisch gefunden wurden, hätten ihr Leid lindern sollen. „Vielleicht tut sie sich damit ein bisschen leichter“, sei das Argument gewesen. Doch auch hier kam der Staatsanwalt zu diesem Ergebnis: „Die Schmerzlinderung als Motiv ist für mich nicht nachvollziehbar.“
Ausführlich erläuterte der Staatsanwalt, wie er zur Strafbemessung bei den vier Angeklagten komme. Der frühere Heimleiter sei zum Zeitpunkt des ersten verdächtigen Todesfalls 2018 Anfang 20 gewesen und „grob überfordert“ mit der Situation in der Einrichtung gewesen. So forderte Büchele vier Jahre Haft für ihn.
Er stellte dabei auch den „generalpräventiven Gedanken“ in den Vordergrund: „Es geht hier um alte und kranke Leute in Pflegeeinrichtungen, die dort sind, weil sie nicht mehr ohne fremde Hilfe zurande kommen. Sie sind in besonderer Weise schutzbedürftig.“ Es könne „eine verheerende Wirkung haben, wenn Menschen denken, sie können ihre Angehörigen nicht mehr in Pflegeeinrichtungen geben, ohne dass ihnen so etwas passiert“.
Lebenslanges Berufsverbot
Wohl auch deshalb forderte Staatsanwalt Büchele hohe Haftstrafen von jeweils acht Jahren für die beiden Pflegerinnen. Für beide forderte Büchele die Landgerichtskammer auf, lebenslange Berufsverbote zu verhängen. Den Heimbetreiber sah Büchele als den Haupttäter an. „Er hat nicht nur einen Vertrauensbruch gegenüber den Schützlingen, sondern auch gegenüber denjenigen begangen, die er mit reingezogen hat“, so sein Fazit. Die Nebenklagevertreter schlossen sich weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Am heutigen Freitag folgen die Plädoyers der Verteidiger.