Debatten um „Wünsche und Anträge“ und Parkscheiben in Rötz: Machen Kurzzeitparkplätze Sinn?

Von Stefanie Bauer · 11. März 2025 um 15:00

Seit 2018 hatte sich der Stadtrat schon mehrfach mit der Parksituation entlang der Rötzer Ortsdurchfahrt auseinandergesetzt. Es geht darum, Dauerparker fernzuhalten und möglichst vielen Kunden das kurzzeitige Halten und Parken vor den Geschäften und Arztpraxen zu ermöglichen.

Warum das Thema am Montag erneut auf der Agenda stand, erklärte zweiter Bürgermeister Johann Stibich, der am Montag in Vertretung von Bürgermeister Dr. Stefan Spindler die Stadtratssitzung leitete: Die Parkplätze vor einem alten Gebäude an der Hauptstraße waren wegen der Gefahr herunterfallender Teile vor kurzem gesperrt. Der Betreiber eines Geschäfts in der Nachbarschaft hatte sich daraufhin wegen der Parkplatzsituation beschwert.

Verschiedene Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet waren bereits 2018 in einer Verkehrsschau diskutiert worden: zum einen die Errichtung einer Parkzone im Ortszentrum von Rötz (rund um die Kirche) mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden (von 8 bis 17 Uhr), was mit einer Ausnahmeregelung für Anwohner kombiniert werden könnte. Doch Anlieger könnten damit gerade vor den Geschäften Parkplätze dauerhaft belegen. Problematisch, heißt es in der Beschlussvorlage, sei auch die Vergabe von Parkausweisen. So könnte eine kinderreiche Familie auch für eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen eine Ausnahme beantragen – außer, man würde die Anzahl der Parkausweise pro Anwesen begrenzen.

Ob eine Regulierung der Parkdauer punktuell vor sensiblen Bereichen für eine kleine Anzahl von Parkplätzen durch Parkscheibe mit einer Parkzeit von einer halben Stunde sinnvoll ist, wurde im Rahmen der Verkehrsschau 2018 als fraglich erachtet. Es sei nicht so viel Parkdruck vorhanden, dass zwingend eingegriffen werden müsse.

In der darauffolgenden Stadtratssitzung war der Tagesordnungspunkt vertagt worden, Anfang 2022 war das Thema Kurzzeitparken im Bauausschuss erneut diskutiert und die Einführung abgelehnt worden. Was die aktuelle Situation angeht, stelle sich für die Geschäfte und Ärzte entlang der Ortsdurchfahrt die Parksituation für ihre Kunden und Patienten nach wie vor angespannt dar.

Eine Umfrage habe allerdings ergeben, informierte Stibich, dass sich die Mehrheit der anliegenden Gewerbebetriebe gegen die Schaffung von Kurzzeitparkplätzen ausspreche.

Geschäftsleiter Josef Kulzer gab an, dass die Schaffung von Kurzzeitparkplätzen nur Sinn mache, wenn man fußläufig erreichbare Dauer-Parkplätze schaffe, so wie man es 2018 bereits festgestellt habe. Die Stadträte Markus Dirscherl (LU) und Peter Wolf (CSU) waren einer Meinung, dass Parkende beispielsweise auf Spitalplatz oder Kreuzstraße ausweichen würden, wo jetzt schon alles zugeparkt sei bei größeren Veranstaltungen in der Stadtmitte. Dem Einwand Dirscherls, den Beschlussvorschlag für die Einführung einer Kurzzeitparkzone auf den Seitenstreifen entlang der Ortsdurchfahrt und die Begrenzung des Parkens werktags von 8 bis 17 Uhr auf zwei Stunden, abzulehnen, stimmte das gesamte Gremium zu – zumindest solange, bis es ausreichend kostenfreie Parkplätze gibt.

Am Ende der Stadtratssitzung verwies Tino Gmach (FW) darauf, dass seinem Vorschlag in der letzten Sitzung mit 14:3 Stimmen zugestimmt worden sei: Die Stadträte dürften demnach „Wünsche und Anträge“ wieder ohne schriftliche Voranmeldung vorbringen. Das sei rechtlich so geregelt und habe auch nicht zu einer zeitlichen Verlängerung der Stadtratssitzungen geführt, so Gmach.

Nun aber sei der letzte Tagesordnungspunkt wieder auf „Sonstiges“ reduziert worden. Benedikt Christoph stimmte ihm zu und führte als Beispiel an, wenn ein Gremiumsmitglied am Sonntagabend von einem Bürger der Stadt etwas gefragt werde, er dies am Montag im Stadtrat nicht ansprechen könne. Markus Dirscherl (LU) gab an, auch er habe dafür gestimmt, weiterhin Anfragen stellen zu dürfen. Doch man müsse deutlich machen, dass es nur Angelegenheiten sein sollten, die den Stadtrat betreffen, anderes könne man auch auf andere Weise an die Stadtverwaltung herantragen.

Gmach hielt dagegen, wenn es Themen seien, die die Bürger stören würden, dürfe das im Stadtrat vorgetragen werden. Auf den Dienstweg und auf Zuständigkeiten zu verweisen und Anträge zehn Tage im Voraus zu stellen, sei nicht der richtige Weg.

Wenn es Fragen seien, für die eine fundierte Vorbereitung notwendig sei, habe es Vorteile, diese vorab im Rathaus einzureichen, vermittelte Stibich. Wenn es Fragen seien, die man in der nächsten Stadtratssitzung klären könne, sei es durchaus sinnvoll, sie vorzubringen.