Stadträte in Rötz dürfen Wünsche und Anträge wieder ohne schriftliche Voranmeldung stellen

Der erste Tagesordnungspunkt ist bei den Stadtratssitzungen in Rötz fast immer eine reine Formsache. Nicht so am Montagabend: Bei der Frage des Bürgermeisters, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen, gab es diesmal tatsächlich einen Einwand.
Stadtrat Tino Gmach (FW) wies darauf hin, dass es seiner Meinung nach – und es gebe auch von anderen Seiten „seit längerem“ Beschwerden – eine nicht zulässige Situation in den Stadtratssitzungen gebe: Der letzte Tagesordnungspunkt, der zuvor „Sonstiges, Wünsche und Anträge“ geheißen hatte, trägt seit einiger Zeit nur noch den Namen „Sonstiges“.
Die Wünsche und Anträge, so war es gedacht gewesen, sollten von den Stadträten nur noch vorgebracht werden, wenn sie diese zuvor in schriftlicher Form im Rathaus eingereicht hatten. Das sei rechtlich nicht zulässig, so Gmach und wies auf die Rechtsordnung des Landratsamts hin: „Jeder Stadtrat darf sich in der Sitzung äußern und hat das Recht, Anträge zu stellen.“
Bürgermeister Dr. Stefan Spindler entgegnete, es sei in der Geschäftsordnung der Stadt geregelt, dass die Stadträte Dinge vorbringen dürfen, sofern sie diese mindestens zehn Tage zuvor in schriftlicher Form eingereicht hatten. Man habe sich im Stadtrat darauf geeinigt, dass es die effizientere Vorgehensweise sei, wenn die Themen vorbehandelt werden können. Früher sei es manchmal ein „Durcheinander“ gewesen, und die für ein bestimmtes Thema zuständigen Personen von der Verwaltung seien zum Teil nicht in der Sitzung vor Ort gewesen.
Er gab Gmach Recht, dass es möglich sein müsse, einzelne Dinge ohne die schriftliche Voranmeldung vorbringen zu können.
Jeder Stadtrat solle selbst entscheiden können, einen Antrag zu stellen, hielt Gmach dagegen, so wie es in anderen Gemeinden üblich sei. Denn ansonsten gebe es ja auch keine Diskussionen im Stadtrat. Sein Antrag, den letzten Tagesordnungspunkt wieder auf „Sonstiges, Wünsche und Anträge“ zu ändern, wurde mit 14 Stimmen zu drei Gegenstimmen mit einer deutlichen Mehrheit angenommen.