60-Jähriger beleidigte junge Frau und einen Mann auf das Übelste – nun stand er vor Gericht

Von Mittelbayerische Zeitung · 27. Januar 2025 um 19:00

„Im ersten Moment glaubt man, dass sie nicht einsichtig sind“, sagte Richter Wolfgang Voit zu einem 60-jährigen Mann aus dem Landkreis, der wegen Beleidigung in zwei unabhängigen Fällen vor ihm auf der Anklagebank in Cham saß.

„Aber wenn man sich länger mit ihnen unterhält, dann merkt man, sie sind gar nicht so unvernünftig.“ So gab es für den schon einschlägig Vorbestraften eine Bewährungsstrafe und einen Helfer zur Seite. Am Anfang der Verhandlung am Chamer Amtsgericht schimpfte der Angeklagte permanent vor sich hin. Auf die Frage nach seiner Staatsangehörigkeit bejahte er zwar, dass es die deutsche sei, fügte aber gleich an: „Aber nimmer lang. Ich bin fertig mit Deutschland.“ Warum, das wurde nicht klar.

Beschimpfungen im Zug

Es ist offenbar seine Art, seinen Ärger unbedacht zu äußern und sich schnell provoziert zu fühlen. So betitelte er im Zug eine junge Tschechin, die sehr gut Deutsch spricht und im Landkreis eine Ausbildung macht, mit übelsten Ausdrücken, unter anderem auch mit ausländerfeindlichen.

Dazu kam eine Zugbegleiterin, die bei der Fahrscheinkontrolle den Streit im Abteil gehört hatte. Die Auszubildende bat diese, doch die Polizei zu rufen, da sie beleidigt worden sei. Doch die Bahnbedienstete lehnte ab, weil sie „sonst zehnmal am Tag die Polizisten rufen“ müsste, wie sie als Zeugin sagte. Der Angeklagte habe sich wo anders hingesetzt und sei in Waldmünchen ausgestiegen – ein paar Minuten später auch die junge Frau, mit gebührendem Abstand.

Dort habe sie dann selbst die Polizei angerufen, wie die junge Frau sagte. Den Angeklagten habe sie von Fahrten im Zug gekannt. Sie hätten sich auch einmal kurz unterhalten, weil er eine tschechische Freundin habe.

Seit der Mann dort wohnt „gibt es im Haus Krieg“

Er brauche sich wirklich keine Ausländerfeindlichkeit vorwerfen lassen, warf der Angeklagte ein, er habe eine tschechische Partnerin und mit dieser ein zwei Monate altes Zwillingspaar. Und auch unter Ukrainern und Syrern habe er gute Freunde.

Der zweite Vorfall war im Haus einer Freundin. Dieser habe er ein Päckchen gebracht, das der Postbote bei ihm abgegeben hatte. Der Angeklagte sei mit seiner Arbeitskleidung ins Haus gegangen, da habe ihn ein Mitbewohner gleich angeraunzt, was er denn schon wieder da wolle, und er trage nur Dreck in den Hausflur. Darauf soll der Angeklagte „Ausländerschwein“ und ähnliches zu ihm gesagt haben. Er habe „die Schnauze voll“, bemerkte der 60-Jährige. Seit der Mann dort wohne, „gibt es in dem Haus Krieg“, weil der andere immer nur was auszusetzen habe. Es sei klar, dass der keinen Dreck ins Haus trage, weil er nichts arbeite und nur das Geld vom Staat einschiebe, fügte der Angeklagte.

Die Bekannte sagte aus, dass der Angeklagte gesehen habe, dass die Haustüre nur angelehnt war, und habe bei ihr geläutet, aber sie habe gerade nicht öffnen können. In dem Augenblick sei der andere Mitmieter mit seinem Hund vom zurückgekommen und sie habe gleich einen Streit zwischen den beiden Männern gehört.

Es gab schon öfter Streit

Es habe schon öfter gekracht zwischen den beiden. „Das hat immer was mit Nationalität oder dem Hund zu tun“, glaubt sie. Was an dem Abend gesagt wurde, habe sie aber nicht verstanden. Es habe aber einmal eine andere Situation im Haus gegeben, die vielleicht zu dem Zwist führte. Da habe der Angeklagte bei ihr geläutet, aber weil es schon nach zehn Uhr abends war, sei sie nicht mehr zur Türe gegangen, so dass er an die Haustüre geschlagen hat. Zwei oder drei Wochen später habe die Türe geklemmt, was die anderen Hausbewohner auf die Schläge des Angeklagten zurückführten. „Der Angeklagte hat die Beleidigungen eingeräumt“, stellte der Staatsanwalt abschießend fest. Er glaube auch, dass dieser sich provoziert gefühlt habe, „aber deswegen darf man trotzdem nicht so heftig beleidigen“. Zumal eine mit ausländerfeindlichem Duktus gewesen sei, auch wenn er beim Angeklagten nicht einen derartigen Hintergrund sehe.

Vier Monate auf Bewährung beantragte er als Strafe, dazu 700 Euro Geldbuße. Zur Geldstrafe meinte der Angeklagte, der noch Geldauflagen der früheren Urteile abzahlt, dass er „erst ein Loch zumachen“ wolle, bevor er das nächste angreife.

Was der Richter vernünftig fand. So sah er von einer Geldbuße ab und sprach eine Bewährungsstrafe von drei Monaten aus. Ein Bewährungshelfer solle mitwirken, das Leben des 60-Jährigen in feste Strukturen zu bringen.