Einzigartige Location besser bespielen: Stadt Roding stellt Flussbühne Vereinen zur Verfügung

Von Oliver Hausladen · 11. März 2025 um 15:00

Die Flussbühne als einzigartige Location in der Region soll künftig noch besser bespielt werden, nicht nur von der Stadt Roding (Landkreis Cham), sondern auch von Vereinen und anderen Veranstaltern, wünschen sich Bürgermeisterin Alexandra Riedl und die Stadträte. In der letzten Sitzung wurden daher eine Benutzungsordnung sowie Gebühren festgelegt, um für potenzielle Nutzer Klarheit zu bieten.

Die Regeln sind in der Benutzungsordnung, die Geschäftsleiter Josef Kaml verfasst hat, geregelt. Von traditionellen Festen bis hin zu künstlerischen Darbietungen oder auch Open-Air-Kino soll das Angebot auf der Flussbühne gehen. Diese wird von der Stadt betrieben und verwaltet und an Dritte für musikalische und kulturelle Veranstaltungen an Dritte überlassen. Diese Nutzung muss mit Zweck und Zielen der Einrichtung in Einklang stehen, Untervermietung ist nicht erlaubt.

Benutzt werden darf die Flussbühne erst, nachdem es einen wirksamen Abschluss eines Mietvertrags mit der Stadt gibt. Diese führt auch einen Belegungsplan und koordiniert die Veranstaltungen. Ein Mietvertrag kann nachträglich gekündigt werden, falls Umstände auftreten, bei deren Kenntnis die Überlassung nicht ausgesprochen worden wäre, die Flussbühne aus einem zwingenden Grund anderweitig benötigt wird oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (etwa bei Hochwasser) nicht benutzt werden kann.

Veranstaltungen bis 22 Uhr

Die laufende Beaufsichtigung der Flussbühne obliegt der Stadt Roding, der jeweilige Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Benutzungsordnung eingehalten wird. Außerdem sind Veranstalter, Nutzer und Besucher verpflichtet, die Flussbühne sowie die Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Beschädigungen jeder Art sind unverzüglich bei der Kommune zu melden. Ebenso sind die Nutzer verpflichtet, gesundheits-, ordnungs-, feuer-. und sicherheitspolizeiliche Vorschriften „genau einzuhalten“, heißt es in der Satzung.

Auch für den Lärmschutz gibt es Vorschriften. Im Regelbetrieb der Flussbühne dürfen die für Mischgebiete geltenden Immissionsrichtlinien nicht überschritten werden. Allerdings können ausnahmsweise sehr laute Veranstaltungen (etwa Rockmusik, Disco oder ähnliche Veranstaltungen) zwischen 9 und 22 Uhr durchgeführt werden, wenn die Veranstaltungstage jeweils vor einem Samstag oder Sonn- und Feiertag sowie an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden liegen. Dies beantwortete auch die Frage von Thomas Reger (CSU), bis zu welcher Uhrzeit Veranstaltungen erlaubt seien.

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Bei der Nutzung einer Verstärkeranlage ist eine automatische Schallbegrenzung zu verwenden. Nutzer, die grob gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können zeitlich befristet oder auch dauernd von der Stadt von der Benutzung der Flussbühne ausgeschlossen werden. Bei der Lärmbelastung unterstrich Richard Seidl (Freie Wähler), dass auf die Anlieger Rücksicht genommen werden müsse. Die Stadt habe aber in der Hand, welche Verträge zustande kommen und könne so steuern, antwortete darauf Bürgermeisterin Alexandra Riedl.

Bei der Frage nach den Mietpreisen entschieden sich die Stadträte nach einer kurzen Diskussion (es standen zwei Varianten zur Auswahl) für die „einfache“ Variante: Alle, die frei zugängliche Veranstaltungen ohne Eintritt anbieten, müssen außer den Kosten für Reinigung, Strom, Wasser, Abwasser und Personal (jeweils nach tatsächlichem Aufwand) nichts bezahlen. Dies gilt aber nicht für gewerbliche Anbieter, für die 500 Euro pro Veranstaltung fällig werden. Dieser Betrag gilt auch, wenn Eintritt verlangt wird oder es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt. Zusätzlich ist von allen Mietern grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 200 Euro zu entrichten.

Preise gelten für ein Jahr

Mit den relativ günstigen Preisen und vor allem der kostenlosen Variante möchte man „die Veranstaltungen auf der Flussbühne ankurbeln“, erläuterte Riedl. Die Preise gelten vorerst für ein Jahr, „dann können wir sehen, wie es sich entwickelt und ob wir nachsteuern sollten“, so die Bürgermeisterin.