Frau (37) in Lappersdorf aus Fenster gestürzt – Anklage wegen versuchten Mordes erhoben

Von André Baumgarten · 26. Februar 2025 um 15:33

Weil seine Frau sich endgültig trennen wollte, soll ein Mann (48) sie aus dem 2. Stock über fünf Meter in die Tiefe gestoßen haben – ihm soll nun der Prozess gemacht werden. Neue Details der Tat von Lappersdorf (Landkreis Regensburg) deuten auf einen Femizid.

Eine 37-Jährige stürzt im August 2024 aus einem Mehrfamilienhaus mehr als fünf Meter in die Tiefe. Sie wird schwerst verletzt, überlebt aber. Nun soll ihr Ehemann wegen versuchten Mordes vor Gericht. Nach Überzeugung der Ermittler soll der 12 Jahre ältere Mann aus Afghanistan die Frau aus dem Fenster geworfen haben – offenbar vor den Augen einige ihrer fünf Kinder. Ihm droht lebenslange Haft.

Am 10. Februar hat die Regensburger Staatsanwaltschaft nach einer aktuelle Mitteilung gegen den 48-Jährigen Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an der von ihm getrennt lebenden Ehefrau erhoben. Der Mann war nach den Tat am Feiertag geflüchtet und erst Monate später gefasst worden.

Dem Beschuldigten wird laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine Noch-Ehefrau in Tötungsabsicht und in Anwesenheit der gemeinsamen Kinder aus dem offenen Küchenfenster gestoßen zu haben. Sie stürzte demnach fast 5,3 Meter in die Tiefe und wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Die Hintergründe des Falls, der in Lappersdorf hohe Wellen schlug, deuten laut der Pressemitteilung auf einen versuchten Femizid hin.

Gegen Gewaltschutzbeschluss verstoßen?

Laut der Anklage soll der Mann am Morgen des 15. August zur Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gefahren sein, in dem seine Ehefrau und die Kinder lebten. Er wollte offenbar mit der 37-Jährigen reden, um sie zu einer Versöhnung zu bewegen. Schon das aber war strafbar – denn seit 24. Juli gab es einen sogenannten Gewaltschutzbeschluss des Amtsgerichts in Regensburg, der ihm den Aufenthalt in der Wohnung untersagte.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 48-Jährige schon mit dem Plan in der Wohnung auftauchte, seine Ehefrau zu töten, falls es nicht zur Versöhnung kommen sollte. Als die Geschädigte erneut klarmachte, dass sie die Trennung wolle, soll er sie gegen 14.25 Uhr am Nacken gepackt und Kopf voraus durch das offene Küchenfenster im zweiten Obergeschoss des Hauses geworfen haben. Laut Staatsanwaltschaft handelte der Mann dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, womit zwei Mordmerkmale erfüllt wären.

Gemeinsame Kinder wurden Augenzeugen

Denn, so heißt es in der Pressemitteilung weiter, der 48-Jährige soll die Noch-Ehefrau als sein Eigentum betrachtet haben, über das nur er verfügen dürfe. Direkt nach der Tat soll er zudem geäußert haben, „es geschafft zu haben“. Zum Tatzeitpunkt waren die fünf gemeinsamen Kinder, damals im Alter zwischen sieben und 14 Jahren, anwesend. Laut Anklage mussten sie teils mit eigenen Augen ansehen, was passierte.

Der Beschuldigte flüchtete nach dem Vorfall und setzte sich ins Ausland ab. Nach ihm wurde drei Monate lang international gefahndet, bis er Mitte Oktober am Flughafen Rom Fiumicino festgenommen werden konnte. Da wollte er gerade in ein Flugzeug nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten steigen, um dort den Anschlussflug in seine Heimat, nach Kabul in Afghanistan, zu nehmen. Am Flughafen klickten stattdessen die Handschellen. Seit 31. Oktober 2024 befindet der 48-Jährige sich in U-Haft in Deutschland.

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Zur Sache selbst schweigt der Mann seither, teilt die Anklagebehörde weiterhin mit. Sein Anwalt, der Regensburger Strafverteidiger Alexander Greithaner, wollte sich auf Nachfrage der Mediengruppe nicht zu Details äußern, verwies aber – wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung – auf die Unschuldsvermutung.

Ob und wann der Afghane sich vor dem Schwurgericht verantworten muss, steht aktuell noch nicht fest. Das Landgericht in Regensburg hat über die Zulassung der Anklage noch nicht entschieden, hieß es. Zunächst wird der Verteidigung im Zwischenverfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt. Erst danach fällt die Entscheidung, ob es zum Prozess kommt.