Stadt hat Rücknahme-Bescheide für Irlaching Siedlung verschickt – OB musste sich Anhörung stellen

Jetzt ist es amtlich: In der Causa Irlaching Siedlung hat die Stadt Schwandorf zwei Baugenehmigungen sowie drei von vier Vorbescheiden zurückgenommen. Die entsprechenden Bescheide sind kürzlich verschickt worden, wie das Rathaus auf Anfrage mitteilte. Unterdessen sieht sich OB Andreas Feller (CSU) weiter mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert.
Zwei der Rücknahmen betreffen eine Influencerin aus der Oberpfalz und ihre Familie. Sie hatten für ein Wohnprojekt zwei Baugenehmigungen für das Gelände der ehemaligen Minigolf-Anlage erhalten. Der Oberbürgermeister hatte diese mit seiner Unterschrift erteilt – obwohl es sich bei Irlaching Siedlung um eine Splittersiedlung im Außenbereich handelt. Nach MZ-Recherchen hatte das Rathaus einräumen müssen, dass diese Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch rechtswidrig sind.
Rechtsmittel sind in der Causa Irlaching Siedlung möglich
Damit nicht genug, hatte der OB auch vier Bauvoranfragen für Irlaching Siedlung positiv beschieden. In drei der vier Fälle seien die Bescheide zur Rücknahme inzwischen ebenfalls verschickt worden, wie Pressesprecher Andreas Hofmeister bestätigte. Doch im vierten Fall habe der Bauherr eine Eingabe an das bayerische Bauministerium gerichtet. Daher habe hier noch keine Rücknahme erfolgen können, hieß es aus dem Rathaus.
Letztlich war der Verwaltung gar keine andere Wahl geblieben, als die Genehmigungen und die positiven Vorbescheide zu kassieren. Nach den MZ-Recherchen hatte der Fall erhebliche Wellen geschlagen und für starke Kritik am OB gesorgt. Auch die Stadträte hatten sich in der Folge intensiv mit den zwei Genehmigungen und den vier positiven Vorbescheiden befasst – und dabei mit deutlicher Mehrheit entschieden, dass eine solche Genehmigungspraxis aus ihrer Sicht nicht akzeptiert werden könne.
Am Ende hatte der Bauausschuss im Dezember entschieden, dass die zwei Genehmigungen und die vier Voranfragen zurückgenommen werden müssen. Eine Mehrheit der Stadträte hatte sich dafür ausgesprochen – trotz möglicher Schadenersatzforderungen, die bereits im Raum stehen. Allein für die beiden Baugenehmigungen auf dem Areal der ehemaligen Minigolf-Anlage beziffern die Bauherren den Schaden demnach auf eine Gesamtsumme von knapp 1,5 Millionen Euro. Dies war im Bauausschuss bekannt geworden.
Nun haben die Betroffenen vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel gegen die Rücknahme der Bescheide einzulegen. Wenn es soweit kommt, müsste ein Gericht überprüfen, ob die Entscheidung recht- und verhältnismäßig war. Aber bis dato, so Stadtsprecher Andreas Hofmeister, seien noch keine Rechtsmittel eingelegt worden.
Auch für den Oberbürgermeister ist der Fall noch längst nicht ausgestanden. Denn wegen der umstrittenen Genehmigungspraxis in Irlaching Siedlung führt die Landesanwaltschaft derzeit ein Disziplinarverfahren gegen Andreas Feller. „Dem kommunalen Wahlbeamten wird vorgeworfen, möglicherweise rechtswidrige Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheide unterzeichnet und erlassen zu haben“, erklärte Pressesprecher und Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier.
Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Feller läuft noch
Deswegen musste sich der OB Ende Januar einer persönlichen Anhörung bei der Behörde stellen. Der Termin habe bereits stattgefunden, wie die Landesanwaltschaft auf Nachfrage der MZ mitteilte. Dabei habe sich Feller „zur Sache eingelassen“, so Kirchmaier. „Nähere Angaben dazu“ könne die Behörde aber aktuell nicht machen. „Die Ermittlungen dauern weiterhin an“, erklärte der Pressesprecher. Der Oberbürgermeister selbst wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht zu der Anhörung äußern.
Es ist offen, wie das Verfahren endet. Für den Oberbürgermeister gilt die Unschuldsvermutung. Grundsätzlich seien nach dem Bayerischen Disziplinargesetz bei hauptamtlich tätigen kommunalen Wahlbeamten verschiedene Disziplinarmaßnahmen möglich, so Kirchmaier. Neben einem Verweis und einer Geldbuße seien auch die „Kürzung der Dienstbezüge sowie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ denkbar, wie der Presssprecher der Landesanwaltschaft mitteilt.