Mann (42) aus Regensburg vergeht sich an Nichte – vor Gericht zeigte er Reue

Trotz eines vollen Geständnisses verhängt das Landgericht in Regensburg eine hohe Gefängnisstrafe gegen 42-Jährigen. Über Jahre missbrauchte nutzte er Übernachtungen bei sich, wie auch im Haus der Familie des Kindes, um die Neigungen auszuleben.
Ans Licht kam die taten erst, als eine Freundin des Opfers davon erfuhr. Ihr hatte sich das Mädchen vor ziemlich genau einem Jahr anvertraut. Die Freundin schwieg nicht, wie sie es versprochen hatte, sondern erzählte noch am selben Tag ihren Eltern davon. Vor Gericht gab sich der Täter geläutert, gestand und bat um Entschuldigung. Die Jugendkammer verurteilte ihn am Freitag zu fünf Jahren Gefängnis.
Das Urteil begründete die Vorsitzende Richterin Knott in nicht mehr als zehn Minuten. Dem Schuldspruch war eine sogenannte Verständigung vorausgegangen: Der 42-jährige Deutsche hatte die um einige Fälle reduzierte Anklage vollumfänglich gestanden. Vier Jahre lang, von 2020 bis 2024, nutzte er zig Gelegenheiten, um sexuelle Handlungen an dem anfangs unter zehn Jahre alten Kind zu vollziehen. Auch von Fesselungen war die Rede, aus denen sich die Kleine spielerisch befreien sollte.
Ermittler fanden Kinderpornos bei dem Mann
Als die Ermittler am 18. März vergangenen Jahres anrückten, stellen sie in seiner Wohnung in Regensburg auch mehrere Datenträger sicher. Darauf entdeckten IT-Forensiker später dann eine riesige Pornosammlung – darunter auch 486 Fotos, die „Gewalthandlungen und schwere sexuelle Übergriffe“ an Kindern, teilweise sogar erst im Säuglingsalter zeigten. So fasste es die Jugendkammer in der Urteilsbegründung zusammen. Für den Besitz von Kinderpornografie wurde der 42-Jährige ebenfalls verurteilt. Als strafverschärfend nannte es Richterin Knott, dass er beim Zugriff der Kripo versuchte, einen Datenträger zu verstecken.
Schuldig gesprochen wurde der Mann in 20 der ursprünglich 35 angeklagten Fälle von sexuellem Missbrauch und Übergriffen. Zweifel an der Schuldfähigkeit habe die Jugendkammer keine, nachdem ein Gutachter ihm Pädophilie nur in einer Nebenströmung zuschrieb, wie Knott betonte. Dass der 42-Jährige aber das besondere Vertrauensverhältnis zu seiner Nichte ausnutzte, berücksichtigte das Gericht ebenso zu seinen Lasten.
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Normale Mütter, erklärte die Richterin weiter, würden ihre Kinder eher vor dem fremden Mann im Park warnen. Richterinnen als Mütter hingegen wüssten, dass diese Fälle häufig im direkten Umfeld, in der Familie oder auch in der Nachbarschaft spielen würden. So, wie in diesem Fall: „Das wiegt natürlich besonders schwer“, betonte Knott weiter. Zudem sei der lange Zeitraum, in dem es zu Übergriffen kam, als strafverschärfend gewertet worden.
Als Voraussetzung für den Deal hatte das Gericht ein Schmerzensgeld von 8000 Euro festgelegt. Einen solchen Täter-Opfer-Ausgleich hatte der 42-Jährige bereits zuvor selbst angestrebt, was wie sein Geständnis, die Schuldeinsicht und die gezeigte Reue zu seinen Gunsten ins Urteil einfloss. Laut den Worten der Vorsitzenden Richterin war das vor dem Prozess um die Übergriffe auf die eigene Nichte der Fall: Es gab Entschuldigungsbriefe, die bei ihm gefunden worden waren.
Angeklagter will das Urteil so akzeptieren
Der Regensburger ist zudem therapiebereit und ließ Verteidiger Christian Reiser erklären, man werde keine Rechtsmittel einlegen. Ein Verzicht darauf, womit das Urteil sofort rechtskräftig würde, war wegen des geschlossenen Deals in diesem Fall rechtlich nicht möglich.