Richterin muss im Prozess um Heroin-Lieferungen nach Beratzhausen in den Zeugenstand

Ein 53-Jähriger aus Beratzhausen schweigt im Prozess um knapp ein Kilo Heroin. Ein GPS-Sender im Auto eines Kuriers, der für einen Paten mit Bezügen zu Russen-Mafia lieferte, führte die Ermittler von Augsburg in den Landkreis Regensburg.
Als Zeuge muss man vor Gericht die Wahrheit sagen. Auch dann, wenn man − wie in größeren Drogenverfahren häufig der Fall – in derselben Sache verurteilt ist. Bis ein Schuldspruch rechtskräftig ist, darf man jedoch schweigen. Die meisten tun das auch. Was Prozesse oft nicht einfacher macht: Im Fall eines 53-Jährigen aus Beratzhausen hat deshalb gestern eine Richterin aus Augsburg aussagen müssen. Es geht in dem Fall um die russische Mafia, einen Kronzeugen, der kalte Füße bekam, sowie um kiloweise Heroin und Kokain.
Riesen-Mengen soll ein Drogenpate aus dem Raum Dillingen umgesetzt haben. Im Dezember 2023 war Schluss und er kam in Haft. Um am Landgericht in Regensburg aufklären zu können, ob er auch an einen Beratzhausener Rauschgift lieferte, wollten dessen Anwälte, die Strafverteidiger Michael Haizmann und David Hölldobler, besagten Drogenboss als Zeugen anhören.
Drogen am See in Schwaben verpackt und gestreckt
Doch der vom Landgericht in Augsburg zu neun Jahren Haft verurteilte Pate, der von einem Seegrundstück in Blindheim (Schwaben) einen florierenden Rauschgifthandel leitete, winkte dankend ab. Er ließ seinen Anwalt mitteilen, dass er „Paragraf 55“ in Anspruch nehmen werden. Dieser Teil der Strafprozessordnung sieht vor, dass man nichts aussagen muss, wenn man sich selbst belasten würde. Auch in Bezug auf seine Angehörigen gilt das.
Heißt: Außer GPS-Ortungen des Kurierautos, das drei Mal, im August, Oktober und Dezember, nach Beratzhausen fuhr und einigen verklausulierten Telefonaten sind Beweise rar. Wäre da nicht der Fahrer des Paten, der im eigenen Prozess gestand und später mit der Kripo plauderte. Davon wollte er zuletzt, beim Prozessauftakt gegen den 53-Jährigen in Regensburg, nicht mehr so viel wissen. Offenbar wird der Kronzeuge jedoch mittlerweile massiv bedroht, fürchtet sogar um sein Leben.
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Eine Augsburger Richterin half nun dabei, die plötzlichen Erinnerungslücken aufzufüllen. Am dortigen Landgericht hatte besagter Kronzeuge sich nämlich gut an die Fahrten nach Beratzhausen erinnert, so die Juristin, „konkret an 7000 und 5500 Euro, die er entgegengenommen hatte“. Den Namen des jetzt in Regensburg Angeklagten habe er aber nicht genannt oder nicht gekannt.
Dazu hatte an Tag eins im Prozess gegen den 53-Jährigen ein Kripo-Ermittler bestätigt: Als der Kronzeuge auspackte, habe er den Mann, an den er geliefert und von dem er Geld erhalten hatte, auf Lichtbildern eindeutig wiedererkannt. Und weiter: Es gebe ein Observationsfoto vom September 2023, auf dem Angeklagter, Kronzeuge sowie ein anderer Dealer bei einem Treffen zu sehen sind.
Als ein belastendes Indiz könnte man durchaus sehen, dass der Beratzhausener im Auto der Kripo seinen Haftbefehl „immer wieder“ damit kommentierte, „dass die Mengen nicht stimmen würden“. So hatte es ein Beamter zuletzt vor Gericht berichtet, der den Angeklagten nach seiner Festnahme Ende Mai 2024 einst transportiert hatte.
Fällt womöglich einer der Anklagepunkte weg?
Am dünnsten, darauf deutete gestern zumindest eine Anmerkung vom Vorsitzenden Richter Dr. Guth hin, scheint die Beweislage aber zu Punkt eins der Anklage zu sein. Dass es am 11. August 2023 eine Lieferung gab, könnte man gegebenenfalls einstellen, teilte der Richter seine Gedanken. Auf die Strafe dürften 185 Gramm wohl kaum Einfluss haben. Die insgesamt 14 Vorstrafen des 53-Jährigen dagegen schon – mehrere Urteile ab 1999 sollen im Prozess formell eingeführt werden. Sollten statt 922,5 Gramm aus der Anklage nur knapp ein dreiviertel Kilo bleiben, drohen dem Angeklagten immer noch viele Jahre Gefängnis. Das Urteil in dem Beratzhausener Fall soll am 11. Februar fallen.