Mann (52) belästigt mitten in Regensburg eine junge Studentin sexuell – Bewährung

Ein Vorfall im Parkhaus in Regensburg hatte für einen 52-Jährigen ein Nachspiel vor Gericht – nicht das erste Mal. Er muss nun an seinem „Problem“ arbeiten, das er dem Richter wortreich zu erklären versuchte.
Mitten in der Altstadt manipuliert ein 52-Jähriger an sich selbst, direkt hinter einer Tür zum Parkhaus am Dachauplatz. Eine Studentin bemerkt das, wird angegrinst und macht geistesgegenwärtig ein Bild des Mannes, als er das Weite suchte. Vor Gericht gibt er zu, „dass ich schuldig bin“. Seinen wortreichen Erklärungen, dass er nie wen schädigen wolle und sowas „passiert, wenn er zu viel Stress habe“, stehen drei Urteile gegenüber – zwar einige Jahre alt, aber für ein- und dieselben Taten: Exhibitionismus.
Laut Anklage soll der Mann hinter einer Glastür zum Parkhaus onaniert haben, als ihn die Studentin am 18. Juli gegen 12 Uhr sah. Daraufhin soll er sie angegrinst haben und kurz darauf geflüchtet sein. „Jein“, erklärte der Angeklagte auf die Frage von Richter Charitopoulos, ob das stimmt. Der Hintergrund „ist ein anderer“, betonte der 52-Jährige auf der Anklagebank und holte weit aus: Das Autohaus hätte Druck gemacht wegen der Fahrzeugabholung, er habe den Bus verpasst, sei daher zu Fuß gegangen und habe „sehr viel Stress“ gehabt.
Zeugin machte Foto vom Angeklagten
Die junge Frau, die das Ganze sah, sprach kurz darauf von eindeutigen Bewegungen einer Hand am Glied, die sie gesehen hatte. „Und dann hab ich ein Grinsen bekommen“, bevor er damit aufhörte und wegging. Was sie sah, realisiert die Studentin nach eigenen Worten erst in einem Telefonat mit ihrer Mutter. Und sie erstattet Anzeige. Bis heute nehme sie an der Stelle die andere Straßenseite. Das schlechte Gefühl sei geblieben, erklärte sie gestern vor Gericht. Und sie erkannte den Mann links von ihr auch eindeutig wieder.
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Der Angeklagte bat sie um Entschuldigung, „es war keine Absicht“, beteuerte der fünffache Vater. Er habe dieses „Problem, wenn er sehr unter Druck“ stehe. Dass er für sein „Stress abbauen“ das Treppenhaus eines Regensburger Parkhauses wählte, sei ihm gar nicht bewusst gewesen. „Es war nicht wegen ihnen“, erklärte der 52-Jährige. Auf Nachfrage des Richters hatte er schon vor der Aussage der Studentin dann doch alles eingeräumt: „Ja, das stimmt.“
Drei Mal wegen Exhibitionismus vorbestraft
Als Charitopoulos den Deutschen mit seinen Vorstrafen konfrontierte, hatte der Angeklagte auch dafür langatmige Erklärungen – es sei nach seiner Meinung da einiges falsch und „ungünstig“ interpretiert worden. Fakt ist: 2002, 2007 und auch 2012 urteilten Amtsgerichte in Sachsen und Bayern über ihn. Zweimal gab es wegen exhibitionistischen Handlungen Geldstrafen, zuletzt jedoch eine Bewährungsstrafe. Seit 2015, nach einer vierten Strafe in anderer Sache, lebte der Mann schließlich straffrei – zumindest bis zu jenem Tag im Juli 2024.
Therapie als Bewährungsauflage angeordnet
Für das, was da am Eingang zum Parkhaus am Dachauplatz passierte, verhängte das Amtsgericht vier Monate Haft auf Bewährung. Die einschlägigen Vorverurteilungen ließen trotz Reue und Geständnis keine Geldstrafe zu, sagte Charitopoulos. Er nehme den 52-Jährigen beim Wort, dass dieser sein Leben ändern und am „Problem“ arbeiten wolle. Dazu gab es eine Therapieweisung und eine Geldauflage von 800 Euro – zu zahlen direkt an den Frauennotruf.