Verwaltungsgericht äußert sich zu umstrittenem Vorhaben bei Nittenau: Container müssen weg

Seit dem Frühjahr 2024 sorgt eine Containerlandschaft im Nittenauer Ortsteil Muckenbach (Landkreis Schwandorf) für Unmut. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat sich nun zu dem Fall geäußert: Die Container müssen weg – doch der Bauherr will an seinen Plänen festhalten.
Von Anfang an hatten die weit über 100 auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks Eichinger abgestellten Fertigcontainer allerhand Spekulationen befeuert. Einige Bürger vermuteten gar, hier solle eine Flüchtlingsunterkunft entstehen.
Bei der Stadtratssitzung im April 2024 tauchte das Bauvorhaben dann ganz offiziell auf der Tagesordnung auf – und zwar in Form eines Bauantrags für eine Lagerhalle aus Fertigcontainern. Das Votum der Räte fiel damals deutlich aus: Einstimmig verweigerten sie dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen, weil es nicht zum dörflichen Charakter Muckenbachs passe.
Bauherr hatte Klage eingereicht
Von dieser Position ist das Gremium bislang auch nicht abgerückt. Das Landratsamt sah das Projekt in Muckenbach offenbar ebenfalls kritisch: Die Behörde ordnete im Oktober an, dass die Container vom Gelände entfernt werden müssen, und zwar im Sofortvollzug. Doch diese Anordnung wollte der Bauherr nicht akzeptieren: Beim Verwaltungsgericht Regensburg reichte er Mitte November eine Klage ein, weil aus seiner Sicht der Bescheid des Landratsamts rechtswidrig sei. Unter anderem monierte er seine unzureichende Anhörung sowie die aus seiner Sicht mangelhafte Begründung für den Sofortvollzug.
Nun hat sich das Verwaltungsgericht zu der Sache geäußert, zwar noch nicht im Rahmen des Hauptverfahrens, aber zumindest vorläufig im Rahmen des sogenannten einstweiligen Rechtsschutzes.
„Nicht durch Genehmigung gedeckt“
Das Ergebnis: Die Container müssen entfernt werden. Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass der Lagerplatz „im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften“ stehe, weil er „nicht durch eine Genehmigung gedeckt“ sei und auch „keine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit“ vorliege. Wann das noch ausstehende Hauptverfahren am Verwaltungsgericht abgeschlossen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Für die Container bleibt es allerdings beim vom Landratsamt angeordneten Sofortvollzug: Sie müssen weg. Bislang, so teilte ein Gerichtssprecher der Mittelbayerischen mit, sei gegen diese Entscheidung auch noch keine Beschwerde eingelegt worden.
Hinter dem Projekt in Muckenbach steht ein Unternehmen aus dem Landkreis Regensburg. Auf Nachfrage hieß es von Seiten der Firma, man wolle an den Containern auf dem Gelände festhalten. Für deren Nutzung kämen derzeit zwei Möglichkeiten in Frage: Entweder solle aus den Containern eine Lagerhalle entstehen – oder ein neues Wohnquartier.
Mit den Plänen dafür hatte sich zuletzt im November der Nittenauer Stadtrat beschäftigt: Der Verwaltung war eine Bauvoranfrage für sieben Wohnblöcke mit in Summe 77 Wohnungen samt 187 Stellplätzen vorgelegt worden. Auch ein Kindergarten und ein Lebensmittelmarkt war aus Sicht des Bauherren für das Gelände denkbar. Die Räte sprachen sich am Ende einstimmig gegen die vorgelegten Pläne für ein Wohngebiet in Muckenbach aus. Für weitere Planungen solle der Bauherr ein Bauleitplanverfahren beantragen und einen mit der Verwaltung abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan vorlegen.
Gespräch soll folgen
Man hab von Seiten der Stadt bislang keine Rückmeldung zur Entscheidung des Stadtrats bekommen, hieß es von Seiten des Bauherrn gegenüber der Mittelbayerischen. Man woll sich aber mit Vertretern des Rathauses gern zusammensetzen, um über das weitere Vorgehen zu sprechen.