Achtergruppe GmbH nimmt Stellung zu Fertigcontainern in Muckenbach

Im Nittenauer Ortsteil Muckenbach sorgten in der vergangenen Woche zahlreiche Fertigcontainer auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks für Aufsehen. Der Bauantrag der Achtergruppe GmbH aus Nittendorf, hier eine Container-Lagerhalle zu errichten, wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23. April einstimmig abgelehnt.
Bei einigen Bürgern führte das geplante Projekt trotzdem zu Spekulationen – einige vermuteten sogar, dass hier eine Flüchtlingsunterkunft entstehen solle. Nun hat sich Franz Hölzl im Namen der Firma Achtergruppe mit einer Stellungnahme an die Mittelbayerische Zeitung gewandt und will nach eigenen Angaben Klarheit über das Vorhaben in Muckenbach schaffen.
So heißt es in der Mitteilung von Hölzl, dass die rund 360gebrauchten Bürocontainer ursprünglich von Audi aus Ingolstadt stammten. Diese hätten sehr kurzfristig abgebaut werden müssen und sollten ursprünglich auf einem werksnahen Grundstück zwischengelagert werden. „Daraus wurde leider nichts“, erläutert Hölzl. Man habe sich gezwungen gesehen, die Container auf das firmeneigene Gelände in Muckenbach zu transportieren.
Am 12. April habe ein Termin mit Bürgermeister Benjamin Boml im Rathaus stattgefunden. Dort sei im Hinblick auf die Bauausschusssitzung und den eingereichten Bauantrag nochmals das geplante Vorhaben erläutert worden.
So beschreibt Hölzl das Konzept: „Mit einem kleinen Teil der Container wollen wir ein Gebäude errichten, in dem lokale Unternehmen Flächen für Lager oder Büros mieten können.“ Das Unternehmen selbst plane in den Räumlichkeiten die Eröffnung eines Ausstellung für Heiz- und Klimatechnik. Der andere Teil der Container soll laut Stellungnahme nur kurzfristig zwischengelagert und dann wieder weiterverkauft werden.
„Zu keinem Zeitpunkt irrte der Gedanke an eine Asylunterkunft oder dergleichen in unseren Köpfen herum“, betont Hölzl. Für die auf dem Gelände abgestellten Fahrzeuge eines Geschäftsfreundes gebe es eine Genehmigung.
Für Hölzl ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bauantrag abgelehnt wurde. Der ursprüngliche Plan betreffe nur einen kleinen seitlichen Teil des Grundstücks, und die Container seien, wenn das Konzept umgesetzt sei, nicht mehr zu erkennen.