77 Wohnungen mit Kindergarten und Einkaufszentrum: Bauherr erntet in Nittenau Kritik

Von Cornelia Lorenz · 25. November 2024 um 15:00

Über die Containerlandschaft in Muckenbach haben sich die Nittenauer Stadträte in den vergangenen Monaten schon häufig geärgert. Nun gibt es das nächste Kapitel: Der Bauherr hat erneut eine Voranfrage für das Gelände gestellt. Er hat dort jetzt auch Pläne für ein Wohnquartier samt Supermarkt und Kindergarten.

Konkret geht es um das Areal des ehemaligen Sägewerks Eichinger. Eigentlich war der neue Eigentümer hier bereits mehrfach mit seinem Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle aus Fertigcontainern gescheitert. Das Vorhaben war im April im Nittenauer Stadtrat sowie im Juni und im Oktober im Bauausschuss behandelt und abgelehnt worden. Dennoch wurden auf dem Gelände Fakten geschaffen und über 100 Fertigcontainer abgestellt.

Doch jetzt hat der Bauherr dem Bauausschuss ein neues Vorhaben auf dem Areal präsentiert, und zwar in Form einer Bauvoranfrage für ein Wohnquartier. Laut Angaben aus dem Nittenauer Rathaus geht es um die Errichtung von sieben Wohnblöcken mit in Summe 77 Wohnungen mit jeweils 85 Quadratmetern Fläche – also insgesamt rund 7000 Quadratmeter Wohnfläche. Außerdem seien 187 Stellplätze vorgesehen.

Spielplatz und Kindergarten als Option

„Auf dem Gelände ist auch ein Kinderspielplatz geplant, und wenn die Stadt uns entgegenkommt, sind wir bereit, einen Kindergarten mit einer Fläche von mindestens 1000 Quadratmetern zu errichten. Dies wird den Wohnkomfort erheblich steigern und gleichzeitig die Produktivität der Stadt Nittenau erhöhen“, heißt es laut Stadt in der Beschreibung des Vorhabens.

Darüber hinaus will der Bauherr auf dem Grundstück ein bestehendes Betongebäude mit einer Fläche von 2000 Quadratmetern in ein Einkaufszentrum umbauen. So soll der „Komfort für die Bewohner und Besucher der Stadt“ gesteigert werden.

Massive Kritik geäußert

Bei den Mitgliedern des Bauausschusses sorgten diese Ideen für Verwunderung. Florian Doll (FW) erklärte beim Blick auf die Pläne, die Wohnblöcke sähen aus, als ob sie aus den vorhandenen Fertigcontainern zusammengestellt werden sollten. „Muckenbach hat etwas Besseres verdient als eine Containersiedlung“, sagte er. Auch Christoph König (Grüne) fand deutliche Worte.„Das ist eine Katastrophe. Da werden Container verwertet – eine solche Siedlung muss nach zehn Jahren wieder abgerissen werden“, sagte er.

CSU-Fraktionssprecher Thomas Hochmuth bewertete das Vorhaben als widersprüchlich. Der Bauherr müsse der Stadt sein Vorhaben erklären. „Wir dürfen die Tür nicht zuschlagen, aber er muss kommunizieren“, forderte er und wies außerdem darauf hin, dass anstatt der Parkplätze eine Tiefgarage sinnvoller sei.

Kein gemeindliches Einvernehmen

Am Ende waren sich die Ausschussmitglieder einig: Das Gremium verweigerte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Für weitere Planungen soll der Bauherr außerdem ein Bauleitplanverfahren beantragen und einen mit der Verwaltung abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan vorlegen.

Allerdings will man im Rathaus auch noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg abwarten. Hintergrund: Die Anordnung des Landratsamtes, die Container vom Gelände zu entfernen, will der Bauherr nicht akzeptieren. Auf Nachfrage der Mittelbayerischen bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts, dass am 15. November eine Klage gegen den Freistaat Bayern eingegangen sei. Gegenstand des Rechtsstreits sei der Bescheid des Landratsamtes Schwandorf vom 16. Oktober: Darin hatte die Behörde laut Gericht dem Bauherrn die Beseitigung der Container sowie von Fahrzeugen aufgetragen. Dabei sei der Sofortvollzug angeordnet worden, so das Gericht.

Klage eingereicht

Der Kläger sei mit diesem Bescheid nicht einverstanden gewesen. Er sei vielmehr der Meinung, dass der Bescheid formell rechtswidrig sei, weil die Anhörung unzureichend gewesen sei. Außerdem beklage er, die Begründung des Sofortvollzugs sei nicht ausreichend. Darüber hinaus sei der Bauherr der Auffassung, das Landratsamt habe versäumt zu prüfen, ob die Nutzung der Container als nicht störend eingestuft werden könne und damit ausnahmsweise im allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden könnte.

Ferner, so die Kritik des Bauherren weiter, verlange das Landratsamt von ihm die Entfernung von Fahrzeugen, die hier im Rahmen der genehmigten Nutzung stehen könnten. Auch seien von Landratsamt keine milderen Maßnahmen geprüft worden. Insbesondere die Androhung von Zwangsgeldern – insgesamt 25 000 Euro – stelle eine übermäßig hohe Belastung dar.