Ex-Berufsbetreuer (35) aus Regensburg nutzte „Machtposition gnadenlos aus“

Zwei Jahre auf Bewährung: Für sexuellen Missbrauch von vier besonders verletzlichen Klientinnen wurde ein 35-Jähriger aus Regensburg vom Landgericht verurteilt. Der Mann verging sich an den Frauen, die ihm als Betreuer ausgeliefert waren.
Das Ergebnis war nach dem Deal vorgezeichnet: Weil er vier Klientinnen sexuell missbraucht hat, ist ein ehemaliger Berufsbetreuer gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das milde Urteil hatte er einem Geständnis zu verdanken, womit er den psychisch kranken Frauen die Aussage und eine „hässliche Beweisaufnahme“ ersparte, wie Anklage und der Richter deutlich machten.
Ein mitgeschnittenes Telefonat mit einem Opfer hatte im April 2021 umfangreiche Ermittlungen ausgelöst. Zu den laut einer Beamtin schlüpfrigen Inhalten kam es, weil er der Frau gedroht hatte, ihr kein Geld zu geben und dafür sorgen zu können, dass sie ihre Tochter verliere. In Akten zu Fällen, die ihm zwischen 2019 und 2021 von Betreuungsgerichten in Regensburg und Kelheim anvertraut wurden, fanden sich weitere Vorwürfe, die sexuellen Missbrauch naheliegen hatten lassen. Doch nicht alle der Geschädigten wollten oder konnten dazu aussagen.
„Was passiert ist, kann man nicht rückgängig machen. Wie damit umgegangen wird, ist die Frage.“
Helmut Mörtl, Strafverteidiger
Die vier angeklagten Fälle gestand der 35-Jährige nach einer förmlichen Verständigung zu Prozessbeginn. Seine Strafverteidiger Helmut Mörtl und Hubertus Werner hatten den Deal für ihn ausgehandelt. „Was passiert ist, kann man nicht rückgängig machen“, betonte Mörtl im Plädoyer. „Wie damit umgegangen wird, ist die Frage.“ Das vollumfängliche Geständnis sei seinem Mandanten daher hoch anzurechnen. Er sprach von Kontrollverlust, mit dem auch der Mann leben müsse. Der Angeklagte verfolgte den zweiten Prozesstag fast durchgehend mit gesenktem Kopf. Im letzten Wort schloss er sich kurzsilbig den Ausführungen seines Anwaltes an.
Weitere Opfer wollten wohl nicht aussagen
Der Vertreter der Anklage dagegen fand sehr deutliche Worte: „Er war in einer Machtposition und diese hat er gnadenlos ausgenutzt.“ Als erstmals Vorwürfe gegen den 35-Jährigen laut wurden, habe er alles bestritten. Mit Verweis auf das bei Betreuungen nicht unübliche Konfliktpotenzial habe der Regensburger das abgetan. „Und diese Karte hat er immer ausgespielt“ – bei einer Vielzahl weiterer mutmaßlicher Opfer, die allesamt besonders schutzbedürftig gewesen seien. Viele von denen seien womöglich auch deshalb nicht aussagebereit gewesen. Das Geständnis des Mannes sei deshalb von „besonderer Bedeutung“.
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Im Urteil wegen versuchter Vergewaltigung, des vielfachen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses und Versuchen selbiger Tat folgte die fünfte Strafkammer dem Antrag des Staatsanwalts: zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung. „Zumindest“ beim Berufsverbot ging das Regensburger Landgericht aber an das Höchstmaß von fünf Jahren. „Mehr“, betonte Vorsitzender Richter Thomas Zenger, „ist nach der geltenden Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof, Anm. d. Red.) nicht möglich“. Zudem muss der 35-Jährige an die drei noch lebenden Opfer 14 000 Euro Schmerzengeld als Wiedergutmachung zahlen.
Richter: Immer auch Opfer im Blick haben
Zur Verständigung betonte Zenger, dass ein Gericht auch immer die Opfer im Blick haben müsse. „Das können wir nicht außen vor lassen“, gerade bei Menschen, die in besonderem Maße verletzlich sind. Reue und Schuldeinsicht sah man im Fall des Ex-Berufsbetreuers aber als gegeben.